Hallo,
wenn man einen beschädigten Gegenstand durch die Haftpflichtversicherung des „Täters“ ersetzt haben will, sollte man eigentlich die Reperaturkosten zurückerstattet bekommen, oder?
Wie läuft es denn, wenn man keinen Kostenvoranschlag machen lässt (aus Kostengründen) und den Gegenstand eigentlich nicht reparieren lassen will?
Wie viel „muss“ die Versicherung bezahlen, wenn die Reperaturkosten den Anschaffungswert des Geräts überschreiten?
Beispiel:
Gerät hat 250€ gekostet, die Reperatur kostet 300 - 350€, man möchte bloß die 250€ ersetzt haben, doch die Versicherung zahlt nur 180€ o.Ä.
Wie müsste man dann vorgehen? Wer wäre im Recht?
Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann. Wenn die Frage so nicht gestellt werden darf, bitte ich darum, dass mir jemand einen Link zu einem aktiven Forum gibt, in dem solche Fragen (evtl auch Konkretere) erlaubt sind.
Gruß,
cpt_grubba