Hallo zusammen,
muß für meine Firma regelmäßig Lack,Leim und Beize transportieren und keiner weiß wie oder ob ich das genau machen darf. Handelt sich meistens um Hesse Lignal Lack DE414.
Danke für eure Hilfe
Hallo zusammen,
muß für meine Firma regelmäßig Lack,Leim und Beize transportieren und keiner weiß wie oder ob ich das genau machen darf. Handelt sich meistens um Hesse Lignal Lack DE414.
Danke für eure Hilfe
Hallo,
Ich habe mich seit Jahren nicht mehr intensiv mit der Thematik beschäftigt, zudem kenne ich den Lack und auch die Transportmengen nicht, deshalb meine Antwort nur unter Vorbehalt:
Das Transportgut ist u.U. ein Gefahrgut und darf dann nur unter den Voraussetzungen der GGVSEB transportiert werden:
http://www.gesetze-im-internet.de/ggvseb/index.html
http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/68742/pu…
Ich würde mich mal bei entsprechenden Behörden (Polizei, BAG usw.) schlau machen unter genauer Benennung der transportierten Güter (auf die Inhaltsstoffe kommt es an), ob der Transport so ohne Weiteres erlaubt ist.
Es kann natürlich auch sein, dass der Lack so harmlos ist, dass man ihn in rauen Mengen transportieren darf, ohne mit der GGVSEB in Konflikt zu treten. Ich denke aber, dass deine Frage besser im Bereich des Verkehrsrechtes als im Hauswirtschaftbrett untergebracht wäre.
btw: Sollte es Gefahrgut sein und der Transport gegen die entsprechenden Vorschriften stattfinden, sind die Bußgelder sehr sehr hoch (lt. GGBefG bis zu 50.000 €). U.U. bedarf der Fahrer sogar eine bestimmten Berechtigung („Gefahrgutführerschein“, „ADR-Schein“).
Gruss
Iru
Hallo !
Im Netz findet man das Sicherheitsblatt zum Lack DE 214,da steht alles zur Gefährlichkeit drin und auch zum Transport.
Das ist generell Gefahrgut,weil leicht entzündlich.
Gefahrnummer: UN 1263, Kl. 3
Ob ein Transporter dann auch als Gefahrgut gekennzeichnet werden muss,hängt wohl hauptsächlich von der Menge ab.
Da musst Du dich erkundigen,bzw. die Firma muss das machen.
Der Grosshändler oder Hesse wird das bestimmt als Gefahrgut anliefern und die Fahrer auch entsprechend ausrüsten und einweisen.
Der einzelne Handwerker in seinem Fahrzeug sicherlich nicht,wenn er neue Farbeimer oder Anbruchgebinde zur Baustelle bringt. Ladungssicherung ist aber immer angesagt.
MfG
duck313
Moin,
muß für meine Firma
dann dürfte wohl die BG der richtige Ansprechpartner sein.
regelmäßig Lack,Leim und Beize
transportieren
Da kommt es nun auch auf die Menge an.
Ein 250 ml-Gebinde unterliegt anderen Vorschriften als 250 Liter oder gar ein großer Tank.
und keiner weiß wie oder ob ich das genau
machen darf. Handelt sich meistens um Hesse Lignal Lack DE414.
Ab einer gewissen Menge wird aus einem Gefahrstoff ein Gefahrgut, das dann stoffspezifischen Vorschriften unterliegt.
Diese solltest Du entweder aus dem Sicherheitsdatenblatt des Stoffes entnehmen können, oder vom Hersteller erfahren.
Gandalf