Sehr geehrte Experten,
Ich habe für meinen Neubau einen Vertrag mit einem Heizungsbauer abgeschlossen, dieser beinhaltete die Montage der Heizungsanlage und die Zuleitung zum Kachelofen mit Wassertasche.
Während des Baus wurde der Ofen geliefert und wurde auch von Heizungsbauer ohne Rückfragen oder sonstige Anmerkungen angeschlossen.
Vor 6 Monaten war der Hausbau abgeschlossen und ich habe den vereinbarten Betrag mit der Schlussrechnung bezahlt und somit war die Sache für mich erledigt.
Jetzt 6 Monate nach der Montage des Ofens habe ich eine Rechnung von 700 € bekommen, 325 € für Montage des Ofens und der Rest für die Materialkosten.
Eigentlich war ich der Meinung, dass der Anschluss des Ofens inklusive ist, der Heizungsbauer hat mich auch nicht informiert, dass diese Arbeiten nicht Bestandteil unseres Vertrages sind, des weiteren finde ich es komisch, dass die Rechnung erst 6 Monate nach der Montage kommt.
Ich bin nicht bereit diese Rechnung zu begleichen, zu dem habe ich dieses Geld gar nicht, bin natürlich nach dem Neubau und Umzug total pleite. Mein Bauleiter meinte ich soll die Rechnung schriftlich ablehnen und evtl. aus Kulanz die Materialkosten begleichen. Des Weiteren finde ich die Montagekosten zu hoch angesetzt, da die Montage höchstens 3 Stunden dauerte (ich war zum Zeitpunkt auf der Baustelle).
Bitte teilt mir mit wie ich mich in diesem Fall verhalten soll, mit welchen Konsequenzen kann mir der Handwerker drohen bzw. welche Konsequenzen erwarten mich.
Wie soll ich der Brief mit der Ablehnung der Rechnung am besten formulieren?
Vielen dank im Voraus
Hallo !
Wäre wohl ein reines Rechtsproblem.
Warum die Rechnung so spät kam ist fast egal.
Was war vereinbart ?
Wenn ein anderer Handwerker den Kachelofen aufbaut(das nehme ich ja an!) ,dann ist es m.E. klar,den Anschluss und das nötige Montagezubehör kann man im Voraus kaum kalulieren,also wird das auch nicht im Heizungspreis mit drin sein.
Die Leitungen bis in die Nähe des Kachelofens hatte er im Angebot drin.
Das Anschließen nach Stundenlohn abzurechnen ist für mich OK und 3 Stunden für 325 € ? Mit 1 Mann oder 2 Mann ?
Utopisch hoch ist das auch nicht.
Und die Materialkosten sind ja auch beträchtlich,also war das nicht mal Ruck-Zuck gemacht.
MfG
duck313
warum hast Du nicht gleich bei der Montage etwas gesagt wenn Du der Meinung warst, dass es nicht Vertragsbestandteil ist?!
Wenn Du daneben stehst, die Montage mitbekommst und nichts sagst is das meiner Meinung nach rechtlich das Gleiche wie eine Zustimmung (Annehme einer Willenserklärung durch entschlossenes Handeln bzw. Nicht-handeln) …
Einfach mit dem Heizungs-Menschen mal drüber Sprechen und ihm dein Problem erläutern. Mit Handwerkern kann man auch reden und solange man freundlich bleibt findet man meist auch ne Lösung
Hallo Svatoslav,
klicke hier drauf: FAQ:1129
Dann gehe hier zu Rechtsbrettern, such dir eines aus was passt, lese da andere Anfragen durch damit du weißt wie du da zu formulieren hast.
Vorher gehst du hier auf die Brettbeschreibung, klickst auf das Briefsymbol neben dem Mod-Namen und bittest ihn um Löschung deiner Beitragsfolge hier.
Allgemein kann man sagen *glaub*,
wann die Rechnung eintrudelt ist egal (für dich).
Es gibt da Verjährungsfristen, näheres wissen die im Rechtsbrett aber
das wird hier nicht wirken.
Wie du die Nichtanerkennung der Rechnung schriftlich anlegst,
dafür gibt kostenlos im Internet, oder für kleines Geld Bücher im Buchhandel oder sogar ausleihbar in der Stadtbücherei „Muster(an)schreiben“ o.ä. Titel für alle möglichen Dinge.
Wichtiger für dich ist, daß du deine Einspruchsfrist gegen die Rechnung nicht überschreitest. Die Fristen sind im Rechtsbrett bekannt. Auch Tipps wie man die am besten zustellt, Einschreiben mit Rückschein o.ä.
Alles weitere wird sich dann danach richten wie der Handwerker darauf reagiert.
Gruß
Reinhard
Unberechtigte Handwerkerrechnung?
Hallo,
Ich habe für meinen Neubau einen Vertrag mit einem Heizungsbauer abgeschlossen, dieser beinhaltete die Montage der Heizungsanlage und die Zuleitung zum Kachelofen mit Wassertasche.
Damit ist doch alles geklärt, der Anschluss an den Ofen ist nicht beinhaltet.
Während des Baus wurde der Ofen geliefert und wurde auch von Heizungsbauer ohne Rückfragen oder sonstige Anmerkungen angeschlossen.
„Nice to have“ (Hardcoreversion).
Eigentlich war ich der Meinung, dass der Anschluss des Ofens inklusive ist,
Weshalb?
der Heizungsbauer hat mich auch nicht informiert, dass diese Arbeiten nicht Bestandteil unseres Vertrages sind,
Schwerer Fehler hinsichtlich der Hardcoreversion, wenn man es mit einem Privatkunden zu tun hat. Bei Geschäften zwischen Unternehmern würde diese Variante zu 100% greifen.
Mein Bauleiter meinte ich soll die Rechnung schriftlich ablehnen und evtl. aus Kulanz die Materialkosten begleichen.
Das ist ein fairer Vorschlag, persönlich würde ich die Montagekosten nach
Des Weiteren finde ich die Montagekosten zu hoch angesetzt, da die Montage höchstens 3 Stunden dauerte (ich war zum Zeitpunkt auf der Baustelle).
zusätzlich angemessen vergüten. Schließlich war die Leistung nicht vereinbart und ohne den Anschluss würde der Ofen nicht funktionieren.
Franz
Hallo zusammen,
danke für die zahlreichen Antworten.
Ich möchte noch dies hinzufügen: Ich habe vom Heizungsbauer ein Angebot für die komplette Hausinstallation gefordert, das heißt, Wasser, Abwasser, Heizung, Heizungsanlage mit dem Anschluss des Kaminofens mit der Wassertasche. Mir war nicht klar, dass Zuführung zum Kaminofen nicht gleich Anschluss und Montage ist, schließlich ist die Heizungsanlage ohne den Ofen nicht komplett. Mir ist erst nach dem Rechnungseingang klar geworden, dass der Anschluss wohl nicht im Angebot war. Ich habe auch versucht mit dem Handwerker ein Gespräch zu führen doch leider geht dieser nicht an sein Telefon und reagiert nicht auf meine Nachrichten, deswegen gehe ich davon aus, dass der Heizungsbauer das Gespräch scheut weil er weis, dass er falsch gehandelt hat.
Er hat alleine höchstens 3 Stunden für die Montage gebraucht und verlangt 325 € Netto, dafür muss ich fast 4 Tage arbeiten. Deswegen bin ich auch entschlossen nur die Materialkosten zu bezahlen und zwar wirklich nur aus Kulanz.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Svatoslav,
„duck313“ hat Dir bereits wichtige Hinweise gegeben, die ich ebenfalls so sehe.
Entscheidend sind aus meiner Sicht 2 Aspekte:
a) was war vertragsgemäß vereinbart?
b) Hättest Du den Ofen selber an die Leitung anschließen können oder wärest Du auf Fremdleistung angewiesen?
Wie die Gerichte das sehen, ist immer kritisch (sollte es zum Rechtsstreit kommen).
Man kann jedoch (soweit die Anschlussleistung nicht im Vertrag beinhaltet war) bei üblicher Denkweise davon ausgehen, dass ein Anschluss des Ofens auf jeden Fall erfolgen sollte.
War diese Leistung nicht beauftragt, aber kommt kein anderes Gewerk nach Abschluss der Leistung Deines Heizungsbauers noch an die Anschlüsse heran, dann war es zwangsläufig in zumindest technischem Sinne notwendig, den Schritt zu tun, also den Ofen anzuschließen.
Bedeutet: die Kosten sind „Sowieso-Kosten“, die angefallen wären.
Die Rechnungsstellung nach 6 Monaten ist auch nicht unüblich. Handwerksbetriebe müssen ihre handwerklichen Arbeiten erledigen - da bleibt der „Bürokram“ häufig liegen.
Rechtlich gesehen kann der Handwerksbetrieb die Rechnung auch nach 2 Jahren oder später stellen. Erst nach erfolgter Rechnungsstellung gilt die Verjährungsfrist.
-.-.-.-.-.-.-.-
Gruß: Klaus
Hallo Klaus,
den Ofen hätte ich selber niemals anschließen können, dass kann nur ein Fachmann. Was meinst du zu den Montagekosten von 325 € Netto für 3 Stunden Arbeit? Ist es nicht übertrieben?
Auf ein Rechtsstreit will ich es eigentlich nicht ankommen lassen, ich habe wie gesagt kein Geld für einen Anwalt usw.
Grüße
Hallo,
Mir war nicht
klar, dass Zuführung zum Kaminofen nicht gleich Anschluss und
Montage ist,
da wurde wohl mal wieder teuer gespart.
Es gilt, was im gegebenen Angebot steht. Einem Fachmmenschen wäre der fehlende Posten sicher aufgefallen und ein Gespräch hätte sicher Klärung gebracht.
schließlich ist die Heizungsanlage ohne den Ofen
nicht komplett.
Es gilt, was im gegebenen Angebot steht und nicht was in der Anfrage.
deswegen gehe ich davon aus, dass
der Heizungsbauer das Gespräch scheut weil er weis, dass er
falsch gehandelt hat.
ODer er ist ständig arbeiten. Die späte Rechnungsstellung läßt mich das vermuten.
Er hat alleine höchstens 3 Stunden für die Montage gebraucht
und verlangt 325 € Netto,
Kommt noch was dazu?
Fahrten, vorbereitende Arbeiten etc.?
Deswegen bin ich auch entschlossen nur die Materialkosten zu
bezahlen und zwar wirklich nur aus Kulanz.
Hm, ob das im Fall der Fälle ein Richter auch so sehen wird wage ich zu bezweifeln.
Gandalf
Hallo,
ich habe mal einen Rohrreinigungsdienst kommen lassen, weil in einem Abfluss im Heizungskeller die ganze Sch… des Hauses hochkam. In der Annahme, dass das wie schon vielfach von Installateuren geschehen, per Stundenlohn abgerechnet wird, und es mir angesichts der Dringlichkeit nicht auf ein paar EU mehr oder weniger ankam, habe ich nicht nach dem Preis gefragt.
Die Arbeit dauerte 35 Minuten, Materialkosten fallen bei sowas nicht an. Die Berechnung erfolgte aber nicht per Zeit, sondern per lfdm. gereinigtes Rohr, und ergab in diesem Fall 245 EU. Das entpricht einem Stundenlohn für eine angelernte Kraft vn fast 500 EU.
Ich habe die Beratung eines Rechtsanwalts eingeholt. Antwort: Ich musste zahlen.
Grüße
Carsten
Nachtrag
Hall nochmal,
bei Dir sieht es doch anders aus als damals bei mir: Ich hatte die Rohrreinigung ja in Auftrag gegeben. Du das Anschließen des Ofens laut Deinen Angaben aber nicht.
Wenn er also Deinen Ofen angeschlossen hat, obwohl Du ihn gar nicht dazu beauftragt hattest, ist das doch „nett“ von ihm. Nettigkeiten bezahlt man aber nicht, dafür sagt man dane und gibt allenfalls ein Trinkgeld.
Grüße
Carsten
Hallo Carsten,
so sehe ich das auch.
Meine Frage ist: Wie gehe ich die Sache am besten an um rechtlich korrekt zu bleiben und welche konsequenzen könnten mir drohen?
Grüße
Habe im Internet diesen Artikel gefunden. Was meint Ihr dazu?
Wie man gegen unberechtigte Forderungen effektiv vorgeht
Ein sehr guter Kommentar zu einem Artikel in diesem Blog:
Vorgehen bei unberechtigten Rechnungen und Inkassobüros
Da man nicht weiß, wie lange so ein guter Text im Internet verfügbar bleibt (siehe auch meine Anmerkungen ganz unten) habe ich ihn vorerst hierher kopiert. Es sah nicht so aus aus würde die Schreiberin damit Geld verdienen (wollen).
“Immer wieder lese ich, daß sich im Internet Betrogene an den Betrüger wenden (was soll der schon wollen als den Betrug fortsetzen), zum Rechtsanwalt gehen (Kosten verursachen) oder zur Verbraucherzentrale gehen (Kosten verursachen, Zeit verschwenden).
Wenn mir einer eine Forderung aufmacht, die ich für nicht begründet halte, was ich erst nach dem Öffnen des ersten Briefes weiß, gehe ich so vor:
• ich werfe den Brief weg
• weitere Post sende ich ungeöffnet an den Absender zurück mit einem Vermerk auf dem Couvert “Empfang abgelehnt, zurück an Absender” sogar dann, wenn kein Absender ohne Öffnen erkennbar ist
(Die Post hat in München ein spezielles Postamt, die solche Briefe unter Aufsicht öffnen, um den Absender festzustellen. Das kleben sie den Brief wieder zu und senden ihn an den Absender zurück.)
• Post von Inkassounternehmen nehme ich grundsätzlich nicht an und sende sie ungeöffnet an den Absender zurück mit einem Vermerk auf dem Couvert “Empfang abgelehnt, zurück an Absender”
Wenn der Angreifer noch nicht gemerkt hat, daß ich mich auskenne und kaum zu knacken bin, kommt jetzt ein gerichtlicher Mahnbescheid, für den ich 2 Wochen Zeit zum Widerspruch habe. Ich nähre jetzt die Hoffnung des Angreifers indem ich den Mahnbescheid 10 Tage bei mir liegen lasse. Ich weiß ja, daß der Angreifer ein Fristenbuch führt und ganz genau merkt, daß ich 10 Tage “grübele” ob ich nicht vielleicht doch bezahle.
Nach besagten 10 Tagen widerspreche ich dem Mahnbescheid vollständig. (Das Mahnbescheidsformular erlaubt auch teilweisen Widerspruch)
Damit es jetzt weitergeht, müßte der Angreifer eine Klage auf Zahlung gegen mich verfassen in der er auch die Beweise für meine Zahlschuld aufführen muß.
Und das ist bisher immer unterblieben.
Der Angreifer weiß ja nun, daß ich es es auf den Prozeß anlege, daß ich beim Mahnbescheid mit ihm gespielt habe und daß mir weder Rechnungen noch Mahnungen oder irgendetwas vorliegen, weil er alles zurückbekommen hat. Er müßte für die Klage bezüglich Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in Vorkasse gehen im Wissen darum, daß ich ihm seine Klageschrift in der Luft zerreiße.
Wie gesagt, eine Klage habe ich noch nie erhalten, aber meine Möglichkeiten gehen noch weiter:
Ich könnte mit einer Widerklage antworten, ich kann mit der Klageschrift aber auch zur nächsten Polizeiwache gehen und eine Strafanzeige und Strafantrag wegen versuchten Betruges aufgeben. Von der Polizeiwache nehme ich die Tagebuchnummer mit.
Die Polizei sendet den Fall an die zuständige Wache am Wohnort des Angreifers und diese lädt den Angreifer zur Beschuldigtenvernehmung vor. Das würde ganz automatisch passieren.
Entweder würde ich jetzt vom Gericht die Klagezurückziehung erhalten oder von der Polizei/Staatsanwaltschaft einen Bescheid über die Einstellung des Verfahrens oder einen Bescheid über die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens.
Bei Einstellung des Verfahrens schreibe ich eine Klageerwiderung/Widerklage und bei Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens hole ich mir vom Gericht eine Fristverlängerung für die Klageerwiderung/Widerklage, denn Strafsachen hemmen Zivilsachen. Solange in der Strafsache nicht entschieden ist, findet auch der Zivilprozeß über meine angebliche Zahlschuld nicht statt.
Was riskiere ich, wenn es zum Prozeß kommt und ich ihn verliere?
Ich muß zahlen und habe noch vielleicht 100 € Gerichtskosten und ich muß den Gegneranwalt bezahlen und zwar nach Gebührentabelle.
Bei Streitwerten bis 100 € ist das nicht viel.
Der Gegner weiß ganz genau, daß das der Ablauf bei mir sein würde und er weiß, daß er ein Abzocker ist. Deshalb schreibt er die Klageschrift erst gar nicht.
Und ich lebe viel ruhiger damit. Ich sitze wie in einer Burg und lasse den Angreifer gegen die Mauern anrennen, wieder und wieder. Ich verteidige mich erst dann, wenn er es über die Mauern geschafft hat.
Solange, wie es Leute gibt, die sich schon vorher heiß machen, Briefe schreiben, zu Anwälten laufen, realisiert er seinen Betrug bei diesen doch viel einfacher. Was soll er mit mir kämpfen, wenn es ihm die anderen so einfach machen?
Was ich hier beschrieben habe, hat schon bei der Telekom und einer falschen Rechnung funktioniert. Das waren per se keine Betrüger und die ziehen das wie Dienst nach Vorschrift durch, diese Beamten. Aber eine Klage habe ich auch in diesem Fall nicht erhalten.
Da kommt auch keine mehr, denn es ist schon Jahre her.
Laßt Euch nicht verrückt machen, laßt sie kommen und abprallen.
Geschrieben von Carmen Müller am 22.08.2007
Hallo Svatoslav,
Du solltest weiter sachlich bleiben!
>Vorgehen bei unberechtigten Rechnungen und Inkassobüros