Am 30.4.2023 bin ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen.
Jetzt habe ich am 16.10.2024 die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 1.1.2023 - 30.4.2023 erhalten.
Hätte die nicht bis spätestens 30.4.2024 ankommen müssen?
wenn im Mietvertrag nichts anderes geregelt ist, bleibt der Abrechnungszeitraum auch bei unterjährigem Auszug/Mietende das Kalenderjahr. Zu Zwischenabrechnungen ist der Vermieter gem. Gesetz (§ 556 BGB) nicht verpflichtet. Es bleibt also beim 31.12.2024 als Frist für die Betriebskostenabrechnung.