Wie trennen wir uns vernunftig mit 18-Jahr. Kind?

Liebe/-r Experte/-in,
Unser Sohn ist bald 18, Gymnasist 10 Klasse. Ständig Konflikten, Drohungen, bis zum Gewaltausbrüche. Ich möchte ihm wegkriegen um letzte Beziehungen noch retten.
Freiwillig geht er nicht, droht micht sofort verkalgen. Wie kann ich alles recht vernünftig machen?
Darf ich Türschloß wechseln und ihm nicht rein lassen?
Wieviel und wie lange muss ich ihm dann Unterhalt bezahlen, wenn überhaupt? Staatliche Organisationen - gibts da Abhilfe?
Danke im Voraus

Deine Überschrift klingt vernünftig, nach dem Lesen Deiner Anfrage bin ich mir nicht mehr so sicher.

Meinst Du wirklich, dass man das Kind „wegkriegen“ muss? Das ist doch keine Lösung, nur weil Dir momentan kein anderer Weg einfällt. In dem Alter ist es besonders schwierig und etwas Geduld musst Du schon aufbringen.
Wenn Du selbst keinen Ausweg siehst und eine vernünftige Kommunikation Dir unmöglich erscheint, solltest Du einen Mediator einschalten, welcher als neutrale Person einen Draht zu Deinem Sohn herstellt.

Wieso sollte Dein Sohn die Argumente der Eltern verstehen`? Das hast Du in seinem Alter bestimmt auch noch nicht gekonnt und Dich gegen die Eltern gestellt.

Meistens haben diese Konflikte nur kleine Ursachen und es hakt nur durch die schwierige Art der Gesprächsführung.

Es spricht nichts dagegen, wenn Du ihm eine Wohnmöglichkeit außerhalb Deiner Wohnung verschaffst, das gibt etwas Ruhe und Gelegenheit zur Beruhigung für beide Seiten.

Aber etwas möchte ich Dir sehr deutlich sagen und meine das sehr ernst:

Wenn Du Deinen Sohn mit Gewalt „rauswerfen“ solltest, stellst Du nur Deine eigene Unfähigkeit und mangelnde Erziehungsfähigkeit unter Beweis. Die Schäden können schwerwiegend sein und es könnte sogar passieren, dass Du Dein Kind für lange Zeit verlierst.

Auch wenn er volljährig ist, bleibt er immerhin noch Dein Kind, oder nicht?

Ich bin kein Träumer und glaube Dir, dass die Situation für Dich schwer zu ertragen ist, trotzdem möchte ich Dich um besonnenes Handeln bitten.

Da ich Anwalt des Kindes bin, interessieren mich zunächst nur die Kindeswohlbelange. Sei bitte kein Arschloch!

Es gibt sehr viele Anlaufstellen, die Du um Mithilfe bitten kannst.

Da ich nicht weiß wo Du wohnst, teile mir bitte per Direktmail mehr mit, dann versuche ich zu helfen. Evtl. kann ich auch mit dem Jungen telefonieren.

Ich selbst habe mein Kind seit 13 Jahren nicht gesehen und wäre froh, wenn ich zumindest den Aufenthaltsort wüßte. Mein Sohn wurde im Alter von 8 Jahren entführt.

Sei vorsichtig mit Deinen harten Worten, überlege genau und hüte Dich vor voreiligen Aktionen. Du könntest es später bereuen und Dich dann fragen, wieso Du nicht mehr Geduld gezeigt hast.

Kinder bleiben die Kinder, ein ganzes Leben lang!

Schreibe mir, wenn Du magst.

Bis bald, Gruß aus Hamburg.

mailto: [email protected]

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Liebe/-r Experte/-in,
Unser Sohn ist bald 18, Gymnasist 10 Klasse. Ständig
Konflikten, Drohungen, bis zum Gewaltausbrüche. Ich möchte ihm

wenn überhaupt? Staatliche Organisationen - gibts da Abhilfe?
Danke im Voraus

also ersteinmal guten tag.
die gesetzeslage ist in solchen fällen eindeutig.
wie ich aus deiner nachricht erlesen kann kommt es auch zu gewalt-androhung und zu gewaltausbrüchen.
ich empfehle dir, deinen sohn in einer ruhigen minute darauf hin zu weisen, daß er das gesetz NICHT auf seiner seite hat. und du somit möglichkeiten hast ihn aus die wohnung zu bekommen.
ABER nicht einfach das türschloß wechseln, denn NOCH hat er das wohnrecht und somit das recht auf seiner seite.
DOCH egeal ob häußliche gewalt durch die ehefrau, den ehemann oder den kindern (in entsprechenden alter) ausgeübt wir, hat die bedrohte oder misshandelte person die möglichkeit sich zu schützen.
z.b. bei den nächsten übergriffen, die polizei rufen und ihn aus der wohnung entfernen lassen. "die polizei ist unter diesen umständen VERPFLICHTET sie zu schützen, indem sie deinen sohn ersteinmal mit nehmen.
da ich nicht im detail weiß, wie weit es bei euch schon fortgeschritten ist, gehe ich mal vom extremfall aus. unter diesen umständen rate ich folgendes.
in einer entspannten situation den sohn darauf hinweisen, daß er mit 18 strafmündig ist und auch ohne eltern schon lebensfähig und versorgungsfähig ist.
du hast auch die möglichkeit beim zuständigen amtsgericht eine einstweilige verfügung im schnellverfahren zu erwirken, daß dein sohn die wohnung für eine gewisse zeit zu verlassen hat und sich dir nicht mehr als auf ein paar meter nähern darf (bannmeile). ich würde auf jeden fall im vorfeld rücksprache mit dem jugendamt halten und ihnen im detail schildern was los ist und mit ausdruck darauf hinweisen, wie unerträglich die derzeitige situation ist. du solltest dir von dort zusätzlich unterschtützung holen, denn erfahrungsgemäß kann ich sagen, daß schwierige zeiten auf euch zu kommen. eine hilfe seitens des jugendamtes währe da sehr wertvoll. hinzu kommt, daß das jugendamt deinem sohn behilflich sein kann eine neue unterkunft zu bekommen. sinnvoll währe unter den gg umständen ein betreutes wohnen (oder betreutes einzelwohnen).
was den unterhalt betrifft, hängt dieser von deinem einkommen ab. und die anzahl weiterer kinder.

diese antwort ist mehr allgemein gehalten, da ich nicht die details kenne. wichtig währe auch, für eine objektive antwort zu wissen, was für DICH in vordergrund steht. das verhältniss zu deinem sohn nach seinem auszug, die angelegenheit so schnell wie möglich über die bühne zu bekommen oder deinen sohn so schnell wie möglich raus zu bekommen.

wenn dir diese antwort nicht ausreichend genug ist, bitte ich dich mir mehr fakten mit zu teilen, dann bin ich gerne bereit dir konkretere antworten zu geben.
ACHTUNG: ich bin kein rechtsanwalt und alle meine tips, ratschläge und antworten basieren auf eigenen erfahrungen oder recherchen.
mfg casi

Danke für Antwort und für harte , sprich ehrliche Wörte. Da Du Rchtsanwalt bist - freut mich! Bleib erst sachlich dann reden wir über Seeliche Sachen!
Ja, es tut mir weh, ja, ich mag mein Sohn, nein, so geht es nicht weiter!
Aslo: Türschloßwechseln und sich stumm schalten: Ist es ein Verstoss? welche Folgen?
Soll dann mein Sohn selbst sich drum kummern Geld von uns kriegen und nur mittels Gericht oder bin ich „automatisch“ verpflichtet?
Lies mal nochmals meine Frage bitte, - ich möchte micht informieren lasse über Tatsache,
Gruß,

Erstmals - danke.
Nun die Fakten: Gewahlt bleibt immer nur versprochen, nicht realisiert. Er sagt: „ich werde dich töten oder mich.“
Er sagt laut: er will nur haben, nix geben und ich MUSS
ihm alles geben, solange er kein Beruf hat, sprich: ewig. Jede Bitte - z.B. sein Zimmer aufräumen oder helfen kann zu sehr langere Gespräche führen mit SEHR also wirklich SEHR grobe Beleidigungen seinerseits.
Wenn er was braucht - verfolgt er mich überall und schreit ewig, solange ich noch halte.

Diesen Verhalten macht unmöglich meine Tochter richtig zu orientieren und verdirbt unser Alltag.
Frage ist ganz einfach: wieso muss ich jemandem ernähren und besorgen, wenn diser jemand mich für alleletzte Schwein haltet und so zu sagen ins gesicht spuckt? Wieso soll ich mein Sohn bei Polizei anzeigen?
Gibt es ein Weg? Jugendamt? Dafür brauche ich Wochen,
Schwerbehindert, arbeite aber vom früh bis Nacht in 2 Jobs, solange mein Sohn, der gröse als ich ist, liegt auf dem Sofa und frisst beste Stücke aus dem Kühlschrank und druckt seine Playstation…
Ecklich. Sorry.
Erwarte immer noch nur sachliche Info, Mitleid könnt Ihr sparen, :smile:

Guten Abend,

ich melde mich umgehend, bin unterwegs.

Steve

also, hört sich ja alles nicht so toll an.
polizei?! auch psyschische gewalt,ist gewalt. schon die bekanntgabe von tötungsabsichten sind strafbar und die pol. muß dem nachgehen.
unter gegebenen umständen hast du aber noch eine andere möglichkeit.
da er sich ja bei euch wie die axt im walde aufführt und auch die entwicklung deiner tochter gefährdet, ist das jugendamt verpflichtet dir hilfreich zur seite zu stehen.
abgesehen davon mal einen tip von mir persönlich.
er pocht immer auf seine rechte und auf das was er will und versucht seinem willen mit drohungen nachdruck zu verleihen. du kannst ja mal kontra bieten. er beruft sich doch gerne darauf, daß du für ihn sorgen muß…na dann mach ihn doch mal klar, daß du auch die möglichkeit hast in zwangseinweisen zu lassen in eine psyschiatrische klinik.
denn diese möglichkeit hast du auch. auf grund seiner morddrohungen dir gegenüber und, aber auch wegen seiner selbstmorddrohungen könntest UND kannst du ihn wegen „suizid-gefährdung“ zwangseinweisen lassen, da du noch die erziehungsberechtigte bist, er noch nicht volljährig ist und er mit suizid (selbstmord) droht. biete ihn doch mal an deine „mutterpflichten“ konsiquent duch zu setzen. mal schaun wie er darauf reagiert, wenn du ihm klarr machst, daß auch du noch macht über ihn hast.
und die polizei würde ich auf jeden fall immer dann rufen, wenn er derartige drohungen ausspricht und würde dann den polizisten glaubhaft klarr machen, daß du an seine drohungen glaubst und demzufolge angst um dich und eine tochter hast. um so öffter du die polizei rufst um so mehr hast du in der hand, wenn du gegendeinen sohn vorgehen willst. denn dann kannst du ihm auch den zutritt zu wohnung verwehren und die ämter zwingen für deinen sohn aktiv zu werden.
solltest du dich dazu entschließen deinen sohn zwangsweise in die psyschiatrie einweisen zu lassen, könntest du seinen aufenthalt in der psyschiatrie nutzen ihn gänzlich aus euren lebensumfeld zu bekommen.

zuständig für deine situation, sind beispielsweise…

  • die örtliche kostenlose rechtsberatung
  • das zuständige jugendamt
  • der weiße ring (hilft dir in solch einer situation weiter)
  • und ein ansäßiger psyschiater.
    UND NATÜRLICH die polizei.
    achso…die polizei hat auch spezielle berater für solche fälle.
    mfg casi

Danke sehr,
Polizei und Psychiatrie ist schon gut… möchte aber ohne! Es bleibt nur Paar Monaten bis er 18 wird - kann ich doch ertragen, - darf ich DANACH einfach Türschloß wechseln und warten bis ein Einladung ins Gerichtsaal kommt? Ich habe keine Kraft und keine Zeit für ganze Behörden, möchte micht lieber stumm schalten… Aber kein Gesetztverstoss.
Gruß,

Danke sehr,
Polizei und Psychiatrie ist schon gut…

…also,generell kannst du ihn auch mit 18 NICHT vor die tür setzen, da nach deutschen recht er ein aufenthaltsbestimmungsrecht (und du ein sorgerecht-pflicht) bis 25 hat.
sollte er natürlich im vorfeld polizeilich oder medizinisch (psyschiater) in erscheinung getreten sein, hast du die möglichkeit ihn aus die wohnung zu bekommen.
solltest du das türschloß auswechsel, wenn er 18 geworden ist, hast du keine handhabe, wenn er den schlüßeldienst während deiner abwesenheit holt und das schloß abermals auswechseln läßt, oder wenn er mit der polizei sich zutritt zur wohnung verschafft. denn eines darfst du nicht vergessen, auch wenn es dir nicht gefällt, aber er hat auch rechte.
denn du darfst eines nicht außer acht lassen, es gibt auch eltern, die ihre kinder so schnell wie möglich los werden wollen, obwohl diese keine bedrohung oder belastung für die eltern darstellen und um diese jugendlichen zu schützen, geibt es ganz klare richtlienien, unter welchen umständen man sein kind vor die tür setzen kann.
entweder du denkst noch mal über meine anregungen nach oder du wirst nicht drum rum kommen, deinen sohn noch bis zu vollendeten 25ten lebensjahr zu ertragen.
mfg casi