ich habe eine Frage zum Thema Verzichtserklärung bei gegenseitigen Schadensersatzansprüchen.
A und B haben gegenseitige Ersatzansprüche auf Schadensersatz aus Mobbing und Körperverletzung
durch Faustschlag. Die Parteien einigen sich auf einen Zahlbetrag X von A an B. Wie sollte in einem
solchen Fall eine gegenseitige Verzichterklärung auf weitere Ansprüche ausgeführt sein, um das Thema
rechtssicher abschließen zu können?
Hallo,
ich bin kein Jurist würde aber folgende Formulierung in Betracht ziehen:
Aufgrund der Körperverletzung durch Faustschlag am ??.??.?? sowie Mobbing zahlt Herr A an Herrn B einen Betrag in Höhe von EUR X.
Mit der Zahlung des Betrages X sind alle wechselseitigen Ansprüche, sowohl gegenwärtig als auch zukünftig, abgegolten.
Ich möchte den Fall noch etwas präziser darstellen: B soll A angeblich gemobbt haben, woraufhin A dann B
mittels Faustschlag verletzt hat. Der Faustschlag ist klar bewiesen (Verletzung, Zeugen, etc.) wohingegen
das Thema Mobbing nur im Raum steht. Wie sollte bzw. kann diese Konstellation bei der Formulierung
berücksichtigt werden ohne quasi gleichzeitig ein Eingeständnis hinsichtlich des Mobbings zu geben?