hallo an alle ich hab ein sehr grosses problem:
ich hab bei eine versteigerung mitgemacht und ungewollt den endpreis von 146000euro geboten es handelt sich um ein gewerbeobjegt(schon immer als restaurant geführt). letztes jahr war ich auch im gericht wegen der gleiche sache allerdings hat es damals fast keinen interessenten gegeben und somit wurde es für dieses jahr einen neuen termin vereinbart aber in der zwischenzeit hatte mir der gerichtsvollzieher vor dem endgültigen terminn gesagt das wenn ich interesse hätte für 130000 euro zu kaufen würden wir dann mit der bank ins geschäft kommen ich habe es abgelehnt weil ich nicht so viel geld zahlen wollte bzw könnte aber jetzt zum letzten termin kammen auch nur wenige leute allerdings fiehl mir auf das zum schluss nur ich und eine 75jehrige alte dame mit gebóten hat und zwar nicht wie am anfang immer 1000 euro usw sondern ab 1000000 euro immer 5000 euro gebot abgegeben hat und ich natürlich mitgemacht habe ich war in dem zeitpunkt wie gelähmt wusste nicht was ich gemacht habe erst als ich rauskamm wurde mir bewusst was ich getahen habe. meine frage an alle wenn jemand die rechte kennt bitte hilft mir weiter ob ich aus diesem fall rauskommen kann bitte hilft mir weiter ich kenne kein anderen weg und von der bank bekomme auch kein kredit in dieser höhe was soll ich machen???
mfg an alle
Moin,
ungewollt die Hand gehoben und auf Nachfrage ‚Ja‘ gesagt. Du Armer.
Ab Zuschlag bist du Eigentümer. Punkt.
Sollte bis zum Verteilungstermin das Geld nicht da sein, wirst du die Härte der Justiz kennenlernen. Das wird richtig teuer.
Probiere alles, den Betrag von einer Bank zu bekommen. Egal wie, es ist billiger als das was dich sonst erwartet.
vnA
nur so aus Neugierde: Was passiert denn dann, wenn er das Geld nicht zahlen würde? Wird dann die Versteigerung nicht schlicht unwirksam und er zahlt eine Strafgebühr? Schließlich erfüllt er seine Vertragspflichten ja nicht.
Hi,
und die 10% kannst Du sicher abschreiben…
Boah,… da fass ich nicht! Bieterwahn alà Ebay… *Kopfschüttel*.
Wenn Du keine Bank findest die den Kredit vergibt hast Du keine Chance. Das einfachste wäre, evtl. mit der älteren Dame Kontakt aufnehmen… so sie nicht als „Treiber“ eingesetzt wurde.
Ich drücke die Daumen, aber wie heißt es „Dummheit schützt vor Strafe nicht“!
Grüße
Hi, … so gesehen ist er gegenüber dem Berteiber der ZV voll haftbar. D.h. wenn er den Zuschlag erhält (Nicht den des Rechtspflegers, sondern den der Bank)wird die Bank das Geld fordern. Er zahlt nicht, dann geht das Objekt wieder in den Zwang. Nur mit Ihm als Schuldner! Wenn nun die erneute Versteigerung weniger bringt, müsste der die Differenz zzgl. aller Kosten tragen. Das kann sehr, sehr ins Geld gehen.
Grüße
ah, verstehe.
Tja, scheint so, dass man bei Zwangsversteigerungen doch ein bisschen mitdenken muss 
Inhaltlich richtig, aber was soll das sein: alà sein?
französisch? Zumindest der Versuch einer entsprechenden phonetischen Darstellung.
Aber was damit gemeint ist, sollte klar sein.
vnA
französisch? Zumindest der Versuch einer entsprechenden
phonetischen Darstellung.
Aber was damit gemeint ist, sollte klar sein.
Interessant…
à la wäre französisch. alà ist bestenfalls ein schwacher Versuch, grad phonetisch. Visuell wär’s nur durcheinander. Dann könnte man auch den Versuch „aller“ problemlos so interpretieren (der hier auch real schon auftauchte).
Ich finde es lächerlich wenn mit Fremdsprachkenntnissen geprotzt wird und noch nichtmal die Schreibweise hin bekommt (wobei man sicher sein kann das die Bedeutung genauso unbekannt ist).
Servus,
find ich lustig 
Ich protze *endlich jemand der das erkennt*
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Ich möchte nicht wissen, welche deutschen Wörter Du sprichst, aber beim Schreiben evtl. mit einem Fehler wider gibst!
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Was ist denn das für eine Grammatik?
Zitat: „Inhaltlich richtig, aber was soll das sein: alà sein?“
*OT rummotzen, aber selbst nicht artikulieren können* -
Anscheinend weiß jeder was gemeint ist!
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Schön dass Du mir wenigstens inhaltlich Recht gibst!
Grüße