Wie übergibt ein Wohnungsverkäufer korrekt die Kaution an den neuen Käufer?

Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem eine Wohnung gekauft. Die Wohnung ist vermietet. Im Notarvertrag steht folgender Satz: Der Veräußerer hat die vom Mieter geleistete Kaution nach Kaufpreiszahlung einschließlich bis dahin angefallenen Zinsen dem Erwerber zu übertragen. Der Erwerber übernimmt mit deren Aushändigung die Verpflichtung zur Rückgewähr an den Mieter und stellt den Veräußerer insoweit ab diesem Zeitpunkt von jeglicher Inanspruchnahme frei.
Die Kaufpreiszahlung hat vorschriftsmäßig stattgefunden.
Entgegengesetzt das sich alle drei Parteien (Verkäufer, Käufer, Mieter) in der Bank zur Übergabe treffen, hat der Verkäufer mit der Bank im Vorfeld gesprochen ist aber nicht erschienen. Somit bin nur ich (Käufer) und die Mieterin erschienen. Der Verkäufer hat das Sparbuch freigegeben. Es fällt für die Neuanlage ein Betrag von 50 Euro an der die Mieterin bezahlen muss. Die Mieterin ist sehr negativ gestimmt da sie wegen Eigenbedarf ausziehen muss, und hat sich sofort geweigert die 50 Euro zu bezahlen. Sie war auch nicht kompromissbereit. Der Bankangestellte hat ihr das Sparbuch gegeben und weg war Sie. Das Geld ist kontotechnisch noch nicht freigeschalten und bleibt auf Grund dieses Vorfalls momentan noch so.
Meine Frage, was heisst genau "geleistete Kaution dem Erwerber zu übertragen? Ist es nicht die Aufgabe vom Verkäufer mir das Geld/Sparbuch auszuhändigen? Die Mieterin ist doch in dieser Sache aussen vor oder? Wer übernimmt die Kosten? Danke für die Rückinfo

Hallo,

Du hast eine Wohnung gekauft, der Mieterin gekündigt und jetzt soll sie auch noch 50 Euro bezahlen? Warum? Auf wen läuft denn das Sparbuch, und wer „schaltet“ es frei? Sie hat die Kaution bzw. das Sparbuch unter Zeugen erhalten, also „schalte es frei“ und gut ist. DU bist auf IHREN guten Willen angewiesen, nicht (mehr) umgekehrt.

Gruß
achim

Hallo,

anstelle der Mieterin hätte ich die 50 Euro auch nicht gezahlt. Der Mietvertrag geht auf den Käufer über, dementsprechend ist auch die Kaution zu übergeben. Wenn dabei Kosten anfallen ist das ein Problem des Käufers, nicht der Mieterin.

Gruß,
Steve

Danke für eure Antworten. Die Mieterin ist in eine Wohnung gezogen, wo sie von Anfang an wusste, dass sie verkauft wird. Somit alles okay. Meine Fragen waren nicht gerade eure Antworten, aber dennoch danke für eure Mühe :smile:

Das Sparbuch läuft auf den Verkäufer… ich möchte mich an den Notarvertrag halten, deswegen gibt’s auch einen :smile:

Naja, Kauf bricht ja Miete nicht. Wusste sie denn auch, das ein Eigenbedarf bevorsteht?

Hallo,

Das kann vorkommen.

Die „rechtlichen Feinheiten“ könntest Du mit einem Anruf beim Notar klären, denn dafür hast Du wahrscheinlich eine ordentliche Summe an ihn bezahlt.

Hier die „nicht-rechtliche Seite“: Ich kann Deine Mieterin verstehen und Du solltest es auch können, wen Du Dich in ihre Lage versetzt. Sie hat mit Eurem Geschäft überhaupt nichts zu tun. Bei korrekter Abwicklung ist das eine Sache zwischen Käufer und Verkäufer.
Ich habe keine Ahnung, was da ganze Geschäft kostet, gehe aber davon aus, dass Du eine ordentliche Stange Geld auf den Tisch legst. Da sollten Dir 50 Euro mehr oder weniger egal sein, die gehören dann in den Posten „Unvorhergesehenes“. (Auch wenn Du „recht haben solltest“.)

Gruß
Jörg Zabel

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Danke Herr Zabel, Dankeschön für den Tipp, ich werde beim Notar nachfragen, stimmt er muss es ja wissen. Mir geht’s nicht um das Geld mir geht’s um die Vorgehensweise. Man kauft ja nicht jeden Tag eine Wohnung. Danke nochmals

Hallo,

wenn ich es richtig verstehe, soll der Verkäufer dem Käufer die Kaution übergeben.
Der Käufer würde sie dann wieder auf ein Sparkonto legen, die Kosten für die Neuanlage eines Sparbuchs belaufen sich auf 50€. Nach Ablauf des Mietvertrags wird dann das Sparkonto aufgelöst und die Kaution zurückbezahlt.

Die Kosten für die Neuanlage des Sparkontos sind Kosten, die im Interesse des Vermieters und durch den Verkauf begründet sind, die muss nicht der Mieter bezahlen.

Ich verstehe nicht, warum der Mieter anwesend sein musste.
Zudem verstehe ich ganz und gar nicht, warum ein Bankangestellter des Sparbuch an den Mieter ausgehändigt hat.
Richtig ist aber, dass die Kosten der Kautionsübertragung nicht Sache des Mieters sind, sondern je nach Vertragsgestaltung vom Käufer oder Verkäufer zu tragen sind.

Hallo,

Eben.
Und dafür gibt es Fachleute. Nicht umsonst muss ein Notar mitwirken.
Und dieser Notar kennt den kompletten Fall, nicht nur die hier gegebenen Fakten (die ein Ausschnitt der ganzen Sache sind). Und er wird auch dafür bezahlt.

Gruß
Jörg Zabel

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