Wie 'taube Nuss' kündigen?

Wir haben vor einem Jahr einen Mitarbeiter eingestellt, der zwar über hevorragende Arbeitszeugnisse und andere Papier-Qualifikationen (MCSCE) verfügte, sich aber im Nachhinein als absolute Niete entpuppt hat-das zum Thema Arbeitszeugnisse und andere schriftliche Qualifikationen, die allgemein erworben werden können. Unsere „dämliche“ Personalabteilung hat leider versäumt, eine entsprechende Klausel von wegen Probezeit in den Vertrag für diesen Tiefflieger zu packen. Gibt es eine Möglichkeit, diesen Mitarbeiter los zu werden? Er kassiert Geld für einen Job, mit dem er absolut überfordert ist-eben eine echte „taube Nuss“!

Danke!

Hallo teaser, mit Probezeit hat das nichts zu tun. In den ersten 6 Monaten hätte er keinen Kündigungsschutz gehabt. Da hätte man ihn ganz normal kündigen können.
In welcher Form äußert sich denn die Überforderung? Hat er mal ne Abmahnung bekommen?

Habt ihr keine andere Einsatzmöglichkeit für den Kollegen?

MfG

Erstmal ein hallo.

Wir haben vor einem Jahr einen Mitarbeiter eingestellt, der
zwar über hevorragende Arbeitszeugnisse und andere
Papier-Qualifikationen (MCSCE) verfügte, sich aber im
Nachhinein als absolute Niete entpuppt hat-das zum Thema
Arbeitszeugnisse und andere schriftliche Qualifikationen, die
allgemein erworben werden können.

Soll vorkommen. So manch einer hat gar Probleme überhaupt Personal zu finden…

Unsere „dämliche“
Personalabteilung hat leider versäumt, eine entsprechende
Klausel von wegen Probezeit in den Vertrag für diesen
Tiefflieger zu packen.

Hm, haben diese Personaler auch so hervorragende Referenzen ? :smiley:

Gibt es eine Möglichkeit, diesen
Mitarbeiter los zu werden? Er kassiert Geld für einen Job, mit
dem er absolut überfordert ist-eben eine echte „taube Nuss“!

Da es moralisch nicht verantworten will, dass ein unschuldiges (und für seine Arbeit selbstverständlich vollkommen überqualifiziertes -und infolgedessen demotiviertes) Individuum seine wirtschaftliche Grundlage verliert, verweise ich hier auf die Seite http://www.arbeitsrecht.de . Dort lässt sich einiges an Ideen entdecken.

HTH
mfg M.L.

Zitat (Walter Scheer aus der TR ?): „Ich bin gut und Du bist gut. Aber wir passen nicht zusammen“

Ich finde es widerlich, wie du hier schreibst! Und dann muss man sich ja noch vor Augen führen, dass du als jemand, der andere „taube Nuss“ schimpft, selbst nicht in der Lage ist zu lesen! Immerhin wurde dir aufgegeben, deine Frage „neutral“ zu halten, bevor du gepostet hast. Stattdessen forderst du unverblühmt zum Bruch des Rechtsberatungsgesetzes auf. Soooo helle finde ich DAS auch nicht.

Levay

Hallo

Gibt es eine Möglichkeit, diesen
Mitarbeiter los zu werden?

Nein, für Dich nicht, denn Du bist kein AG.

Gruß,
LeoLo

Gibt es eine Möglichkeit, diesen Mitarbeiter los zu werden?

Aufhebungsvertrag geht am schnellsten. Und bei einer Kündigungsschutzklage wird wohl auch mindestens ein bisschen Geld bei rumkommen, dann kann man das gleich von vornherein abkürzen.

Kündigung von ‚unfähigen‘ Mitarbeitern
Hallo Levay,
Teaser hat sich ungeschickt ausgedrückt. Die theoretische Frage im Hintergrund würde mich aber auch interessieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf

Hallo die Herren.

Hallo Levay,
Teaser hat sich ungeschickt ausgedrückt. Die theoretische
Frage im Hintergrund würde mich aber auch interessieren.

Ich schätze, dass ‚teaser‘ als MA der Fachabteilung (oder Abteilungsleiter) eines Unternehmens jemanden angeworben hat. Die in der Personalabteilung haben allerdings vergessen, den jeweiligen Arbeitsvertrag so zu formulieren, dass man denjenigen auch ohne grosse Verluste wieder loswerden kann.

HTH
mfg M.L.

Dünnes Eis
Holla.

Laut Deiner Vika bist Du Systemadministrator und nicht der Ladeninhaber. Solltest Du letzterer sein, stellst Du Dir nur ein ungünstiges Zeugnis bezüglich Deiner emotionalen Intelligenz aus. Bist Du dagegen Arbeitnehmer, so hast Du Dich hier sehr weit aus dem Fenster gelehnt. Die Formulierungen

  • taube Nuss

  • absolute Niete

  • dämliche Personalabteilung

wären, wenn ich Dein Vorgesetzter bzw. Personalverantwortlicher in eurem Laden wäre, für mich Anlass genug, Dich zu einem unguten Gespräch zu bitten und wahrscheinlich auch abzumahnen. Gerade von einem Admin wird im allgemeinen erwartet, dass er sich mit Datenschutz und Persönlichkeitsrechten auskennt … aber das nur am Rande. Ob Dein Imehlname Dein richtiger ist, weiß ich natürlich auch nicht; wenn es aber an dem ist, würde ich bedenken, dass evtl. auch andere Leute aus eurer Bude hier lesen …

Zur ursprünglichen Sache : Schlechtleistung ist ein abmahnungsfähiger Sachverhalt; d.h. eine Kündigung, wenn es sich nicht um absolut heftige Klöpse handelt, wäre nicht aus der Hüfte zu schießen. Um Schlechtleistung festzustellen, müsste zunächst die Aufgabe des Betreffenden genau beschrieben sein und dann auch belegt werden können, was im einzelnen mit dessen Arbeitsleistung nicht stimmt. Besonders, da die Qualifikation des Mitarbeiters auf dem Papier stimmt (MCSE schreibt sich, soit dit en passant, übrigens nur mit einem C), müsste genau nachgewiesen werden, dass trotz der „Aktenlage“ diese notwendige Qualifikation nicht vorhanden ist. Wenn die Probezeit durch ist bzw. keine vereinbart wurde (nach einem Jahr wäre diese eh abgelaufen!), stellt sich sowieso die Frage, warum ihr erst jetzt merkt, dass eine Diskrepanz zwischen Akte und Ist besteht. Könnt ihr eine Schlechtleistung dagegen beweisen, wäre eine Abmahnung das Mittel der Wahl - inklusive der Beschreibung des Fehlverhaltens und der konkreten Erwartungen an den Mitarbeiter für die Zukunft. Ändert sich das Leistungsverhalten nicht wesentlich, kann die Abmahnung eine Kündigung vorbereiten helfen.

Aber ein wenig putzig ist der Vorgang doch … kann es sein, dass ihr beide ein chemisches Problem habt? Deine Formulierungsweise deutet zart in diese Richtung. Siehst Du Deine Pfründe bedroht?

Musst auf die letzten Fragen nicht antworten - aber diese Dir selbst vorzulegen, kann nicht ganz falsch sein. Gnôthi seauton.

Gruß kw

Die theoretische
Frage im Hintergrund würde mich aber auch interessieren.

Ich schätze, dass ‚teaser‘ als MA der Fachabteilung (oder
Abteilungsleiter) eines Unternehmens jemanden angeworben hat.
Die in der Personalabteilung haben allerdings vergessen, den
jeweiligen Arbeitsvertrag so zu formulieren, dass man
denjenigen auch ohne grosse Verluste wieder loswerden kann.

Hallo Markus,
leider hast Du mich falsch verstanden. Sicher habe ich mich auch nicht hinreichend konkret ausgedrückt. Okinaptz Uglwf hat mit seinem Posting meine Frage beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf

Hi,

Ob Dein Imehlname Dein richtiger ist, weiß ich
natürlich auch nicht; wenn es aber an dem ist, würde ich
bedenken, dass evtl. auch andere Leute aus eurer Bude hier
lesen …

@t-online.de sind Adressen der Kunden, nicht der Mitarbeiter.

Grüße,
J~

Aga.

@t-online.de sind Adressen der Kunden, nicht der Mitarbeiter.

Sach bloß? Staun :wink:

Schau Dir mal die Adresse vor seinem @ an - die meinte ich. Wenn er wirklich so heißt, ist ein Personenbezug ganz schnell hergestellt.

Gruß kw

oT
Hi,

Sach bloß? Staun :wink:

*grins*

Schau Dir mal die Adresse vor seinem @ an - die meinte ich.
Wenn er wirklich so heißt, ist ein Personenbezug ganz schnell
hergestellt.

ich dachte, du meintest mit „Bude“, dass er bei tonnline arbeiten würde. War vielleicht etwas vorschnell :wink:

Grüße,
J~

Und was hast du damit zu tun?
Wenn Ihr eine Personalabteilung habt, sollte es Leute geben, die für diese Frage - die eigentlich nur sein Vorgesetzer stellen dürfte - eine Lösung suchen müsste.

Gruß Ivo