Wie trage ich meine Hälfte aus dem Grundbuch aus?

Mein Vater hat ein Haus und ich wurde vor vielen Jahren mit in das Grundbuch eingetragen. Nun möchte ich mich jedoch dort wieder raustragen lassen, was genau benötige ich dafür und wo müssen wir hin? Ich denke zum Notar ist das richtig? Was muss ich dazu mitnehmen? Und wie genau läuft das dann ab? Müssen mein Vater und ich danach noch aufs Grundbuchamt, Amtsgericht odersowas?

Heißt das, Du bist als „Miteigentümer“ im Grundbuch eingetragen?
Der Miteigentumsanteil muss in notariell beurkundeter Form übertragen werden (auf Deinen Vater, wenn er alleiniger Eigentümer werden soll), als Verkauf oder Schenkung. Gleichzeitig werden dann die entsprechend erforderlichen Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt mitbeurkundet und durch den Notar die Eintragung der Änderung beantragt.

Beatrix

Hallo, danke ersteinmal für die Antwort. Ja genau ich bin Miteigentümer, also mir gehört die Hälfte des Hauses. Auf dieses laufen noch Kredite, spielt das eine Rolle? Diese laufen allerdings vollständig über meinen Vater.
Also müssen wir nur zum Notar, ich beantrage dort eine Schenkung meines Anteils, wir unterschreiben dies und das wars? Natürlich noch die Kosten zahlen. Was müssen wir dann alles mit zum Notar nehmen? Grundbuch z.B. kann dieser ja selbst nachschauen/anfordern oder?! Brauch man dafür noch irgendeine Grundstücksschätzung odersowas?

Hallo,

die Schenkung wird vom Notar beurkundet. Dafür braucht man zunächst einmal nicht mehr als einen Personalausweis je beteiligter Person. Außerdem muß natürlich der Wert der Schenkung den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ermittelt werden. Je nachdem, fällt dann noch Schenkungssteuer an oder eben auch nicht. Grunderwerbssteuer fällt in diesem Falle nicht an.

Der Notar kümmert sich dann um die Änderung im Grundbuch. Sowohl dieses als auch der Notar kostet natürlich Geld.

Die grundsätzliche Frage ist allerdings, ob die ganze Operation Sinn macht. Irgendwann wird die Immobilie vom Vater an die Kinder vererbt und zwar als ganzes. Ob dann der Freibetrag für Erbschaften bei Verwandten in gerade Linie ausreicht, um der Steuer zu entgehen, ist halt die Frage.

Gruß
C.

2 Like

Super Antwort dankeschön. Naja mir geht es darum, dass ich ziemlich wenig verdiene und einen Wohnungsberechtigungsschein beantragen möchte, was mein Lohn auch rechtfertigt, allerdings wird das ja nicht gehen, wenn ich quasi ein halbes Haus habe (was allerdings auch 250km von meinem Wohn/Arbeitsort entfernt ist).
Deshalb möchte ich das Haus wieder umschreiben lassen, damit dies nicht als Vermögen oderso angesehen wird.

Achja eine Frage noch, wie wird denn der Wert der Schenkung dann ermittelt, brauch man da noch einen Gutachter odersowas der das Haus/Grundstück schätzt?

Der Hausanteil ist kein Einkommen, sondern Vermögen.
Meines Wissens kommt es beim WBS nur auf das Einkommen an und nicht auf das Vermögen.

Beatrix

2 Like

Ach echt? Das hab ich nicht gewusst, weil man Vermögen auch angeben muss, dachte das wird mitbewertet, am besten werd ich wohl einfach erstmal dort nachfragen. Danke auch für diesen Hinweis.

Ich denke, da geht es um Kapitalvermögen, aus denen man auch Einkünfte wie Zinsen oder Mieten beziehen kann - was dann natürlich auch zum Einkommen zählt.

Beatrix

1 Like

Soweit die Haushälfte hier eine Rolle spielen sollte (müsste ich selbst auch erst recherchieren) bringt die Aktion übrigens außer Ärger und Kosten nichts. Denn sich „absichtlich arm machen“ gilt nicht, und funktioniert auch nicht. Der zuständige Leistungsträger leitet sich dann den Schenkungswiderruf aufgrund von Verarmung über, und setzt den durch, um den Leistungsempfänger wieder „flüssig“ zu machen.

Die andere Frage wäre aber doch die, wie bzw. warum man nicht Geld aus der Hütte zieht? Wenn sie Dir gehört, und von jemand anderes bewohnt wird (und sei es der eigene Vater), dann ist hierfür Miete fällig. Und wenn der Vater die nicht aufbringen kann, dann muss er selbst den Weg zum Amt antreten. Und wenn das darauf hinweist, dass er auf zu großem Fuße lebt, um hierfür Unterstützung zu erhalten, dann muss er sich eben kleiner setzen, und dann kann das gesamte Objekt zu Geld gemacht werden.

4 Like

Hey, danke für den Hinweis, das hab ich garnicht bedacht macht aber Sinn, dass es so wohl kommen wird.
Naja das Haus gehört uns beiden, er wohnt dort und zahlt die Kredite dafür ab, und das Haus verkaufen und ihn rauswerfen odersowas kommt nicht in Betracht aber danke.
Habe inzwischen herausgefunden, dass es wohl nicht wirklich schlimm ist (das Haus ist eh noch unter 100.000 Euro Wert).
Nun muss ich nur schauen, wie man am besten eine Wertermittlung für den WBS bekommt.

Wertermittlung würde ich zunächst über die Gutachterausschüsse des betroffenen Bundeslandes versuchen. Die bieten inzwischen teilweise online eine pauschale Bewertung nach Lage, Alter und Größe für ein paar Euro an. Das sollte für deine Zwecke reichen. Einfach mal nach "Gutachterausschüsse [Bundesland] googlen.

1 Like

Super danke für den Tipp, hast mir sehr weitergeholfen!