Wie 'Sondernutzungsrecht' nutzen ?

Hallöchen,

bin neu hier und mal gleich eine Frage:

Ich interessiere mich für eine ETW für die es lt. Teilungsvertrag ein Sondernutzungsrecht des Dachgeschosses gibt.
Interessant ist die Wohnung im obersten Stock aber nur, wenn ich auch das Dachgeschoß ausbauen darf.

Sehen wir einmal von baurechtlichen Vorschriften ab, was sollte ich vor dem Kauf in Richtung Eigentümergemeinschaft tun, um das korrekt zu machen ?

Vielleicht die Teilungserklärung ändern lassen ? Oder einfach nur die schriftliche Genehmigung aller Eigentümer einholen ?

Vielen Dank im Voraus
Smash

Hallo,
alles was da zum Dachausbau möchtest, muss in der Teilungserklärung stehen. Es müssen auch Dinge wie zukünftiger MEA, Stimmrechte, Haftung für Dach, nutzung von Dachflächen, Dachterrassen , ggf. Aufzug usw., geregelt sein.

Das schriftl. Genehmigung nicht ausreicht, ist klar, da diese sicherlich nicht etwaige Rechtsnachfolger bindet.

Gruß n.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]