uhh
den fall internet „verkündigung“ hatten wir schlicht weg nciht in der schule, das deute recht kennt das nanscheinend noch nicht
aber algemein, so ist die rechtslage
sobald du es öffendlich aushängst (plakart, ausruf auf dem marktplatz) gilt es als öffendliche veranstaltung und ist genemigungspflichtig, ganz gleich sogar wo es stattfindet,(ob nun park oder privat wohnung)
ist es nicht öffendlich
also können nur deine freunde bei facebook den aufruf sehen, ist es eine privat party
dann trift dich aber auch die haftung als veranstalter.
also grob gesagt
es ist eine grauzohne
wenn die stadtbeamten schlafen bekomme sie nix mit, und du kommst davon
der mitllere ernstfall wären jahre lange rechtstreitigkeiten über das für und wieder
und der schlechtesten fall, ist man presentiert dir einen rechnung mit den verstössen gegen das öffendliche recht und verstössen, presentiert von ordnungsamt, mit jedem paragrafen einzeln auf gelistet.
was sehr schwer anfechtbar ist.
grob gesagt also
lass lieber jede art von aushang
verlasse dich auf mutpropaganda.
alternativ
kündiges an, rede mit den neten leuten von der stadt, was alle beantrag werden muß was alles durchdacht werden muß und wo für gesorgt werden muß
nimm ein bissel eintritt für deinen aufwand und die gebüren
oder mach einen kleinen aufschlag auf dem bier was du verkaufen willt, im übrigends darf man bier verkaufen ohne schanklizens wenn du keine möglichkeit der flaschen öffnung mit anbietest
so weit eine interpretation von dem was ich in der schule gelernt hab.
andere menschen können dir bessere ratschläge vielleicht erteilen