Ein Unternehmen ermöglicht über eine Bonuskarte (10er Karte) seinen Gästen die Option verzehre 10 Getränke und bekomme das 11 Getränk beim nächsten Besuch gratis! Welche Möglichkeit gibt es bzw. was muss der Unternehmer tun, um dieses 11 Getränk steuerlich anrechnen zu können. Im Fallbeispiel handelt es sich um eine Getränkausgabe von einem Verkaufswert von 2,- € die aber nicht eingenommen werden. Wie sollte das gebucht werden? Vielen Dank für die Antworten.
Wie sollte das gebucht werden?
Das wird gar nicht gebucht.
Der Gastwirt sollte das nur aufzeichnen, damit er im Falle einer Betriebsprüfung nachweisen kann, warum das Verhältniss Wareneinkauf/Warenverkauf plötzlich verändert ist.
Servus,
der Aufwand ist bereits im Wareneinsatz, die Ausgabe bereits in der Zahlung der Einkaufsrechnung enthalten. Das als Naturalrabatt ausgegebene Getränk äußert sich genau gleich wie der Einsatz von anderen Getränken, für den kein Erlös erzielt wird - z.B. weggekippte Anbrüche von Saft und Wein etc.
Da es sich um eine Art Rabattierung handelt (und nicht um ein Geschenk an den Gast), ist auch auf der Kante USt nichts weiter zu berücksichtigen.
Schöne Grüße
MM
Die eigentliche Anrechnung ist damit dahin, obwohl man dem Gast 2,- € in einem Sachwert ausgehändigt hat? Wie wäre das bei einem Geburtstagsgeschenk, das ist ja ein Kundengeschenk - nehmen wir einfach den gleichen Wert. Was sollte man machen um dies anrechnen zu können. Wenn der Unternehmer bzw. das Personal die Ware aus eigenen Sortiment kaufen würde und dem Kunde schenkt, würde die Ware ja auch steuerlich anrechenbar sein. Gibt es den da keine Möglichkeit? Es gehen angenommen rein rechnerisch mal 200 Gutscheine über den Tisch im Monat, das sind 400,- € die nirgends als Ausgabe erscheinen. Danke für Informationen.
Wie auch Martin May schon geschrieben hat-ist alles schon im Wareneinkauf drin!
Das Geburtstagsgeschenk an den Gast müsste ja separat i-wo im Laden gekauft werden, ist hier also nicht vergleichbar.
Wenn der Gast zum Geburtstag ein Freigetränk bekommt läufts ja ebenso-keine Buchung!
Die kostenlos herausgegebenen Getränke müssen ja auch selbst gekauft und bezahlt werden. Und diese Kosten sind natürlich Betriebsausgaben, die sich auch steuerlich auswirken.
Hi Christian,
und was macht ein Kneipier, der bilanziert? Bei dem spielen Betriebsausgaben keine besondere Rolle für die Ermittlung des Gewinnes.
Schöne Grüße
MM
Gibt es den da keine Möglichkeit? Es gehen angenommen
rein rechnerisch mal 200 Gutscheine über den Tisch im Monat,
das sind 400,- € die nirgends als Ausgabe erscheinen.
Wieso erscheinen die nicht als Ausgabe? Die Getränke müssen doch irgendwo eingekauft werden und darüber gibt es eine Rechnung. Da sind die verschenkten Getränke doch mit drin!
Und nur mal so ein Denkanstoß: Es macht (weder betriebswirtschaflich noch steuerlich) einen Unterschied, ob jetzt nun jedes zehnte Getränk kostenfrei herausgegeben wird, oder ob stattdessen jedes Getränk für 1,81 € verkauft wird.
Servus,
Wieso erscheinen die nicht als Ausgabe?
weil der Fragesteller zum VK bewerten will und nicht sieht, dass sein Aufwand bloß den EK ausmacht. Bewertet zum EK sind das aber keine 400 €, daher erscheinen sie ganz zurecht nicht als Ausgabe, denn das wäre falsch. Übrigens: Als Aufwand auch nicht.
(weder
betriebswirtschaflich) einen Unterschied
Klar macht es betriebswirtschaftlich einen Unterschied, ob ein Rabatt erst ab einer bestimmten Menge gewährt wird, oder ob von vornherein billiger angeboten wird. Wenn Du magst, kannst Du Dich mal mit dem Thema „Treueherzen“ oder mit dem Thema „Bahncard“ beschäftigen.
Schöne Grüße
MM
und was macht ein Kneipier, der bilanziert? Bei dem spielen
Betriebsausgaben keine besondere Rolle für die Ermittlung des
Gewinnes.
Ist das eine ernstgemeinte Frage, deren Antwort Du nicht weißt? Oder ist es eine Fangfrage? 
Servus,
es ist eine Testfrage, um festzustellen, ob Du die Beiträge gelesen hast, die da schon stunden.
Und natürlich eine Wiederholung meines oft gesungenen Refrains, dass Angst vor dem Bilanzieren eigentlich auch Angst vor dem Wissen darum bedeutet, wie es um das Geschäft eigentlich steht - dieses in der Form eines vorsichtigen Hinweises darauf, dass eigentlich Betriebsausgaben der Sonderfall und Betriebliche Aufwendungen der Normalfall sind oder wenigstens sein sollten.
Schöne Grüße
MM