Wie USt. in EÜR bei Privatanteil buchen?

Hallo,

ich habe meine EÜR jetzt dank deiner Hilfe fertiggestellt.

Es bleibt - wie oftmals - nur noch eine Frage:

Bei den folgenden 3 Posten:

  • laufende KFZ-Kosten
  • Telefonkosten
  • Stromkosten

ist jeweils ein Privatanteil abzuziehen.

Wie wird die in den Beträgen enthaltene USt. gebucht?

  1. Erstmal 100% als Ausgabe und dann den %-Privatanteil des Nettobetrages als Einnahme.
  2. Oder direkt den %-betriebl. Anteil als Ausgabe

Bei 1. wäre die USt. voll berücksichtigt und bei 2. nur die USt. des betriebl. Anteiles.

Ich habe es zur Zeit so gebucht: KFZ-Kosten nach Punkt 1 und Telefon/Strom nach Punkt 2, aber natürlich wäre es günstiger Strom/Telefon auch nach Punkt 1 zu buchen um die USt. voll abziehen zu können.

Hallo (showbee),

ich habe meine EÜR jetzt dank deiner Hilfe fertiggestellt.

Es bleibt - wie oftmals - nur noch eine Frage:

Hallo,

ich erlaube mir mal zu antworten, obwohl ich kein insekt bin :smile:

Bei den folgenden 3 Posten:

  • laufende KFZ-Kosten
  • Telefonkosten
  • Stromkosten

ist jeweils ein Privatanteil abzuziehen.

Wie wird die in den Beträgen enthaltene USt. gebucht?

  1. Erstmal 100% als Ausgabe und dann den %-Privatanteil des
    Nettobetrages als Einnahme.
  • so wird`s in der regel gemacht - nur musst du auf den nettobetrag die umsatzsteuer aufrechnen und die privatnutzung dann wie einen erlös buchen - im ergebnis hast du die vorsteuer aus den gesamten kosten voll gebucht aber dafür im gegenzug die umsatzsteuer auf die privat nutzung zu leisten…
  1. Oder direkt den %-betriebl. Anteil als Ausgabe
  • könnte man auch machen - der sb beim finanzamt sieht dann aber anhand deiner gewinnermittlung nicht ob, und in welcher höhe du privatanteile ermittelt hast…also besser 1.

Bei 1. wäre die USt. voll berücksichtigt und bei 2. nur die
USt. des betriebl. Anteiles.

Ich habe es zur Zeit so gebucht: KFZ-Kosten nach Punkt 1 und
Telefon/Strom nach Punkt 2, aber natürlich wäre es günstiger
Strom/Telefon auch nach Punkt 1 zu buchen um die USt. voll
abziehen zu können.

  • würde ich einheitlich buchen - ferner hast du keine wahlmöglichkeit bezüglich der umsatzsteuer - wenn du die vorsteuer bei den privaten anteilen voll gezogen hast, musst du natürlich auf die privatnutzung die umsatzsteuer abführen…

  • so jetzt haben wir hier im forum gemeinsam das erste mal zusammen eine komplette EÜR erstellt… :smile:

gruß inder

Problem bei Kleinunternehmer USt. Option
Okay danke,

bleibt nur ein Haken für nächstes Jahr:

ab 2005 möchte ich für die Kleinunternehmer-Umsatzgrenze von 17.500 Euro optieren (damit ich keine USt. mehr auszuweisen brauche).

Wenn ich nun alle Privatanteile als Einnahme verbuche erhöhen sich somit „künstlich“ meine Einnahmen alias Umsatz.

Um unter die 17.500 Euro zu kommen wäre es demnäch günstiger ab nächsten Jahr direkt den betriebl. Anteil aus Ausgabe zu buchen, WENN dies denn so erlaubt ist.

hi,

in dem falle musst du als einnahme buchen, da du sonst das ergebnis zu deinen gunsten fälschen würdest.

grund: § 3 Abs. 9a UStG: "Einer sonstigen Leistung gegen Entgelt werden gleichgestellt

  1. die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes, der zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat, durch einen Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, oder für den privaten Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen;

  2. die unentgeltliche Erbringung einer anderen sonstigen Leistung durch den Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, oder für den privaten Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen."

da es eine „sonstige leistung“ sind nach abs. 9 „Leistungen, die keine Lieferungen sind. Sie können auch in einem Unterlassen oder im Dulden einer Handlung oder eines Zustandes bestehen.“

ergo: die nettomethode (nur buchung des tatsaechlichen aufwandes) wäre nach dem gesetz nicht korrekt, weil:

nach § 19 Abs. 3 UStG: „Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1[…]“

und hierzu gehören auch die oben genannten „unentgeltichen leistungen“ wie oben festgestellt.

mfg vom

showbee

vielen Dank o.T.
vielen Dank o.T.