Wie und Wo klagen

Hallo,
mal angenommen jemand möchte vor Gericht gehen, es geht um einen relativ kleinen Betrag.
Wo kann man sich im Netz informieren wie sowas vonstatten geht?
Was ist mit Anwaltsgebühren, können die auf die unterlegene Partei auf jeden fall umgelegt werden? Was ist mit Erstberatungshonorar ect?
Wie findet man einen guten Rechtsanwalt in seiner Gegend?

danke
Marvin

zusätzlich zum kleinen betrag geht es noch um eine Klage zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung.
kann man die klage beim amtsgericht auch ohne anwalt erst mal einreichen und sich dann wenn es heiss wird einen suchen? kommt es auf jeden fall zu einer verhandlung oder kann der beklagte zurückstecken? wie geht man bei Klage zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung am besten vor - soll man die kompletten nebenkosten einklagen? …

vielen dank
marvin

Hallo Marvin,

versuch es mal mit dem Telefonbuch oder google nach Rechtsanwalt + deine Stadt. Ob du dann einen Staranwalt findest, kann ich dir nicht garantieren. Aber guck einfach nach, ob er auch das Spezialgebiet hat, hier wohl Mietrecht.

Den frag all das, was du so gerne hier beantwortet haben möchtest, inclusive der nachgereichten Nebenkostenabrechnung.

Und nein, man kann die Anwaltskosten nicht umlegen. Die trägt automatisch der Verlierer eines Prozesses und haben mit Nebenkosten nichts zu tun. :wink:

Gruß!

Horst

Hallo,

wenn es um einen „relativ kleinen Betrag“ geht, dann sollte man sich ERNSTHAFT überlegen, ob man die Sache nicht auf sich beruhen lassen soll. Das mögliche Rechthaben steht in keinem Verhältnis zum Risiko des Unterliegens mit Gerichts- und Anwaltskosten und zum verschlechterten Verhältnis zum Vermieter. Zunächst sollte versucht werden, die Sache im Gespräch zu lösen und sich evtl. in der Mitte zu einigen.

Geklagt werden muss am Amtsgericht - Mietgericht des Ortes, wo sich die Wohnung befindet.

Hallo,

man könnte es zunächst mit einem Mahnbescheid versuchen. Da wird zunächst nicht geprüft, ob die Forderungen berechtigt sind.
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
http://de.wikipedia.org/wiki/Erkenntnisverfahren

Da Forderung streitig ist bringt das aber auch nichts, geht aber evtl. schneller und Cahnce besteht, dass Widerspruch versäumt wird. Anwaltspflicht besteht meines Wissens keine. Es gibt auch Urkundenprozesse (auch im Mahnverfahren).
http://de.wikipedia.org/wiki/Urkundenprozess

Klage wegen Kleinbeträgen lohnen meist nicht, dienen höchstens der eigenen Befriedigung oder noch mehr Frust.