Wie übernehme ich keine Haftung?

Ich möchte ein Facebook-Event starten, indem „alle und jeder“ in den Stadtpark eingeladen sind zum Feiern. Freunde laden Freunde ein etc…

Ich habe folgende Zeilen druntergeschrieben:

ICH BIN FÜR NICHTS VERANTWORTLICH.
ICH ÜBERNEHME KEINE HAFTUNG!
TEILNAHME AUF EIGENES RISIKO.
JEDER IST FÜR SEINEN MÜLL UND SICH SELBER VERANTWORTLICH.

Reicht das? Nicht dass mich die Stadt anzeigt, dass zu viel Müll produziert wurde und ich für die Reinigung aufkommen muss…

Viele Grüße!!!

sorry,bin weder jurist noch facebook-jünger.weiß nicht wie du auf mich kommst.wird auch auf das jeweilige land bzw. gemeindeordnung usw. ankommen.

Hallo,
ist der Stadtpark öffentlich und das Event im Rahmen der normalen und erlaubten Nutzung des Stadtparks? Muss da was angemeldet werden und gibt´s dafür Auflagen?
Viele Grüße
Andreas

Hallo!

es geht um den Stadtpark in Hamburg, öffentlich zugängig und dort feiern viele Leute und grillen etc.

Hallo,
ich kenne den rechtlichen Background bei diesen Geschichten nicht, würde Dich daher lieber an einen Anwalt verweisen. Persönlich denke ich jedenfalls, dass Du Dich durch Deinen Disclaimer nicht der Verantwortung entziehen kannst.

LG,
Carsten

uhh
den fall internet „verkündigung“ hatten wir schlicht weg nciht in der schule, das deute recht kennt das nanscheinend noch nicht
aber algemein, so ist die rechtslage
sobald du es öffendlich aushängst (plakart, ausruf auf dem marktplatz) gilt es als öffendliche veranstaltung und ist genemigungspflichtig, ganz gleich sogar wo es stattfindet,(ob nun park oder privat wohnung)
ist es nicht öffendlich
also können nur deine freunde bei facebook den aufruf sehen, ist es eine privat party
dann trift dich aber auch die haftung als veranstalter.

also grob gesagt
es ist eine grauzohne
wenn die stadtbeamten schlafen bekomme sie nix mit, und du kommst davon
der mitllere ernstfall wären jahre lange rechtstreitigkeiten über das für und wieder
und der schlechtesten fall, ist man presentiert dir einen rechnung mit den verstössen gegen das öffendliche recht und verstössen, presentiert von ordnungsamt, mit jedem paragrafen einzeln auf gelistet.
was sehr schwer anfechtbar ist.

grob gesagt also
lass lieber jede art von aushang
verlasse dich auf mutpropaganda.
alternativ
kündiges an, rede mit den neten leuten von der stadt, was alle beantrag werden muß was alles durchdacht werden muß und wo für gesorgt werden muß
nimm ein bissel eintritt für deinen aufwand und die gebüren
oder mach einen kleinen aufschlag auf dem bier was du verkaufen willt, im übrigends darf man bier verkaufen ohne schanklizens wenn du keine möglichkeit der flaschen öffnung mit anbietest

so weit eine interpretation von dem was ich in der schule gelernt hab.
andere menschen können dir bessere ratschläge vielleicht erteilen

Hallo,

das ist eine Frage, die kann Dir wohl wirklich nur ein Anwalt beantworten.
Stell Dir vor, es kommen tausende von Leuten und es bricht eine Massenpanik aus. Dann bist Du der Veranstalter - und auch verantwortlich. So eine Art Feier muss schon auch angemeldet sein.
Also ich würde mir an Deiner Stelle, dass nochmal gut überlegen mit dieser Einladung.

Gruß
Nicole

Hallo,

wenn du als Veranstalter auftrittst und die Veranstaltung aneldest, hast du auch die Verantwortung.

Hallo,

zu rechtlichen Fragen empfehle ich dir, einen Anwalt zu fragen. Ich möchte hier keine u.U. verbindlichen Antworten geben.

Schönen Gruß
Thomas

Hallo Salzstreuer,
sorry, ich hatte dich „übersehen“. Zu der Zeit war bei mir die Hölle los.
Ich vermute, du hast dein Event längst durchgezogen und bist nicht zur Verantwortung gezogen worden.
Ich hätte auch nicht wirklich etwas dazu sagen können.
Viele Grüße
granny

eine schwierige Frage. Sicherlich ist es auch schon vorbei und die Antwort käme zu spät. Hier stellt sich zu dem noch die Frage, ob es ein privates Treffen oder ein komerzielles Event ist. Privat kann man doch überall rumsitze, oder nicht?
Sry, kann Dir da nicht helfen.
Liebe Grüße…