Wie übersetzt man 'private practice' ?

Hallo,
ich schreibe zur Zeit an einer Facharbeit, bei der ich viel aus dem Englischen übersetzen muss. Dabei bin ich auf den Ausdruck „private practice“ gestoßen. Ich gehe davon aus, dass es ein feststehender Begriff ist, aber ich weis leider nicht, wie ich den am besten übersetz. Kann mir jemand weiterhelfen?

Hallo,

So ganz ohne Kontext schwierig, so aus der Kristallkugel: passt „Privatpraxis“ - Mediziner ohne Krankenkassenbindung?

Gruss von Julius

Hallo,

So ganz ohne Kontext schwierig, so aus der Kristallkugel:
passt „Privatpraxis“ - Mediziner ohne Krankenkassenbindung?

Servus Julius,

das glaube ich nicht. Dort, wo dieser Bergiff verwendet wird (USA z.B.) kommen Krankenkassen nach unserem Verständnis kaum vor. Es geht hier wohl eher um den Gegensatz zwischen Klinikarzt und in eigener Praxis niedergelassenem Mediziner. Leider fällt mir keine andere, ähnlich griffige, deutsche Bezeichnung ein, als die häufig anzutreffende- ‚in eigener Praxis tätiger/niedergelassener Arzt‘.

Gruß

Kai Müller

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Hallo SaphirRose.

Bei http://dict.leo.org steht als Übersetzung für „private practice“ Privatpraxis. Kommt natürlich auf den Kontext an, ob das für Deine Arbeit passt.

Gruß
ute
P.S.: Deine Anfrage gehört eigentlich eher ins Brett „Fremdsprachen“.

Hallo Rose
Im allgemeinen gehört das in die Begriffsfamilie
written practice = Arbeitsanweisung ( niedergeschriebene Kenntnisse)
popular practice = Allgemein Wissen
Dann kann man folgern private practice = eigenes Können/Wissen.
Ich geba baer zu Bedenken, dass private in USA auch für Soldaten gebraucht wird, dann ist es ein militärischer Begriff.
Im Fremdsprachenbrett hättest Du sicher kompetentere Angaben bekommen.
Gruss
Rochus

Hallo,
danke erst mal für die vielen Anregungen. Es geht dabei um einen Richter, der früher eben mal eine „private practice“ hatte. Also als ganzer Satz stand da:„He was in privat practice for 13 years prior to the Bench…“
Aber danke für alles=) Ihr habt mir sehr geholfen.
Ps.: ich hab beim reinstellen dieses Artikels nicht so wirklich darauf geachtet, was ich angeklickt habe, da ich neu bin. aber danke für den hinweis=)

Hallo,

In diesem Zusammenhang würde IMHO eine Formulierung wie " … arbeitete in einer Anwaltskanzlei…" passen, denn hier ist der Unterschied zum öffentlichen Amt hervorgehoben.

Gruss von Julius

Hallo,

obwohl deine Ausführungen in etwa stimmen, ist „private practice“ als Privatpraxis, meist von Ärzten(wie unten beschrieben)* definiert.
Im Sinn von „eigenes Wissen/Können“ wird es nicht verstanden.

Gruß
Elke

* ich habe meinen Artikel gerade korrigiert, inzwischen ist ja eine Erklärung des UP eingegangen, dass es sich mitnichten um einen Arzt handelt, sondern um einen Anwalt. Silberlöwes Erklärung, dass es sich um eine Anwaltskanzlei handelt, ist korrekt.

OT
Hallo noch einmal, SaphirRose.

Ps.: ich hab beim reinstellen dieses Artikels nicht so
wirklich darauf geachtet, was ich angeklickt habe, da ich neu
bin. aber danke für den hinweis=)

Deine Frage ist ja netterweise nun auch ins richtige Brett geschoben worden, also alles in Butter jetzt.
Gerade wenn man neu ist, ists nie verkehrt, sich erstmal genau umzuschauen und FAQ zu lesen, bevor man selbst was schreibt - und das ist überhaupt nicht böse gemeint. :wink:

Viel Erfolg für Deine Arbeit
wünscht
ute

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