Guten Tag,
Meine Frau erstellt Zeichnungen fuer ihre alte Architekturfirma in England (Wir leben inzwischen wieder in Deutschland). Sie arbeitet nicht als Architektin fuer diese Firma, sondern nimmt lediglich deren Entwuerfe und schmueckt diese mit Farben, Umgebungen (Baeume, Licht, Schatten, usw), welche dann in Addition zu den technischen Zeichnungen dem Kunden vorgelegt werden. Nun scheint es mir nach Recherche im Internet nicht ganz klar, in welche Kategorie dies einzuordnen ist. Die englische Firma moechte nun ihre VAT Nummer (in Deutschland heisst das Umsatzsteueridentifikationsnummer). Nun habe ich sie aber beim Finanzamt als Kleinunternehmer angemeldet mit einem zu erwartenden Umsatz von unter 17500 Euro. In diesem Fall ist sie von der Umsatzsteuer befreit. Die Nachfrage beim Finanzamt hat ergeben, dass ihre Arbeit unter „sonstige Leistungen“ faellt unter im innergemeinschaftlichen Handel eigentlich nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Die Sachbearbeiterin dort sagte mir also, dass die Firma in England nicht die VAT-Number verlangen darf (wobei sie hinzufuegte, dass sie sich auch nicht ganz so sicher ist und ich mir gegebenfalls die Gesetzestexte noch mal genauer durchlesen sollte). Hat jemand Erfahrung? Als selbstaendiger Grafiker/Architekt oder aehnliches fuer eine auslaendische Firma gearbeitet? Ich weiss, dass die beste Antwort auf diesen Fall wahrscheinlich „Steuerberater“ lautet. Dennoch waere Info toll.
Vielen Dank im Voraus!