folgendes Szenario
Ein AN ist in einem Angestelltenverhaeltnis. Der AN hat dies fristgerecht zum 31.07.2010 gekuendigt. Die Kündigung ist eingereicht und wurde auch quittiert vom AG. Der AN hat noch einen Anspruch auf 10 Tage Urlaub, welche er eingereicht hat, ab dem 19.07.2010. Nun erkrankte aber der AN zum 12.07.2010. Dieser wurde vorerst für eine Woche krank geschrieben. Auf eine Krankschreibung danach hat er gegenüber dem Arzt freiwillig verzichtet, da er da ja eh Urlaub hat. Zahltag laut Vertrag ist der 15 des Monats. Gestern eskalierte dann die Situation zwischen dem AG und AN. Es wurden einige SMS geschrieben. Der AG wurde gegenüber dem AN verbal sehr ausfallend. Auch schrieb der AG dem AN , der er die beiden offenen Lohnzahlungen nicht nachkommen wird! Dies hat der AN schriftlich in Form einer SMS.
Nun stellt sich die Frage, wie sich der AN verhalten soll, gesetz dem Falle was auch anzunehmen ist, das keine Lohnzahlung kommt? Erschwerend kommt noch hinzu, das der AN unverhoffte Ausgaben hatte, die seine finanziellen Mittel ans Ende trieben und er, wenn der AG nicht zahlt, die Miete und weitere anfallende Kosten nicht tragen kann! Er würde in dem Falle wieder Verzugszinsen auferlegt bekommen etc.
zuständig ist das Arbeitsgericht - auch beim Mahnverfahren.
…und das steht in dem verlinkten Artikel sogar noch ausdrücklich drin! Aber wenn man schon seine eigenen Links wohl nur auf das Vermutete/Beabsichtigte hin liest…
…und das steht in dem verlinkten Artikel sogar noch
ausdrücklich drin! Aber wenn man schon seine eigenen Links
wohl nur auf das Vermutete/Beabsichtigte hin liest…
Vielleicht auch daran, dass ich für solche Fragen direkt zu meinem Hausjuristen im Arbeitslosenzentrum gehe. Der kennt die Detail eh besser.