Wie stelle ich einen Bauantrag für ein 2. Wohnhaus

Wir möchten auf unserem Grundstück (in Niedersachsen) ein zweites Wohnhaus (Holzhaus) errichten. Das Grundstück liegt außerhalb des Bebauungsplans. Wir hatten erst die Idee, es als Nebengebäude zu beantragen und dann eine Nutzungsänderung einzureichen. Aber wir haben nun schon direkt beim Bauordnungsamt nachgefragt, ob wir das als Nebengebäude genehmigt kriegen würden. Die Antwort war „nein“, weil es einfach zu sehr nach Wohnhaus aussieht und das sei dort nicht erlaubt.

Es gibt aber doch sicherlich eine Möglichkeit eine zweite Wohnheinheit auf dem Grundstück zu bauen? Ich habe ja vergleichbares schon bei anderen gesehen. Müssen die Häuser dann nur miteinander verbunden werden? Die sind jetzt so geplant, dass 6 m Abstand zwischen den Gebäuden sind.

Wäre schön, wenn mir da jemand helfen könnte. Vielen Dank schon mal.

Warum besprechen Sie das nicht mit dem zuständigen Bauordnungsamt?
Gruß
Dipl.-Ing. Werner Kahlki

Stimmen Sie sich am besten direkt mit Ihrem Baurechtsamt ab, ob und wie Sie das bestehende Gebäude erweitern können. Ch. Mayer

Wir möchten auf unserem Grundstück (in Niedersachsen) ein
zweites Wohnhaus (Holzhaus) errichten. Das Grundstück liegt
außerhalb des Bebauungsplans.

Heißt außerhalb des Bebauungsplanes bei dir „Im Aussenbereich“ (Bewertung nach § 35 BauGB
http://bundesrecht.juris.de/bbaug/__35.html) oder befindet sich das Gebäude im „Innenberech“ aber es besteht kein Bebauungsplan (Bewertung nach § 34 BauGB
http://bundesrecht.juris.de/bbaug/__34.html)?

Heißt außerhalb des Bebauungsplanes bei dir „Im
Aussenbereich“ (Bewertung nach § 35 BauGB
http://bundesrecht.juris.de/bbaug/__35.html) oder befindet
sich das Gebäude im „Innenberech“ aber es besteht kein
Bebauungsplan (Bewertung nach § 34 BauGB
http://bundesrecht.juris.de/bbaug/__34.html)?

Danke für den Hinweis. Das Gebäude befindet sich im Innenbereich ohne Bebauungsplan, also § 34.

Warum besprechen Sie das nicht mit dem zuständigen
Bauordnungsamt?
Gruß
Dipl.-Ing. Werner Kahlki

Dort bin ich leider schon „abgefertigt“ worden und man war nicht besonders kooperativ. Mir wurde nur gesagt, dass dort kein zweites Wohnhaus genehmigt werden würde.
Aber ich wollte nicht so schnell aufgeben.

Danke für den Hinweis. Das Gebäude befindet sich im
Innenbereich ohne Bebauungsplan, also § 34.

Wenn ich dich richtig verstehe, möchtest du ein Haus in zweiter Reihe erstellen.
Hier hast du wahrscheinlich nur die Möglichkeit, zu überprüfen, ob so eine Bebauung in der näheren Umgebung schon mal genehmigt worden ist.
Ansonsten wird sich das Bauamt darauf berufen, das sich das Gebäude in seiner Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Man wird wohl nur auf eine Erweiterung des bestehenden Wohnhauses zurückgreifen können, um eine 2. Wohneinheit zu realisieren.

Wenn Sie mit dem Mitarbeitern des Bauamtes nicht klar kommen, wenden Sie sich an einen Architekten in Ihrer Nähe. Dieser kann nach entspr. Beratungen mit Ihnen dort noch einmal einen Versuch starten. Das kostet zwar ein Beratungshonorar, aber wenn es für Sie sehr wichtig ist, sollte es Ihnen das Wert sein.
Gruß
Dipl.-Ing. Werner Kahlki