Hallo,
Ich habe folgendes problem ich möchte dieses Jahr im Sept. heiraten,mein Zukünftiger ist Angestellter und ich Selbstständiger Kleinunternehmer.
Wie wirkt sich das auf die Steuer aus?Mein Mann soll dann rückwirkend für 2011 Lhst. 3 bekommen weil er viel mehr verdient als ich.Mein Umsatz im Jahr beträgt 10000 Euro davon gehen Material usw. weg bleibt unterm Strich ca 7000-7500 Euro.Wenn wir die Lohnsteuereklärung getrennt abgeben muss er dann nachzahlen wegen einem Freibetrag den ich ja auch bekomme?Was ist das für ein Freibetrag,etwa so wie beim 400 Euro job also 400x12 /4800 Euro oder die ist der Freibetrag die ca. 8000 Euro im Jahr glaube Selbsterhalt heist das?!Der beim Lohnsteuerhilfeverein hat von Nachzahlung die mein Mann dann leisten müsste gesprochen,konnte es aber nicht erklären ,also verständlich so am telefon (Ich glaub der hat die Situation nicht so verstanden)!!
Ich bin echt ein Steuerdepp was dies betrifft.Habe irgendwo gelesen die Freibetragsgrenze bei Ehepartnern die zusammen die Steuer abgeben ist bei 15000 (pro Nase bei 7660Euro) ,also frag ich mich wie dann einer von uns evtl nachbezahlen muss,mein Mann verdient ca 60000 im Jahr und würde bei Steuerkl.3 380 Euro mehr bekommen wenn man das x 12 nimmt und mein Einkommen ohne abzüge der Unkosten komme ich auf 14560 Euro was ja wieder unter dem gemeinsamen Freibetrag liegt,das heisst theoretisch wir würden von der Steuer sogar noch 440 Euro bekommen wenn der freibetrag bei 15 T. liegt oder?Ist bei meiner Rechnung der Wurm drin ?Kann mir bitte jemand erklären was denn für uns am besten wäre?!
Lg Miri
Hallo,
sorry muss passen, ich verstehe deine komplette Anfrage genauso wenig wie der Mann vom Lohnsteuerhilfeverein!
Gruss Hermann
hallo,
folgende antworten:
- das ehegattensplitting gilt für das gesamte jahr der eheschließung, auch rückwirken
- wer selbständig it, zahlt keine lohn- sondern umsatzsteuer. insofern wirkt das ehegattensplitting hinsichtlich der steuerklassen nur bedingt
- die wahl der steuerklassen hat nur eine auswirkung auf die steuerlast während des steuerjahres. am ende werden alle einkünfte und ausgaben der ehegatten zusammengerechnet und darauf die steuerlast ermittelt. unterm strich ergeben sich daraus also weder vor- noch nachteile, außer daß man halt unterm jahr eine geringere steuerlast hat.
das gilt natürlich nur bei zusammenveranlagung. - der rest ist äußerst wirr geschrieben - ich habe keine ahnung, von welchen freibeträgen o.ä. du sprichst, solange du nicht genau erläuterst, was du meinst.
es kann sein, daß es nachzahlungen gibt, dann aber nicht wegen zu gering gezahlter steuer, sondern wegen freibeträgen, die man erhalten hat, deren höhe aber zu hoch war. - wenn der lohnsteuerhilfeverein derartige aussagen trifft, dann sollte er das auch schlüssig erläutern können. nicht am telefon abwimmeln lassen -. hingehen und sich alles in ruhe erklären lasse. die leute haben ahnung und können auch tipps geben, wie man das zukünftig anders gestalten kann.
- alternativ einen steuerberater aufsuchen
saludos, borito
Hallo Miri,
so richtig kann ich leider auch nicht helfen, aber vielleicht ein bisschen.
Ich denke, dass Sie, da Sie selbständig sind, grundsätzlich eine eigene Erklärung machen müssen. Wenn nicht, kann auch bei Ehepartnern kann eine getrennte Veranlagung gwählt werden wenn es für das Paar günstiger ist. Grundsätzlich ist es meist so dass bei Steuerklasse 3/5 nachgezahlt werden muss. Das hat der Mensch vom Lohnsteuerhilfeverein bestimmt gemeint.
Von einee Freibetragsgrenze habe ich noch nichts gehört - vor allem nicht von einer so hohen.
Ich hoffe, ein bisschen konnte ich helfen.
Viele Grüße Sylke
Hallo Miri,
ich bin auch kein Steuergenie, aber soweit meine Kenntnisse reichen ist deine Rechnung richtig. Ihr müßtet eigentlich noch was raus bekommen. Bei Selbstständigen ist es etwas anders als bei Angestellten. Hier muß man mit Gewerbesteuer usw… rechnen. Aber bei deinen Einnahmen fällt da nichts an.
Eurer Hochzeit bzw. der gemeinsamen Veranlagung steht also nichts im Wege.
Alles Gute
Gruß Lore
Vielen lieben Dank,
Ich habe nochmal einen Termin bei der Lohnsteuerhilfe vereinbart der guckt sich das nochmal genau an.
Ich denke auch soweit ich mich durch google geklickt habe und rechereirt habe das wir eigentlich nichts nachzahlen müssten.
lg Miri
hallo,
oje, bissl sehr durcheinander.
ich versuche es: ehegatten haben einen grundfreibetrag von ca. 16000 euro zu versteuerndes einkommen, das heißt bis dahin fällt keine steuer an. wenn ihr mann 60.000 brutto hat, kommen sie zusammen also schon dadurch über den grundfreibetrag. das zu versteuernde einkommen ermittelt sich aus den einzelnen einkünften, die die ehegatten haben. Sie haben Umsatz minus Kosten, verbleiben lt. Ihren Angaben ca. 7000. Ihr Mann hat brutto 60.000, werbungskosten unbekannt, werbungskostenpauschbetrag 920 euro, bleiben 59.020 euro. zusammen also einkünfte von 66.020 euro. hier gehen sonderausgaben ab, das sind versicherungsbeiträge kranken-,renten-,unfall-,haftpflicht-,lebensversicherung, aber nicht in voller höhe, sondern begrenzt bis zu einem höchstbetrag und dann ergibt sich zu versteuerndes einkommen (sehr grobe ermittlung als beispiel!)
gehen wir davon aus, dass Sie bei einem zu versteuernden einkommen von 60.000 landen, dann kommt da nach splittingtabelle eine steuer von 11.250 raus. Hier wird dann die lohnsteuer von Ihrem Mann gegengerechnet und Ihre eventuellen vorauszahlungen, dann kommt nachzahlung oder erstattung raus. wenn ihr mann die steuerklasse 3 wählt, zahlt er mtl ca 750 euro lohnsteuer, im jahr also 9000 euro, somit müssten sie 2.250 nachzahlen. hat er weiterhin die 4 (was der 1 als lediger entspricht), hat er mtl abzüge von ca. 1155 euro und jhrl. 13.860, es ergibt sich eine erstattung von 2.610.
kurzum: ich würde raten, dass er die 4 nimmt, also sich bei ihm nix ändert am mtl. abzug. denn sonst kommt bei der 3 und ihrem wenn auch geringen gewinn eine nachzahlung raus.
gruß
katrin