Ich habe einen privaten Kredit gegeben, als Pfand habe ich 2 KFZ-Briefen. Im Vertrag steht: „… KFZ-Briefen bleiben bei Frau Bella XXXX bis Ende der Auszahlung als Pfand, die Fahrzeuge können bei einer Nichtzahlung genommen sein werden“. Heute habe ich entdeckt, dass die letzte Rate im Mai 2025 war. 6/2025 und 7/2025 fehlen. Meine Nachricht nach Schuldner ist gelesen, aber 0 Antwort.
Ein bekannter KFZ-Händler hat mir gesagt, dass die Autos lang schon verkauft sein könnten, wenn die Briefen als verloren gemeldet werden. Ich muss selbst die Kopie sperren. Wie und wo kann ich das machen? (Vielleicht ist es schon zu spät… ( , aber ich möchte das probieren). Vielen Dank im Voraus!
ist jedenfalls falsch bis irreführend. Tatsache ist, dass sich der Besitzer eines Fahrzeuges (also in dem Fall der Typ, der Dir Geld schuldet; Eigentümer des Fahrzeugs bist Du, sofern der oben zitierte Text wirklich eine wirksame Verpfändung (bzw. eigentlich Sicherungsübereignung darstellt)) eine neue Zulassungsbescheinigung II (leider immer noch zu oft als KFZ-Brief bezeichnet, obwohl das Ding seit fast 20 Jahren nicht mehr so heißt) ausstellen lassen kann, wenn er die alte als gestohlen oder verlorengegangen gemeldet hat.
Dafür braucht er:
idesstattliche Erklärung (kann bei der Zulassungsstelle abgegeben werden)
Diebstahlanzeige von einer Polizeistelle, falls der Fahrzeugbrief gestohlen wurde
Personalausweis oder Reisepass
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein, wenn noch vorhanden)
Prüfberichte der letzten Hauptuntersuchung
eventuell Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag)
Dies alles sollte dem Besitzer vorgelegen haben, so dass er die neue Zulassungsbescheinigung erhalten haben dürfte, wenn er denn diesen Weg gewählt hat. Wenn er eine neue Zulassungsbescheinigung erhalten hat, dann ist der Drops prinzipiell gelutscht und Du kannst den Zettel, der bei Dir rumliegt, wegwerfen, anzünden oder dem Hund zum Fraß vorwerfen. Der Besitzer hat sich - wenn auch nicht auf ganz legalem Wege - eine neue Zulassungsbescheinigung II beschafft und kann daher mit dem Fahrzeug machen, was er will.
Ausnahme: sofern der anfangs zitierte Text eine wirksame Verpfändung (bzw. eigentlich Sicherungsübereignung) darstellt (was ich angesichts des Textes weder beurteilen kann noch möchte), sieht die Sache anders aus. Zwar gibt es dann einen wirksamen Kaufvertrag zwischen dem Besitzer (also Deinem Schuldner), aber der Eigentumsübergang an den Käufer ist aber wahrscheinlich gescheitert, weil das recht frische Ausstellungsdatum der Zulassungsbescheinigung II seinen guten Glauben daran, dass der Verkäufer wirklich Eigentümer ist, erschüttert haben müsste.
Ja, ich weiß: ziemlich kompliziert das ganze. Wenn Du wirklich glaubst, dass Dich Dein Schuldner um Dein Geld gebracht und den PKW verkauft hat, dann suche Dir einen Anwalt. Mit einer Sperre wirst Du jedenfalls nicht weit kommen.
prüfe doch, ob die Zulassungsbescheinigung wirklich als verloren gemeldet wurde oder es noch wird.
2 Monate ist natürlich schlecht, das ist erheblich länger als die 14 Tage die du Zeit gehabt hättest.
Aber so weißt du zumindest bescheid und kannst künftig reagieren.
ich würde nach der Fahrgestellnummer suchen, das sollte in ein paar Minuten gemacht sein.
Mehr als das laufende Jahr bzw. auch nur die letzten paar Monate scheint unnötig.
Verständnisfrage: Wäre das beschriebene Verhalten nicht wahnsinnig riskant?
Bella muss doch einfach nur bei der Polizei oder Zulassungsstelle aufkreuzen, den Kreditvertrag und der Zulassungsbescheinung erscheinen, und es wäre klar, dass die eidesstattliche Erklärung erstunken und erlogen ist - was eine Straftat darstellen dürfte.
Oder verstehe ich das falsch?
Insofern würde ich alles machen, außer das Papier dem Hund geben (oder was du noch vorgeschlagen hast).
Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung ggü. einer zuständigen Behörde IST eine Straftat.
Die Frage, ob der Besitzer/Schuldner eine Straftat begangen hat, ist ja unabhängig von der Frage, ob hier eine wirksame Sicherungsübereignung vereinbart wurde und von letzterem ist halt abhängig, ob die zitierte Vereinbarung überhaupt irgendeinen Wert hat und dazu schrieb ich ja bewusst
Vielen Dank an allen! Ich habe erst heute festgestellt, dass die 2 letzte Raten nicht eingegangen sind,
der Mensch war nicht erreichbar, später hat sich schriftlich gemeldet, dass er morgen anruft. Ich habe nach genauer Uhrzeit des Anrufes gefragt und wieder nichts. Es ist nicht der 1. Kredit und nicht der größte. Früher waren Summen für ihm fast doppelt und ist schon brav abbezahlt. Deswegen habe ich nichts monatlich geprüft.
Was mir Sorge macht: Er hat nicht bezahlt und sich nicht dabei 2 Monaten gemeldet! Mir Sorry etc.
Ich habe schon zur Zulassungsstelle eine Email geschrieben, mit beiden PA, Darlehensvertrag, beide Teil II als Attachment mit einer Bitte alles zu stoppen, falls ein Antrag für Duplikaten schon steht. Morgen gehe ichmit o.g. Dokumenten persönlich. Einen offiziellen Termin online habe ich erst für Ende September 2025 bekommen,
Außerdem möchte ich vermeiden, dass die Fahrzeuge DE verlassen. Aber habe ich erfahren, dass das ich nur mit einem Anwalt machen kann. Wenn jemand kann etwas zum Thema sagen, wäre ich sehr dankbar.
Was habe ich noch erreicht: einen Mensch gefunden, der billig 2 Fahrzeuge kauft (um wieder zu verkaufen). Er ist parat mit mir zum Ort zu fahren. Dort ist ein Handwerker-Bus und ein PKW. Leider über 6 Jahre alt.
Genau zu sagen im Vertrag steht: " Der Darlehensnehmer verpflichtet sich hiermit, mit seinem gesamten Vermögen für die Rückzahlung des Darlehens zu haften. Der Großbrief vom Auto Mercedes KZ XXXXX und vom Auto AUDI KZ XXXXX bleibt beim Frau (Nachname) bis Ende der Auszahlung als Pfand, die Fahrzeuge können bei einer Nichtzahlung genommen sein werden".
Vielleicht jüristisch nicht ganz korrekt, aber jeder Mensch versteht, warum es geht.
Wieso enthält dieser ‚Vertrag‘ eklatante Grammatikfehler?
Bei Verträgen steht im Vordergrund, dass diese juristisch korrekt sind. Einer der wichtigsten Gründe, wieso Verträge verschriftlicht werden, ist, diese im Streitfall juristisch nutzen zu können.
Ein schriftlicher Vertrag, der juristisch nicht ganz korrekt ist, ist in etwa so wie ein Auto ohne Räder.
„Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.“
Die juristische Korrektheit macht das nur einfacher, vor allem im Streitfall.
Tatsächlich ist Juristerei bei weitem nicht so „formalistisch“ wie viele Leute denken.
No ja, ich kann das auch - aber von mir ist bisher nur eine Diplomarbeit über den Vieheinheitenschlüssel quasi veröffentlicht greifbar, und auch diese bloß, wenn man weiß, an welchem Institut welcher Uni sie eingelagert ist.
Gelernt hab ich das im Gegensatz zum Titanen TM, weil ich die Mengenangabe bei Hausaufgaben in der Grundschule „Zwei Seiten Sätze mit daß“ oder sowas un- bis widersinnig fand. Um das zu manifestieren, schaute ich dann, dass ich das Pensum zwei Seiten mit zwei oder drei Sätzen erfüllte.