Wie stehen wir rechtlich da?

Hallo.Wir hatten seit vielen Jahren einen gemeinnützigen Verein, der aber bereits seit 2 Jahren nicht mehr arbeitet. Allerdings ist der Stellvertreter schon zurückgetreten, während der Verein noch gearbeitet hat, das heißt die Vorsitzende hat einfach weitergemacht, obwohl der Verein laut Satzung nicht mehr handlungsfähig war. Was können wir jetzt tun,da der Verein ja sowieso nicht mehr arbeitet. Aus der Vereinszeit gibt es auch noch offene Forderungen. Wer muss dafür aufkommen?

Hallo Frau Voigt,

hier ist ein guter Artikel, was es bedeutet, wenn ein Verein keinen Vorstand hat bzw. Teile davon zurückgetreten sind:
http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/ovorst.htm

Hier ist ein Artikel, wie ein Rücktritt von statten gehen sollte:
http://verein-im-verein.de/ruecktritt-vom-vereinsvor…

Und hier noch ein guter Artikel zum Thema Haftung bei offenen Forderungen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verein#Haftung

Liebe Grüße
Michael
http://verein-im-verein.de

Wenn ich das richtig verstanden habe,so soll der Verein aufgelöst werden. In der Satzung müsste stehen was bei Auflösung zu beachten ist, wer ein eventulles Guthaben bekommt oder wie ein Minus ausgeglichen wird.
Ist die Gemeinnützigkeit richtig angemeldet worden und auch beim Finanzamt bekannt? Der Verein ist eine öffentliche Körperschaft und daher voll Haftbar. Der Vorsitzende kann nach der neuesten Rechrsprechung nur bei grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden. Normalerweise wird das Minus durch eine Umlage bei den Mitgliedern ausgeglichen. Wenn die Schulden nicht alzuhoch sind, ein Insolverzverfahren einleiten. Es kann dan gut sein das dies mangels Masse garnicht zustande kommt.

Bei Auflösung unbedingt im Vereinsregister löschen lassen.

Hallo,
da kann ich leider nicht weiterhelfen Sicher ein Fall für einen Juristen.
Persönlich würde ich es so sehen:
Selbst wenn der Verein nicht mehr arbeitet existiert er. Er muss ordentlich beim Vereinregister geloescht werden. Die rechtl. Vertreter in persona Vorsitzender + verbleibender Stv sind verantwortlich für die Verbindlichkeiten. Ist der Vorstand nicht mehr arbeitsfähig ist eine MV einzuberufen und d. handlungsfähigkeit wieder herzustellen. Wenn dies nicht möglich ist, Auflösung beschließen. Jetzt lauft ihr Gefahr, das ein Verwalter eingesetzt wird, der die Auflösung anstrengt und der verbleibende Vorstand nach BGB für die Verbindlichkeiten ei steht. Also schnell handeln. Situation klären und offiziell auflösen.
Gruss
Peter

Hallo.Wir hatten seit vielen Jahren einen gemeinnützigen
Verein, der aber bereits seit 2 Jahren nicht mehr arbeitet.

…Was können wir jetzt

tun,da der Verein ja sowieso nicht mehr arbeitet. Aus der
Vereinszeit gibt es auch noch offene Forderungen. Wer muss
dafür aufkommen?