Wie trage ich weitere freiberufliche Tätigkeiten im Formular zur steuerlichen Erfassung ein?

Hallo, ich habe eine Frage zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Ich möchte gerne meine Tätigkeit als freiberufliche Yogalehrerin anmelden, welches ich neben meinem Job als Angestellte (seit Juni 2017) ausübe. Ich schreibe momentan Rechnungen mit der Klausel § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung), die mich von Umsatzsteuern befreit.

Allerdings habe ich vor der Arbeit als Yogalehrerin noch zwei weitere Tätigkeiten während meines Studiums ausgeführt. Bei der ersten Tätigkeit habe ich im Jahr 2014 eine Rechnung für einen Videoschnitt gestellt, die damals jedoch mit Umsatzsteuer von 19% zu versehen war, da dies so vom Auftraggeber gefordert wurde. Bei der zweiten Tätigkeit habe ich zwischen 2015-2016 als Yogalehrer-Assistenz in einem Yogastudio gearbeitet und auch hier Rechnungen mit Umsatzsteuer geschrieben.

Die Frage ist jetzt, wie ich diese beiden vorherigen Tätigkeiten in den Fragebogen eintragen muss?

Wenn du auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtest, dann bindet dich das für fünf Kalenderjahre, falls du also bereits für 2014 endgültig diesen Verzicht erklärt haben solltest (üblicherweise im Rahmen der Abgabe der Umsatzsteuererklärung), dann bindet dich das bis einschließlich 2018, falls du erstmalig 2015 oder 2016 auf die Anwendung verzichtet haben solltest, bist du bis 2019 oder 2020 gebunden.

Falls du noch keine Umsatzsteuererklärung abgegeben haben solltest (oder die Festsetzung aus anderen Gründen noch nicht bestandskräftig sein sollte), dann kannst du auch noch für die Jahre 2014 und nachfolgende die Kleinunternehmerregelung (also keine Umsatzsteuer) anwenden, allerdings musst du dann die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer als unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer erklären und abführen, Vorsteuern kannst du dann keine abziehen.

Was du in den Fragebogen reinschreibst? Egal. Der Fragebogen entfaltet hier keine bindende Wirkung, du kannst das völlig unabhängig davon handhaben. Allerdings wird das Finanzamt dich aufgrund des Fragebogens gegebenenfalls zur monatlichen Abgabe von Voranmeldungen auffordern.