Wie sollte man sich bei einer mündlichen Kündigung

Hallo Experten!

Was sollte ein AN, der während seiner Arbeitszeit eine, an einem Wochenende (Samstags) mündliche ‚fristgerechte‘? Kündigung mit gleichzeitiger Freistellung erhalten würde, unternehmen?
Weiterhin angenommen der AN könnte seine Arbeit an diesem Tag nicht mehr fortsetzen, da er seinen Arbeitzplatz, wegen einer leitenden Position im Einzelhandel, sofort zu verlassen hätte und in seinem Arbeitsvertrag keine Kündigungsfristen vermerkt wären.

Welche Kündigungsfristen würden gelten? Und wann wäre der letzte Arbeitstag, wenn die Kündigung schriftlich z.B am 7.Jan. beim AN eintreffen würde?

Wolfgang

Auch hallo.

Was sollte ein AN, der während seiner Arbeitszeit eine, an
einem Wochenende (Samstags) mündliche ‚fristgerechte‘?
Kündigung mit gleichzeitiger Freistellung erhalten würde,
unternehmen?

Kommt drauf an.
Z.B. harte Beweise sammeln, die die Kündigung als ungerechtfertigt darstellen können. Ein Besuch beim Anwalt für Arbeitsrecht könnte auch ins Auge gefasst werden.

Weiterhin angenommen der AN könnte seine Arbeit an diesem Tag
nicht mehr fortsetzen, da er seinen Arbeitzplatz, wegen einer
leitenden Position im Einzelhandel, sofort zu verlassen hätte
und in seinem Arbeitsvertrag keine Kündigungsfristen vermerkt
wären.

Die Kündigungsfristen für AN (FAQ:1990) finden ab einer bestimmten Position im Unternehmen keine Anwendung mehr…

mfg M.L.

Hi!

Was sollte ein AN, der während seiner Arbeitszeit eine, an
einem Wochenende (Samstags) mündliche ‚fristgerechte‘?
Kündigung mit gleichzeitiger Freistellung erhalten würde,
unternehmen?

Sich zum Fachanwalt dür Arbeitsrecht begeben, da der AG nicht weiß, was er tut!

Kündigungen bedingen zur Wirsamkeit der Schriftform.
http://dejure.org/gesetze/BGB/623.html

Dir Fristen beginnen dementsprechend auch erst mit Erhalt der Kündigung.

Weiterhin angenommen der AN könnte seine Arbeit an diesem Tag
nicht mehr fortsetzen, da er seinen Arbeitzplatz, wegen einer
leitenden Position im Einzelhandel, sofort zu verlassen hätte
und in seinem Arbeitsvertrag keine Kündigungsfristen vermerkt
wären.

Das sollte man sich schriftlich oder mindestens unter Zeugen geben lassen.

Welche Kündigungsfristen würden gelten?

BGB § 622 - sofern nichts anderes (Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag) greift

LG
Guido

Hi!

Kündigungen bedingen zur Wirksamkeit der Schriftform.
http://dejure.org/gesetze/BGB/623.html

LG
Guido

Hallo,

den Arbeitgeber nicht unbedingt gleich darauf hinweisen, dass seine Kündigung unwirksam ist :smile:

Aber, Guido schon gesagt hat, die Freistellung muss beweisbar gemacht werden. Ansonsten bestreitet der AG sie später und verweigert den Lohn, wenn der AN nicht mehr zur Arbeit erscheint. Es sei denn, der AN ist anderweitig entschuldigt (z.B. krank)…

Chrissie