Wir sprechen von Kaufleuten, nicht von Angehörigen eines freien Berufs, unterstelle ich mal.
I.V. unterschreibt man, wenn man eine allgemeine Handlungsvollmacht hat (z.B. üblich bei Abteilungsleitern o.ä.), wenn man eine Art- oder Einzelvollmacht hat, unterschreibt man i.A.
Wenn du also als Personalsachbearbeiter artbevollmächtigt bist, Aushilfen einzustellen, dann unterschreibst du i.A., Wenn du einmalig einzelbevollmächtigt bist, ausnahmsweise diesen einen Vertrag zu unterschreiben, unterschreibst du auch i.A.
Früher wurde auch n.D.v. f.d.R. (nach Diktat verreist, für die Richtigkeit) unterschrieben (Sekretärinnen), das dürfte bei einem Arbeitsvertrag jedoch nicht ausreichend sein.