Wie überführe ich eine Lüge?

Hallo zusammen,

ein Vermieter behauptet von einer ehemaligen Mieterin keinen Mietzins für den Januar 2013 erhalten zu haben und zahlt ihr deswegen nach ihrem Auszug die Kaution nicht zurück. Die Mieterin hat die Miete jedoch sehr wohl gezahlt (bar), nur kann sie den Beleg dafür nicht mehr finden. Zeugen, die die Zahlung gesehen haben gibt es leider nicht.
Wie kann die Mieterin beweisen, dass sie sehr wohl gezahlt hat? Wäre es eine Möglichkeit, den Vermieter unter einer erfundenen Identität per E-Mail, Fax o.ä. zu kontaktieren und darüber auszufragen? Was für eine Geschichte könnte sie sich ausdenken, um den Vermieter in die Falle laufen zu lassen? Ungefragt ein Telefonat mitzuschneiden ist ja nicht erlaubt, daher eher Schriftverkehr…Oder hat jmdn. eine ganz andere kreative Idee, an einen handfesten Beweis zu kommen?
Vielen Dank für eure Einfälle!

Viele Grüße

Die
Mieterin hat die Miete jedoch sehr wohl gezahlt (bar), nur
kann sie den Beleg dafür nicht mehr finden. Zeugen, die die
Zahlung gesehen haben gibt es leider nicht.
Wie kann die Mieterin beweisen, dass sie sehr wohl gezahlt
hat?

Gar nicht. Keine Quittung, keine Zeugen = keine Zahlung.
Wieso bist Du denn so sicher, daß gezahlt wurde? Es muß ja nicht immer der lügen, der einem unsympathischer ist?

Hai!

Die
Mieterin hat die Miete jedoch sehr wohl gezahlt (bar), nur
kann sie den Beleg dafür nicht mehr finden.
Wie kann die Mieterin beweisen, dass sie sehr wohl gezahlt
hat?

Ich fürchte gar nicht, das nennt man auch Lehrgeld und wird ihr sicher nicht nochmal passieren.

Der Plem

Hallo,

Wie kann die Mieterin beweisen, dass sie sehr wohl gezahlt hat?

„beweisen“ nicht gerade, aber wenn die Mieterin ein gerichtliches Verfahren (Mahnbescheid etc.) um die Rückzahlung der Kaution anstrengt, dann kann sie den Vermieter in eine Situation bringen, in der er sich mit unwahren Aussagen strafbar macht.

Ob das zum Erfolg der Rückzahlung der Kaution führen wird, ist aber auch noch von der Einschätzung des Richters, wen er/sie für glaubwürdiger hält, abhängig.

Gruß, Karin

Hallo.

Der Vermieter wird kaum irgendeinem Fremden erzählen, dass er gelogen bzw. betrogen hat. Selbst wenn man den Vermieter dazu bringen würde, könnte der Vermieter in einem gerichtlichen Verfahren immer noch den Zahlungseingang bestreiten und der Zeuge könnte ausser dem sehr dubiosen „mir hat er aber gesagt, dass …“ nichts Sinnvolles vortragen. Handfeste Beweise würden also immer noch fehlen.

Hallo,

. Die
Mieterin hat die Miete jedoch sehr wohl gezahlt (bar), nur
kann sie den Beleg dafür nicht mehr finden. Zeugen, die die
Zahlung gesehen haben gibt es leider nicht.

So etwas muß man dann unter geschäftlicher Naivität und Lebenserfahrung buchen (sofern es überhaupt stimmt :wink:

Gruß:
Manni

Oder hat jmdn. eine ganz andere
kreative Idee, an einen handfesten Beweis zu kommen?

Beim Auszug hat man doch die Möglichkeit alles genau zu durch suchen.
Allein Zwangsweise weil man alles einpackt und woanders wieder auspackt.
Das einfachste wäre es doch wenn die Quittung auftaucht.

Höhere Zahlungen nur elektronisch oder die Quittung in einem dafür vorgesehenen Ordner ordentlich abheften.

dann kann sie den Vermieter in eine
Situation bringen, in der er sich mit unwahren Aussagen
strafbar macht.

Ich dachte immer als Beschuldigter darf ich straffrei lügen bis sich die Balken biegen.

Der Plem

Der Kontoauszug der Bank wäre zum B. eine gute Grundlage.
Auch wenn man die Miete bar bezahlt hat an den Mieter,irgendwo muss das Geld ja her gekommen sein.
300 € Miete und 400 € Geldabhebung bei der Bank wäre ein sehr handfestes Indiz.

Seit wann gibt es denn in Zivilprozessen Beschuldigte?

TET

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Da kann der betreffende doch jederzeit sagen: hat er verjubelt, verjuxt, verspielt, vertan… SEHR schwaches Indiz.

Schwer…
Hallo,

ich denke mal, es ist relativ schwer nachzubeweisen, da Bargeld genau so leicht auftaucht wie verschwindet … es ist in quasi jeder Hinsicht „unbeweisbar“.
Wie schon geschrieben wurde, als „Lebenserfahrung“ verbuchen ist das Beste, was die Mieterin hier für sich selbst tun kann.

Sie könnte allerdings dem Finanzamt einen Hinweis geben, da der Vermieter ja den entsprechenden unterschlagenen Mietzins wahrscheinlich nicht zu versteuern gedenkt.

Immerhin kann das Finanzamt beim Verdacht auf Steuerhinterziehung auch prüfen, ob der Vermieter ungewöhnliche Kontobewegungen hatte (z.B. Wenigerausgaben in Höhe des Mietzinses bzw. Mietzins wurde eingezahlt).
Bei einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung ist die Mieterin jedoch nur Zeugin und wird selbst keine Hinweise bekommen, ob das Finanzamt den Betrag aufgespürt hat … es gäbe aber wenigstens eine geringe Chance auf „ausgleichende Gerechtigkeit“, dass das Finanzamt dem Vermieter das Schwarzgeld wegnimmt.

Gruß,
Michael

Hallo!

In einem anderen Forum hat diese Mieterin angeben, eine Quittung auf Geschäftspapier des Vermieters bekommen zu haben, was aber keine Unterschrift trägt.
Frage dort war, ob das trotzdem als Zahlungsnachweis ausreichen würde.

Käme auf die Art des Textes auf dem Geschäftspapier an. Aber was denn anderes als eine Quittung könnte ein Schreiben des Vermieters sein ?

Was da genau stehen sollte wurde ja leider nicht mitgeteilt.

mfG
duck313

Hallo

. Die Mieterin hat die Miete jedoch sehr wohl gezahlt (bar), nur kann sie den Beleg dafür nicht mehr finden.

So etwas muß man dann unter geschäftlicher Naivität und Lebenserfahrung buchen (sofern es überhaupt stimmt :wink:

Was für einen Grund könnte jemand haben, im Forum eine solche Frage zu stellen, wenn es nicht stimmt?

Hallo

In einem anderen Forum hat diese Mieterin angeben, …

Wie kommst du darauf, dass es die selbe Mieterin war?
In Anbetracht der unterschiedlichen Schilderung des Falles ist das doch sehr unwahrscheinlich.

MfG

Seit wann gibt es denn in Zivilprozessen Beschuldigte?

Nenn sie wie du magst, entschuldige das ich nicht den rechtssicheren Begriff gefunden habe aber ich
glaube jeder hatte verstanden was ich meine.

Und darf er nun straffrei schummeln?

Der Plem

Stimmt schon, war die selbe Mieterin, nur lautete der damalige Tenor, dass ein solcher Zahlungsbeleg nicht anerkannt werden könne. Daher die neue Frage danach, ob sich die Zahlung nicht anderweitig beweisen ließe.

Auf dem Beleg steht übrigens wann, wieviel, wofür und an wen gezahlt, nur eben keine handschriftliche Signatur.

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Was für einen Grund könnte jemand haben, im Forum eine solche
Frage zu stellen, wenn es nicht stimmt?

Bist du naiv!
Du meinst also, alle Poster schildern wahrheitsgemäß?
.

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Beschuldigte im Zivilprozess gibt es nicht?

Seit wann gibt es denn in Zivilprozessen Beschuldigte?

Hallo TET,

wie heißen die denn offiziell?

Und, ist es keine Beschuldigung wenn jmd. einen Zivilprozess anstrebt
weil er einen anderen beschuldigt Kaution erhalten zu haben aber dies nun leugnet?
Mal dahingestellt was hier wirklich geschehen ist bzw. nicht.

Gruß
Reinhard

Moin,

wie heißen die denn offiziell?

Beklagte

Und, ist es keine Beschuldigung wenn jmd. einen Zivilprozess
anstrebt
weil er einen anderen beschuldigt Kaution erhalten zu haben
aber dies nun leugnet?

Doch, aber das hat mit der Bezeichnung nichts zu tun.

Gruß