Wie Studentenjob in Steuererklärung angeben?

Hallo,

ich habe im Jahr 2010 8 Monate Vollzeit gearbeitet und volle Lohnsteuer bezahlt. Dann habe ich ein Studium begonnen und 4 Monate als Student (unter 20 Stunden) gearbeitet für ca 450 Euro im Monat und dort nur Rentenversicherungsbeitrag bezahlt (keine Lohnsteuer). Jetzt möchte ich natürlich Lohnsteuer zurückerhalten, weil ich ja 8 Monate die Lohnsteuer bezahlt hab als hätte ich 12 Monate Gehalt bekommen, wie wirkt sich denn jetzt mein Studentenjob aus? Muss ich den in der Steuererklärung auch angeben, und vor allem wie? Weil ich dafür ja keine Lohnsteuer zahlen musste bekomme ich viel weniger wieder, wenn ich den angeben muss, oder gibt es da einen Freibetrag? Ich steig da nicht durch…
Über Hilfe freue ich mich!
LG
wolwer84

hallo,

wie wirkt sich
denn jetzt mein Studentenjob aus?

erstmal gar nicht. du trägst beide verdienste unter angabe der beschäftigungszeiten in die anlage N ein

Muss ich den in der
Steuererklärung auch angeben, und vor allem wie?

ja, siehe oben

Weil ich
dafür ja keine Lohnsteuer zahlen musste bekomme

unerheblich, weil die endgültige steuerlast imemr erst nach ablauf des jahres ermittelt wird. dafür müssen alle erzielten einkünfte angegeben werden, ganz gleich, ob dafür bereits lohnsteuer entrichtet wurde oder nicht. das fa legt dann auf grund der angaben, der abziehbaren aufwände (werbungskosten, sonderausgaben, vorsorgeaufwendungen etc.) und der gesamteinkünfte die steuerlast fest.

oder gibt es da
einen Freibetrag?

nein.

generell gilt: alles an einkünften angeben. und alles an kosten angeben. die steuerlast richtet sich nur bedingt nach dem bruttoeinkommen - maßgeblich ist das zu versteuernde einkommen!

saludos, borito

Hallo wolwer84,
ich denke, dass die Einnahmen als Student unter geringfügige Beschäftigung fällt, und damit keine Steuern zu zahlen sind. Angeben muss man die Einnahmen (glaube ich) trotzdem. In der Anlage N kann man die Einkünfte von mehreren Lohnsteuerkarten eintragen.
Ich hoffe, ich konnte helfen
Tschüss

Hallo, bitte angeben, was auf der Lohnsteuerscheinigung steht!
Gruss Hermann

Hallo,

erstmal hast Du nur für 8 Monate Lohnsteuer gezahlt, nicht für 12 (der Studentenjob war doch lohnsteuerfrei).
Theoretisch müßtest Du den Studentenjob nicht angeben.
Wieviel Du wiederbekommst liegt nicht pauschal daran wieviel Du gezahlt hast, sondern was Du absetzen kannst.

Viele Grüße

Paola

Hallo,

sie haben nur keine lohnsteuer für die 450 euro gezahlt, weil diese erst ab ca. 900 euro anfällt. angeben müssen sie die aber trotzdem, haben ja bestimmt eine lohnsteuerbescheinigung erhalten!

Gruß

Hallo,

diesen Fall hatte ich bisher noch nicht, kann es dir also leider nicht genau sagen. Wer das aber wissen sollte - zumindest ist das an unserer Uni so - ist die Asta. Meist gibt es bei der Asta (vielleicht bei euch auch einer anderen Studentenorganisation angehörend) gerade für den Fall „Arbeiten neben dem Studium“ Beratungsmöglichkeiten, da es hier ja einige Sonderregelungen gibt.

Gruß anische