Hallöchen,
bin neu hier und mal gleich eine Frage:
Ich interessiere mich für eine ETW für die es lt. Teilungsvertrag ein Sondernutzungsrecht des Dachgeschosses gibt.
Interessant ist die Wohnung im obersten Stock aber nur, wenn ich auch das Dachgeschoß ausbauen darf.
Sehen wir einmal von baurechtlichen Vorschriften ab, was sollte ich vor dem Kauf in Richtung Eigentümergemeinschaft tun, um das korrekt zu machen ?
Vielleicht die Teilungserklärung ändern lassen ? Oder einfach nur die schriftliche Genehmigung aller Eigentümer einholen ?
Vielen Dank im Voraus
Smash