Wie sollte es Laufen?

Hallo,

wenn man einen beschädigten Gegenstand durch die Haftpflichtversicherung des „Täters“ ersetzt haben will, sollte man eigentlich die Reperaturkosten zurückerstattet bekommen, oder?
Wie läuft es denn, wenn man keinen Kostenvoranschlag machen lässt (aus Kostengründen) und den Gegenstand eigentlich nicht reparieren lassen will?
Wie viel „muss“ die Versicherung bezahlen, wenn die Reperaturkosten den Anschaffungswert des Geräts überschreiten?
Beispiel:
Gerät hat 250€ gekostet, die Reperatur kostet 300 - 350€, man möchte bloß die 250€ ersetzt haben, doch die Versicherung zahlt nur 180€ o.Ä.
Wie müsste man dann vorgehen? Wer wäre im Recht?

Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann. Wenn die Frage so nicht gestellt werden darf, bitte ich darum, dass mir jemand einen Link zu einem aktiven Forum gibt, in dem solche Fragen (evtl auch Konkretere) erlaubt sind.

Gruß,
cpt_grubba

hallo,

nachdem ein schädiger aufgrund der einschägigen rechtsvorschriften nur den zeitwert ersetzen muss, wird vermutlich auch seine haftpflichtversicherung genau nur das tun.

lg dev

Hallo,

wenn man einen beschädigten Gegenstand durch die
Haftpflichtversicherung des „Täters“ ersetzt haben will,
sollte man eigentlich die Reperaturkosten zurückerstattet
bekommen, oder?

Nein nicht unbedingt, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert übersteigen gibt es nur Diesen.

Wie läuft es denn, wenn man keinen Kostenvoranschlag machen
lässt (aus Kostengründen) und den Gegenstand eigentlich nicht
reparieren lassen will?
Wie viel „muss“ die Versicherung bezahlen, wenn die
Reperaturkosten den Anschaffungswert des Geräts überschreiten?

In jedem Fall nur den Zeitwert. Je älter die beschädigte Sache ist desto weniger gibts. Man kann als Faustformel jedes Jahr 10 % abrechnen. Bei Elektrogeräten, Computern oder Mobiltelefonen gibt es gesonderte Tabellen da der Preisverfall dort ein anderer ist.

Beispiel:
Gerät hat 250€ gekostet, die Reperatur kostet 300 - 350€, man
möchte bloß die 250€ ersetzt haben, doch die Versicherung
zahlt nur 180€ o.Ä.

Lege meine obigen Kommentare zu Grunde und rechne mal. Die Reparaturkosten kannst Du außer acht lassen.

Wie müsste man dann vorgehen? Wer wäre im Recht?

Dito

Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann. Wenn die Frage so
nicht gestellt werden darf, bitte ich darum, dass mir jemand
einen Link zu einem aktiven Forum gibt, in dem solche Fragen
(evtl auch Konkretere) erlaubt sind.

Ich denke die Frage ist ok :smile:

Grundsätzlich muß sich der Geschädigte einen Abzug gefallen, insbesondere bei älteren Gegenständen.

Gruß,
cpt_grubba

Gruß Killvaas

Also es geht um ein Laptop, das gebraucht gekauft wurde, wie läuft das denn da mit dem Zeitwert??

Also es geht um ein Laptop, das gebraucht gekauft wurde, wie
läuft das denn da mit dem Zeitwert??

Da wird der zeitwert nach den Abschreibungstabellen ermittelt. Wenn der Geschädigte keinen Kaufnachweis mit Datum und Preis hat wirds eng.

Wie viel „muss“ die Versicherung bezahlen,

Grundsätzlich: Zahlen muß der Schädiger. Wenn er versichert ist und seine Versicherung den Schaden deckt, umso besser für ihn. Dem Geschädigten kann es egal sein, ob und wie der Schädiger versichert ist.

Ich habe noch die Rechnung usw. Das ist jetzt etwa ein Jahr her, also Anfang Januar wurde das gerät gekauft, für 240€…

Hi!

Schau doch mal bei ebay wie der Laptop dort gehandelt wird. Gerade bei solchen Geräten ist auch für die Mitarbeiter der Versicherer ebay die erste Adresse!

Grüße
Jens