Netzwerkleitungen sind nach DIN 18015 austauschbar im Leerrohr zu verlegen.
Es ist sinnlos, zwei Netzwerkleitungen in zwei Dosen enden zu lassen, da man dort besser und preiswerter eine einzige Zweifachdose nehmen kann.
Durch die Knicke in den Netzwerkleitungen sind diese als defekt zu bezeichnen und zu ersetzen.
Der Mindestabstand zwischen Netzwerk- und Niederspannungsleitungen wurde nicht eingehalten.
Durch die Verwendung ungeeigneter Gerätedosen wird ein knickkfreier Anschluss der Netzwerkleitungen unmöglich sein.
Wer derartig seine Leitungen verhunzt sollte billigstes Cat.5 Netzwerkkabel nehmen, die Verwendung von Cat.7 Kabel ist „Perlen vor die Säue werfen“.
Es wurden Einzeladern unter Putz verlegt.
Die Verbindungsklemmen liegen nicht in einer Verbindungsdose.
In der zweiten Gerätedose von rechts befindet sich eine zweiadrige Leitung mit den Farben schwarz - grau. Keine Leitung darf ohne Schutzleiter ausgeführt werden.
Dieser Versuch einer Installation muss mit „ungenügend“ bewertet werden.
Der Ausführende hat mangelhafte Kenntnisse und verstößt gegen den §13 der NAV, indem er selber Leitungen verlegt.