eine Person hat einen KFZ-Haftpflicht-Schaden und übernimmt die Kosten des Unfallgegners selbst, da sie sehr gering sind. Dadurch erreicht die Person, dass die eigene KFZ-Versicherung die Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse (SF19 → SF9) zurücknimmt (-> so als wäre der Schaden nie entstanden).
Wenn die Person nun zu einem anderen KFZ-Versicherer wechselt, nimmt die neue Versicherung dann die günstigere (SF19) oder die ungünstigere Schadensfreiheitsklasse (SF9) als Grundlage?
Das würde ich beantworten denn die neue Vers. fragt bei der alten Vers. nach und da kann´s sein, dass die den selbst bezahlten Vorschaden erwähnt. ramses90