Es besteht ein Feldgrundstück, welches nun von der Gemeinde als Bauland erschlossen wird. Zuerst soll der Wert unter drei Erben aufgeteilt werden. Einer der Erben übernimmt einen Bauplatz, der aber größer als 1/3 des Sollanspruchs ist.
Der Sollanspruch beträgt 1080 qm nach Abzug der Abschöpfungsfläche und eines Flächenabzugs von 17,6 % (wohl
für Strassen-/öfftl. Ausgleichsfläche). Mit 50 € /qm ergibt sich dann ein Sollanspruch von 54.000 €.
Somit steht jedem Erben ein Anspruch von 18000 € zu. Da aber die zuteilte Bauplatzfläche 623 qm beträgt, überschreitet diese Fläche mit 263 qm den einzelnen Anspruch von 360 qm. Somit müsste doch die Mehrfläche x 50 € /qm = 13.150 € zu je 1/2 an die beiden anderen Erben ausgekehrt werden.
Liege ich da richtig ?
Oder muss der ursprüngliche Feldgrundstück-Einwurfswert (32 € /qm) als Grundlage gedrittelt werden ? Die erste Lösung wäre doch wohl gerechter ?
Wenn alle 3 Erben zu gleichen Teilen erben, dann muss selbstverständlich das Grundstück rechnerisch gedrittelt werden.
Der Erbe, der den zugeteilten Bauplatz übernimmt, muss natürlch die anderen Erben für die zu viel beanspruchte Fläche entschädigen.
Die 3 sind übrigens eine Erbengemeinschaft und das kann nur gütlich miteinander oder, wenn das nicht geht im Zuge einer Erbauseinandersetzung geschehen. ramses90
ramses90
Die Frage stellt sich hier bezüglich des zu teilenden Grundstückswertes:
Nimmt man den ursprünglichen Einwurfswert (Ackerland-Bauerwartungsland mit 32 € taxiert) oder nimmt den um die Abschöpfungen reduzierten reinen Sollanspruch-Wert ?
Nimmt man den ursprünglichen Einwurfswert (Bauerwartungsland) oder den reinen Sollanspruchs-Wert, welcher als effektiver Baulandanspruchswert festgelegt wurde ?
Hallo,
was für eine wilde Rechnerei. Genau so entstehen Erbstreitigkeiten
Zunächst muss einmal genau der Wille des Verstorbenen erforscht werden. In der Regel dürfte der wohl gar nichts gesagt oder gemacht haben. Die drei Drittel sind also - anzunehmen - gesetzliche Erbfolge.
Damit würde es recht einfach: stellt Euch einfach vor, Ihr hättet einen Sack Geld geerbt. Jeder bekommt ein Drittel des Werts und fertig.
Hier ist dann zunächst der Wert zu ermitteln. „Abschöpfungsfläche“ lässt schon nichts gutes ahnen! Ist da ein Spezi von der Flurbereinigungsbehörde unter den Erben? Den lege man dann gleich mal als erstes schlafen Die Erschließung und der Wertzuwachs kommt der ganzen Erbmasse zu gute und nicht nur dem Baugrundstück (außer in sehr speziellen Fällen, die man hier ohne Karte und Örtlichkeit kaum „diskutieren“ kann).
1080 berücksichtigen also schon abgezogene Straßenflächen? Das Grundstück verwandelt sich dann sehr wahrscheinlich in ein Stück Bauland und bleibt ansonsten Feld oder „Restbauland“. Und dieser Wert ist zu ermitteln. Wieviel das ist, kann einem die örtliche Geschäftsstelle des Gutachterausschusses mitteilen. Sollten für diesen Zustand noch weitere Werte durch eine Flurbereinigung abgeschöpft werden, sind die in Abzug zu bringen (von der gesamten Erbmasse!).
Wir rechnen:-) :
Beispiel 1: Der Rest ausser dem Bauland ist Acker.
623 * 50
457 * 5 (ggf. örtlicher Richtwert für Acker, sonst halt das was es wird)
33.435 EUR /3 = 11145 „pro Erbnase“
Bauerbnase bekommt 31150, also 20005 zuviel, also zahlt er jedem Erben 10002,50 aus.
Beispiel 2: Der Rest ausser dem Baugrundstück für Erbnase 1 ist ebenfalls Bauland.
623 * 50
457 * 50
54000 EUR /3 = 18000 „pro Erbnase“
Bauerbnase bekommt 31150, also 13150 zuviel, also zahlt er jedem Erben 6575 EUR aus.
Das sind Beispiele! Ich (und alle anderen, die das nicht draussen gesehen haben) kenne(n) den Wert der Gegend nicht!
Gruß vom
Schnabel
Hallo,
Warum umständlich, wenn es einfach geht? Mein Vorschlag:
Das Grundstück gehört drei Eigentümern, damit gehört jedem Miteigentümer ein Drittel jedes einzelnen Quadratmeters.
Jetzt ist die Gemeinde gekommen und hat was gemacht. Nun gehören den drei Miteigentümern ein kleineres Feldgrundstück und ein Bauplatz. Immer noch gehört jedem ein Drittes jedes Quadratmeters.
Nehmen wir mal an, beide (neuen) Flächen sind zusammen 30.000 Euro wert. Dann steht jedem Miteigentümer Land im Wert von 10.000 Euro zu, Wenn jetzt der Bauplatz 12.000 Euro wert ist, muss derjenige, der diese Fläche bekommt, 2.000 Euro herauszahlen. Diese Summe teilen die Anderen (die ja nur Land im Wert von jeweils 9.000 Euro bekommen haben) unter sich auf.
Gruß
Jörg Zabel
PS: Geht alles ohne Sollanspruch, Ausgleichsfläche, Planungsgewinn und sonst was …
PPS: Jede Lösung ist hier nur so gut, wie sie von allen drei Miteigentümern akzeptiert wird.
Wenn der Erblasser noch lebt, dann müßte er die drei Erben zu gleichen Teilen (wenn dies denn gewollt wäre) mit einer Teilungserklärung, wer welche Grundstücke erhält, einsetzen. Bei der Erbauseinandersetzung wären mit Hilfe von Gutachten Wertausgleichungen vorzunehmen. Diese Gestaltung ist unbedingt geboten, weil die Wertentwicklung der sehr verschiedenartigen Grundstücke zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht vorhersehbar ist.
Ähnliches gilt, wenn der Erblasser bereits verstorben ist. Dann sind die 3 Erben Gesamthandsberechtigte, d.h., an jedem Nachlaßgenstand ( Grundstücke) stehen jedem die gleichen Rechte zu. Die Grundstücke sind dann gegen Wertausgleich zu übertragen oder nach freihändigem Verkauf der Verkaufserlös gleich zu teilen. Sollte eine Einigung nicht gelingen, bleibt nur die Teilungsversteigerung oder die langandauernde, streitbelastete Erbengemeinschaft.