Wie Titel erwirken, dass Verdienst unpfändbar?

Der Originalbetreff sollte heißen: Wie erwirkt man einen Titel, dass bestimmte existenzrelevante Teile des Verdienstes nicht gepfändet werden können? Passte leider nicht in den Betreff hinein.

Liebe Leserinnen und Leser von wer-weiß-was,

ein Freund von mir bat mich, in diesem Forum kurz seine Situation darzustellen und euch allen eine Frage zu stellen.
Mein Freund war längere Jahre selbstständig tätig. Vor kurzem musste er seinen Betrieb aufgeben. Einen Teil seiner betriebsbedingten Schulden konnte er nicht begleichen. Er hat zusammen mit seinem Anwalt einen Plan aufgestellt, wie er innerhalb von 6 Jahren durch monatliche Zahlungen 100 % seiner Schulden abtragen wird. Ein Insolvenzantrag ist bisher noch nicht gestellt worden. Obwohl er bereit ist, alle seine Schulden zu bezahlen, besteht die Möglichkeit, dass Gläubiger (Familie, leider zerstritten) aus rufschädigenden Gründen seinen Verdienst pfänden wollen.
Er ist jetzt wieder selbständig tätig für eine Versicherungsgesellschaft. Bei dieser Tätigkeit fallen regelmäßig fixe Kosten an (z. B. Reisekosten, Büromiete, Ausstattung, etc.).
Es ist ja nun zu befürchten, dass sein Verdienst bei seinem Auftraggeber gepfändet wird. Normalerweise erfolgt dies bis zur Pfändungsfreigrenze entsprechend der familiären Situation.
Unsere Frage ist folgende:
Kann mein Freund bei Gericht einen Titel erwirken, dass gewisse fixe Teile seines „Verdienstes“ nicht gepfändet werden können, da diese Teile für die Ausübung der Selbständigkeit (s. o.) benötigt werden? Kann man den Titel auch erwirken, wenn eine Pfändung noch nicht erfolgte (mein Zahnarzt z. B. schwört auf Prophylaxe)? Und wenn ja, wie macht man das? Aus nicht näher zu beschreibenden Gründen kann der Anwalt meines Freundes für diese Frage nicht herangezogen werden.
Im voraus vielen Dank für Eure Hilfe!

Stefan Anders

Hallo!

Es gibt ein paar Sachen, die mir nicht so ganz verstehe. Was soll heißen, er könnte „aus rufschädigenden Gründen“ gepfändet werden? Als Selbstständiger hat er eigtl. auch keinen Verdienst würde ich sagen.

Sonst ist es so: es gibt bestimmte unpfändbare Sachen. Was das genau ist oder welche Forderungen das sind usw. ist in den Exekutionsgesetzen geregelt, steht also gesetzlich fest. Alles andere ist pfändbar. Hat dein Freund zuviele Schulden, so muss eine Möglichkeit gefunden werden zur Entschuldung. Man kann sich entweder außergerichtlich mit seinen Gläubigern einigen oder ein Insolvenzverfahren durchführen. Die Tatsache, dass man einen privaten „Zahlungsplan“ hat, schützt einem jedenfalls nicht vor Exekutionen.

Gruß
Tom

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Dankeschön
Hallo Tom,

vielen Dank für die ehrliche Antwort.
Ich gebe sie so weiter und denke, dass Expertenrat von nöten ist.

CU

Stefan