Wie steigt man aus einer GbR aus bzw kündigt sie?

Hallo,
Wie kann man aus einer GbR aussteigen, wenn man aus zeitlichen und beruflichen Gründen keine Kraft mehr dafür hat?
Fiktives Bsp:
Die GbR besteht aus Person A,B und C.
Es gibt keine Gläubiger, keine Pacht und keine Mietverhältnisse. Es geht auch um keine hohen finanziellen Beträge.
Was muss Person B machen um auszusteigen. Wo muss er eine Kündigung hinterlegen, muss Person B das auf dem Rathaus melden etc?
Und können Person A und C die GbR einfach weiterführen?
Vielen Dank schon mal im vorraus! …

Gibt es einen Gesellschaftervertrag ?
Das Rathaus hat nichts mit einem Ausstieg zu tun.

Ja in diesem Falle gibt es einen Gesellschaftervertrag.
Jeder von den drei Gesellschaftern musste ein Gewerbe auf dem Rathaus beantragen damit man dann die GbR gründen konnte.
Deshalb die Frage nach dem Rathaus, ob man da irgendetwas abmelden muss etc.

wenn nichts spezielles geregelt ist, gilt§ 723 bgb.
die kündigung muss grds. allen gesellschaftern zugehen. sie ist zwar formlos möglich, sollte aber aus beweisgründen aber schriftlich (und möglichst mit nachweis) erklärt werden.

eine abmeldung des gewerbes ist grds. nicht erforderlich, schließlich kann man es auch ohne GbR weiterbetreiben.
man sollte darauf achten, keinen rechtsschein zu setzen, dass man immer noch für die GbR tätig wird (briefkopf o.ä. sollten geändert werden), da sonst die gefahr einer (rechtsscheins-)haftung besteht.

„eine abmeldung des gewerbes ist grds. nicht erforderlich, schließlich kann man es auch ohne GbR weiterbetreiben.“
Was bedeutet das genau?
Ist mit Rechtsschein gemeint, dass man von der Person die aus der GbR austritt den Namen aus dem Briefkopf, Adresse, Impressum etc. rauslöscht? Oder wie kann man das verstehen, wenn man davon nicht so viel Ahnung hat? :wink:

Ist mit Rechtsschein gemeint, dass man von der Person die aus
der GbR austritt den Namen aus dem Briefkopf, Adresse,
Impressum etc. rauslöscht? Oder wie kann man das verstehen,
wenn man davon nicht so viel Ahnung hat? :wink:

richtig.
ein dritter sollte kein anzeichen dafür haben, dass man noch in der gesellschaft sein könnte.

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