Hallo zusammen,
muß für meine Firma regelmäßig Lack,Leim und Beize transportieren und keiner weiß wie oder ob ich das genau machen darf. Handelt sich meistens um Hesse Lignal Lack DE414.
Danke für eure Hilfe
Hallo zusammen,
muß für meine Firma regelmäßig Lack,Leim und Beize transportieren und keiner weiß wie oder ob ich das genau machen darf. Handelt sich meistens um Hesse Lignal Lack DE414.
Danke für eure Hilfe
Hallo,
Da kann ich nicht wirklich helfen. Gefahrgut ist nicht mein Fachgebiet. Tut mir leid.
Gruß
Thomas
hallo,wennes zu gefahrgut zählt gibt es extra vorschriften,wenn nnicht dann so das es nicht auslaufen kann.-frag deine bgf
mfg.
Lieber Gallo
Ich kann dir nur für die Schweiz Rat geben.
Jedes Land hat meistens eigene Vorschriften.
Grundsätzlich muss der Verkäufer über die Gefahrenklasse Bescheid wissen. Dieser muss, falls es sich um Gefahrengut handelt, Dir auch eine Info abgeben. Es gibt auch eine gewisse Freimenge bei Gütern die nicht so gefährlich sind. Bei Zweifeln kennst Du Dich ans Bundesamt für Verkehr oder den LKW Verband wenden (ASTAG Schweiz).
Sei hartnäckig beim Verlader. Bei einem Unfall zählt es sich aus.
Gruss
Marcel
Farben und Lacke gehören zur Gruppe der Gefahrgüter. Für den Transport gilt zunächst auf die entsprechende geeignete Verpackung zu achten. Weiterhin ist die transportierte Menge entscheidend. Wieviel wird täglich transportiert? Werden diese Lacke zusammen mit anderen Dingen transportiert? In welcher Art Fahrzeug erfolgt der Transport? Kann die Ware ausreichend gegen Verrutschen, Umstürzen etc gesichert werden?
Hallo,
danke für die Anfrage. Das ist auf jeden Fall ein heisses Ding. Da Du die Transporte für eine Firma machst, wird hier sicher, falls es einmal sein sollte, seitens der Polizei oder BAG der Masstab für Profi´s zur Beurteilung der Sachlage zum Ansatz kommen.
Ich selbst kann mangels Ausbildung in diesem Bereich leider keine Info geben. In den Speditionen gibt es für diese Gebiete Gefahrengutbeauftragte, welche sich speziell um diese Themen kümmern. Schau doch mal, ob Du im Wer weiss was so einen findest. Das Thema ist nämlich äusserst sensibel und man ist gut beraten, einen Fachmann zu fragen. Aber auch Disponenten in Speditionen können oft schon Auskunft geben.
Viele Grüsse
Joachim
uten Tag Gallo123,
die von Ihnen benannten Lacke sind Gefahrgut mit der UN 1263 Verpackungsgruppe II in der Klasse 3 zugeordnet.
Das bedeutet nach den Kriterien der Klasse 3 einen Siedepunkt über 35°C und einen Flammpunkt unter 23°C haben. Die gefährlichen Güter können fest, flüssig oder gasförmig sein.
UN-Nummern der Verpackungsgruppe II können bis 1 L befördert werden.
Ausnahme 5 L in Verpackungsgruppe II gilt für folgende UN-Nummern: 1133, 1139, 1169, 1197, 1210, 1263, 1266, 1286, 1287, 1306, 1866, 1999, 3065, 3269
Bei der vorliegenden Gefahrgutklasse 3 u. Verpackungsgruppe II ist der Multiplikator anzuwenden, um den Transport unter erleichternden Bedingungen für
Beförderungseinheiten (1.1.3.6 ADR) zu erfüllen.
Damit wären max. 333 Liter erlaubt.
Für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße gelten die Transportvorschriften unabhängig davon, ob die Beförderung mit dem LKW oder dem PKW durchgeführt wird. Aufgrund ihrer technischen Auslegung sind Pkws allerdings für den Transport gefährlicher Güter weniger geeignet. Insbesondere muss aufgrund der auf die Ladung einwirkenden fahrdynamischen Kräfte eine wirksame Ladungssicherung durchgeführt werden. Dafür müssen geeignete technische Voraussetzungen am Fahrzeug (z.B. Zurrpunkte) und/oder hinsichtlich der Art der Ladung (z.B.: Formschluss) vorhanden sein. Für alle kennzeichnungspflichtigen Transporte (d.h. mit orangen Warntafeln aufgrund Überschreitung der Mengengrenzen gem. 1.1.3.6 ADR) auch unter 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, ist bereits seit 1. Januar 2007 eine Schulungsbescheinigung gemäß 8.2.1 ADR (der sog. „Gefahrgutführerschein“) erforderlich. Alle an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten haben die nach Art und Ausmaß der vorhersehbaren Gefahren erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Schadensfälle zu verhindern und bei Eintritt eines Schadens dessen Umfang so gering wie möglich zu halten.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen - schönes Wochenende.
MfG
F. Ambrasas
siórry zum Transport von Gefahrgüter bin ich kein Profi
weiß ich leider auch nicht
Hallo Gallo123,
was meinst Du mit „dürfen“? Wegen der Sicherheitsbestimmungen? Dann würde ich mal in die Sicherheitsdatenblätter schauen, da steht was zum Transport.
Viele Grüße!
Hallo,
genau kann ich es Dir auch nicht sagen,kommt auf die Mengen und Gefahrgutklassen an.
Auf jeden Fall solltest Su Die Frachtpapiere mit den Hinweisen für die Feuerwehr dabei aben. Muss eigendlich Eure Versandabteilung wissen, sonst die Lackfabrik anfragen !
mfG Andreas