Wie stell die Krankenkasse eine Gewerbe fest?

Hallo,

ich möchte mich in Form eines Kleinunternehmens anmelden und bin mir über den steuerlichen Teil bewusst. Ich bleibe unter der Umsatzsteuergrenze von 17.500 Euro und unter der Einkommenssteuergrenze. Somit rechne ich keine Vorsteuern ab.

Da ich vorraussichtlich durch mein Gewerbe ( Versandhandel ) mehr als 365 Euro im Monat verdiene, werde ich verpflichtet mich selbst zu versichern. Ist das richtig?

Beziehen sich die 365 Euro auf jeden Monat, oder ist es Möglich auch im Januar und Februar 2000 Euro zu verdienen, dafür die anderen 10 Monate nichts zu verdienen und somit aufs Jahr einen DURCHSCHNITTLICHEN Monatsgewinn von 365 Euro zu haben und NICHT verplichtet zu sein sich selbst zu versichern?

Wie stellt die Krankenkasse fest, dass ich ein Kleinunternehmen gegründet habe? Von wem wird diese Informiert? Ich weiß dass die Krankenkasse darum bittet die erste Einkommenssteuererklärung einzuschicken. Was, wenn ich dies nicht tue? Erfährt dann die Krankenkasse nie von meinem Vorhaben?
Ich bin aktuell bei meinen Eltern mitversichert, und möchte das nur ungern aufgeben.

Ein Gewinn von 365 Euro im Monat ist mir jedoch zu wenig!

Hallo Olaf!

Ja, wenn Du über 365 Euro im Monat verdienst, mußt Du Dich freiwillig pflichtversichern bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder Du läßt Dich privatversichern.
Bei der Berechnung wird geschaut, was Du insgesamt im Jahr für einen Gewinn(nicht Umsatz!) erwirtschaftet hast, dieser wird durch 12 geteilt und dann hast Du den entsprechenden Wert für den einzelnen Monat.
Die Krankenkassen fragen den Gewinn jährlich bei Dir ab mit einem entsprechenden Formular, hierbei mußt Du dann auch eine Kopie Deines Steuerbescheids vom Finanzamt beilegen.
Die Krankenkasse sollte von Dir erfahren, das Du ein Unternehmen gegründet hast und Dich nun selbst versichern willst. Der Kasse die Einkünfte zu verschweigen ist keine gute Idee, die Behörden sind mittlerweile sehr gut miteinander vernetzt und absichtliche Falschangaben können Dich hinterher sehr teuer zu stehen kommen.
Wenn Du gerade erst startest und zunächst noch keine großen Gewinne einfährst, würde ich an Deiner Stelle erstmal bei Deinen Eltern familienversichert bleiben, sofern Du unter einem monatlichen Gewinn von den besagten 365 Euro bleibst. Auch hierbei wird die Krankenkasse jährlich Dein Einkommen abfragen. Erst wenn Du wirklich über den Wert kommst, würde ich den Schritt in eine eigene Versicherung gehen, da die Kosten doch ja nicht so gering dafür sind.

Viel Erfolg und Grüße,
Silke

Guten Tag,
soweit ich weiss ist kein Gewerbetreibender und Selbstaendiger verpflichtet sich zu versichern.
Wenn Sie sich keine Krankenversicherung leisten, muessen Sie nicht Eine Zahlen. Sie duerfen aber.
Wenn Sie krank sind, dann zahlen Sie halt aus Ihrer Tasche.
Gruss,
Pascal
PS: eine Frage wäre gesetzlich oder Privat. vielleicht wäre eine billiger als die andere.

Hallo!

Sie sind verpflichtet Ihrer Kasse umgehend und unaufgefordert alle Änderungen in Ihren Einkommensverhältnissen anzugeben (§ 60ff. SGB I i.V.m. § 206 SGB V).

Maßgeblich für die Feststellung der Einkommensgrenze wird Ihr erster Einkommenssteuerbescheid. Bis dahin erfolgt die Prüfung der Einkommensgrenze (also ob sie bis dahin in der Familienversicherung bleiben können) anhand einer gewissenhaften Schätzung auf Basis Ihrer angaben.

Das Einkommen ist aber nicht das einzige Kriterium, dass für eine Familienversicherung erfüllt sein muß. Wenn Sie hauptberuflich selbständig sind, können Sie ebenfalls nicht familienversichert sein. Die wichtigsten Kriterien für eine solche hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit:

  • Arbeit mehr als 18 Stunden pro Woche oder
  • Angestellte, die (ggf. zusammen) mehr als 400,00 EUR pro Monat verdienen

Gruß, Christian

Hallo,

es geht hier um den durchschnittlichen Umsatz, nicht den Gewinn! Die Krankenkasse legt nicht den steuerlichen Gewinn zur Beitragsberechnung zugrunde, sondern den „Bruttoumsatz“, ist ja bei einem Arbeitnehmer genauso…

Die Krankenkasse wird das nicht direkt feststellen. Aber sollte das „rauskommen“, wird das rückwirkend!!! sehr teuer. Wir sprechen hier ja von einem Sozialbetrug, sofern Sie das nicht melden.

Stellen Sie sich vor, dies machen viele Familienversicherte… wer soll denn die Beiträge in Zukunft noch bezahlen??

Es geht hier nicht darum, was man „aufgeben“ möchte, sondern darum, was nach Recht und Gesetz getan werden muss…

Mfg

Matthias

Hallo olaf901

Das könnte recht kompliziert werden mit der Zeit.
Da du jetzt noch bei deinen Eltern mit versichert bist geht es ja noch, aber auch du wirst Älter und kannst somit nicht ewig bei deinen Eltern mit versichert bleiben.
Irgenwann werden die Sagen das du nicht weiter bei deine Elter versichert bist und fragen dich dann, ob du dich nicht bei denen Versichern möchtest.
Stell dir vor du wirst krank und musst ins Krankenhaus und bekommen dadurch mit, das du Selbstständig bist, dann hast du ein Problem.
Am besten mit der Krankenkasse reden und fragen wie das bei denen Berechnent wird. Denn von 365 € im Monat kann man sich keine Versicherung leisten.

Levitron
www.kopisoft.de

Hallo,

so wie das hier geschildert wird, machst Du ausser der selbständigen Tätigkeit nichts anderes und übst diese auch hauptberuflich aus. In diesem Fall ist eine Mitversicherung bei den Eltern swieso nicht mehr möglich und Du musst Dich auf jeden Fall selbst versichern.

Alles andere was Du hier fragst, geht in Richtung Betrug, dazu wirst Du von mir keine Anleitung bekommen, nur so viel: falls die Krankenkasse irgendwie mitbekommt, dass Du selbständig bist und das aber nicht angegeben hast (da gibt es viele Möglichkeiten), musst Du die Beiträge rückwirkend nachzahlen und das kann dann eine ganze Menge sein. Ich würde mir also gut überlegen, ob ich hier bescheisse.

Grüße

Ralf

Hallo!

Die 365 Euro-Grenze ist grundsätzlich erstmal die Einkommensgrenze für die Familienversicherung. Wer Einkünfte über dieser Grenze hat, muss sich selbst versichern.

Grundsätzlich erfährt die Krankenkasse nirgendwo her, das ein Gewerbe gegründet wird, jedoch gilt für jeden gesetzlich Versicherten eine Mitwirkungspflicht (also Informationspflicht). Du musst also deine Einkünfte darlegen. Dies geschieht immer mit der Vorlage des Steuerbescheides und einer Einkommenserklärung. Für die erstmalige Einstufung (nach der du Beiträge zahlen musst) musst du deine Einkünfte schätzen. Denke daran: Bei Selbstständigen werden ALLE EINKÜNFTE angerechnet, also auch Minijobs, Kapitaleinkünfte, Miete, Pacht etc.

Du kannst jedoch einen Antrag auf Beitragsentlastung stellen. Diesen kannst du immer dann stellen, wenn du selbstständig bist und Einkünfte bis 1277,50 Euro hast.

Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen

Der Gesetzgeber hat Vorgeschrieben und dass sogar schon 2007, dass keiner mehr ohne Krankenversicherung sein darf. Es gibt die Möglichkeit der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung.

In der gesetzlichen Versicherung gibt es 3 Möglichkeiten für die Beitragshöhe.

  1. Sie verdienen unter das monatliche Mindesteinkommen für hauptberuflich Selbständige von 1916,25 Euro, für Selbständige mit Existenzgründungszuschuss von 1277,50 Euro im Monat, dann wird das Mindesteinkommen angesetzt.

  2. Sie verdienen über dem Mindesteinkomm aber unter der BBG, dann wir das tatsächliche einkommen angesetzt.

  3. Sie machen keine Angaben (reichen auch nicht den Steurebescheid ein oder Sie verdienen über 3750,00 Euro (BBG), dann wird dieser Wert bei der Berechnung angesetzt.

Der Mindestbeitrag liegt daher bei Ihnen bei Rund Mindestbeitrag für hauptberuflich Selbständige bleibt bei rund 300 Euro.

Bitte gehen Sie aber zusätzlich noch zu Ihrer Krankenkasse des Vertrauens und lassen sich ausführlichs beraten.

Hallo und Guten Tag,

in Ihrem Fall ist es ratsam, einen kundigen Experten zu konsultieren oder direkt bei der Krankenkasse nachzufragen

Freundliche Grüße
Theo van der Burgt