Wie trete ich von einem Privatverkaufsvertrag zurück?

ich möchte von einem Privatverkaufsvertrag zurück treten!
Es ist etwas heikel, da der Vertrag eine 50% sofort und 50% bei Anlieferung Klausel enthält.
Die Käuferin hat mir am Tage der Anlieferung gesundheitliche Beschwerden vorgegaukelt und mich getäuscht, so das ich von der sofortigen Zahlung und korrekter Abnahme aus Rücksicht absah.
Nun behauptet sie, die Sachen wären beschädigt angeliefert worden. Dabei war ihr Umzugshelferteam der Verursacher, was für sie natürlich nicht gilt.
So das sie nun den Kaufpreis nur noch bei der Anzahlung belassen will.
Das will ich nicht. Ich möchte meine Sachen zurück und sie kann ihre Anzahlung wieder haben.
Was kann ich tun um das bestmöglich durchzusetzten?

Hallo,

jetzt hol nochmal tief Luft, beruhige Dich und erkläre mal was passiert ist?

Grüße

dann klage die Restsumme ein, Mahnbescheid oder gleich Zahlungsklage bei Gericht.
Du willst doch das Geld nicht die Ware zurück.
Widerruf des Vertrages wegen Nichteinhaltung wäre zwar möglich, hat aber keinen Vorteil im Verfahren. Ware ist ja beim Käufer.

MfG
duck313

Eine Zahlungsklage bei Gericht kostet Gebühr und der Kläger müsste in Vorleistung gehen - das sollte daher der letzte Schritt sein und vor allem abhängig von der Schadenshöhe. Wobei bei der Situation die Sache eigentlich recht klar ist, sofern ein Vertrag schriftlich vorliegt.

Gefahrübergang ist hier offensichtlich bei Abholung bzw. mit Versand über den Spediteur auf den Käufer übergegangen- §447 BGB. Heißt, die Käuferin kann sich mit Ersatzforderungen an den Spediteur wenden. Allerdings ist der Versender in der Nachweispflicht, wie die Ware vorher ausgesehen hat.

Ich würde wie folgt vorgehen:
Schriftlich mit Eingangsnachweis (Einwurfeinschreiben oder FAX mit Sendeprotokoll) auf Zahlungsversämunis hinweisen und eine Frist von 10-14 Tagen setzen, bis es zu einem kostenpflichtigen Mahnverfahren kommt. Dabei auf Rechtslage hinweisen und alternativ die Auflösung des Vertrages anbieten ggf. mit Abzug der Versandkosten.
Wenn nichts passiert bleibt nur das gerichtliche Mahnverfahren…

wie ich das sehe möchte sich diese Frau meine Sachen einfach für die Hälfte des Betrages unter den Nagel reißen. Das will und kann ich nicht hingehen lassen. Mich hat das auch mal ne Stange gekostet und ich bin nicht bei der Heilsarmee und zum verschenken hab ich nichts, vorallem nicht unter solchen Bedingungen.

Sie beruft sich darauf, das sie die Möbel nicht kontrollieren konnte bevor Ihr Umzugsteam (Fa. Reiner) die Möbel in Ihre Wohnung vom Übergabeort (Tiefgaragestellplatz) hoch transportiert hat.
Eigenlich nicht mein Problem. Meins ist, das ich keine Unterschrift von Ihr hab, das sie am Übergabetag i.O. waren. Mein Fehler :frowning:
Sie ist zudem in psychatrischer Behandlung. Das wusste ich auch nicht. Sie leidet an einer Bipolaren Störung. Das hat mir in den Wochen wo ich aufs Geld gewartet habe, ihr Lebensgefährte gesagt.

Ich will nur das sie die Sachen zurück auf den TG Parkplatz bringen muss und dann rufe ich ohnehin ein Entsorger an, das wird bei uns im Landkreis einmal im Jahr kostenlos gemacht. Denn ich will ihr auf keinen Fall den Reibach lassen das sie all meine schönen Sachen für Pill und Pall kassieren kann. Dann werf ich sie lieber weg. Soll sie mit den 225 Euro in ein Möbelgeschäft gehen und sich dafür dann kaufen was sie will.

Vertrag liegt schriftlich vor. Den hat sie ja unbedingt haben wollen. Das ist einmal was gutes an der Sache.

Es geht um 225 Euro? Dann erst recht den Ball flach halten, bei dem Betrag mit einem gerichtlichen Mahnverfahren in Vorleistung zu gehen und dann evtl. wenig Erfolg zu haben lohnt m.E. weder die Kosten noch den Ärger. Das ist ärgerlich, aber eben Lehrgeld. Und ökonomisch ist es auf jeden Fall besser, die Hälfte des Geldes schonmal zu haben. Eine Unterschrift zur Abnahme muss nicht vorliegen - gekauft wie gesehen.
Daher: Zahlungsaufforderung mit Einwurfeinschreiben, gucken was passiert, Klagen erscheint mir zu teuer, wenn auch hier wohl mit recht guter Erfolgsaussicht. Dauert aber und man hat eine Menge Ärger…

es geht hier sicher nicht um die riesige Summe…eher ist es das ich mich arg über den Tisch gezogen fühle und das absolut nicht mit mir machen lassen will