ein selbstständiger grafiker (A) benötigt bei manchen aufgaben unterstützung, die er sich bei einer gleichfalls selbstständigen kollegin (B) holt. beide kommen überein, dass das honorar, das A seinem kunden in rechnung stellt (z.b. 1000 euro plus mwst), fifty-fifty geteilt werden soll.
wie kommt B zu ihrem anteil, ohne dass der staat zu viel verdient oder A zu viel versteuern muss? soll B dem A eine rechnung über 500 euro plus mwst stellen, soll A der B eine provision gewähren, oder was für möglichkeiten gibt es noch?
die hauptsache wäre, dass A und B tatsächlich gleich viel an dem job verdienen, aber dem kunden von A nur eine rechnung gestellt werden soll. A und B wollen beide unabhängig bleiben, also keine fusion/partnerschaft etc eingehen.
das honorar, das A seinem kunden in rechnung stellt
(z.b. 1000 euro plus mwst), fifty-fifty geteilt werden soll.
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wie kommt B zu ihrem anteil, ohne dass der staat zu viel
verdient oder A zu viel versteuern muss? soll B dem A eine
rechnung über 500 euro plus mwst stellen,
Ja, würde ich so meinen.
Es sei denn A hatte für seine Aufgabe noch Ausgaben
dann wäre der Rechnungsnettobetrag = (1000-Ausgaben)/2
Genau so mache ich das mit meinem Kollegen auch, ist der beste Weg und die MwSt. holst du dir ja wieder. Wenn du allerdings Kleinunternehmer bist ist das mit der MwSt. natürlich schon ein Problem, dann müsstest du, oder „B“ die MwSt. in Kauf nehmen.
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Ein Blick ins BGB läßt auch die Möglichkeiten offen, dass ihr als GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) geltet. Als eine solche müßt ihr zwar nicht nach außen hin auftreten, könntet aber „hintenrum“ das ganze so darstellen.
Insgesamt wird es dann aber bei der steuerlichen Darstellung etwas schwierieger und für einen steuerlichen Laien ist dann die Hilfe eines Steuerberaters zu empfehlen. Ich würde diese Lösung trotz des zusätzlichen Arbeitsaufwandes als mehr dem Gesetzeswortlaut entsprechend ansehen, als die Regelung, die jetzt praktiziert wird.
Wer sich aber mit dem oben Dargestellten schwer tut, sollte so verfahren wie bisher dargestellt: A schreibt die Rechnung über 1.000 und erhält entweder von B eine Rechung von 500 oder schreibt selbst eine Gutschrift an in Höhe von 500. Bei A gelten die 1.000 als Betriebseinnahme, die 500 als Betriebsausgabe, so dass sich insgesamt 500 Gewinn ergeben. B erhält von A die 500 und wegen fehlender Betriebsausgaben entsprechen die Betriebseinnahmen gleich dem gewinn.
beim „Teilen“ des Honorars fühlt sich fast meistens einer der beiden Beteiligten benachteiligt, weil in die Kalkuation der Aufteilung u.a. der persönliche Spitzensteursatz der beiden eingehen müsste, der erstens im voraus selten bekannt ist und zweitens den anderen nichts angeht. Die saubere Lösung heißt Leistungsverrechnung: A bezieht von B eine Leistung, die sich B von A bezahlen lässt.