Wie Vater-Kind-Kur beantragen

Hallo,
mein Mann hat leichte Depressionen. Somit ist es zu Hause auch echt schwer. Wir haben dann überlegt, dass uns allen (wir 2 und unsere 2 Kinder), eine Kur gut täte. Da wir 2 Krankenkassen haben, haben wir jeder eine Mutter- bzw- Vater-Kind -Kur mit jeweils einem Kind beantragt. Meine Kur ist durch. Die meines Mannes wurde abgelehnt mit der Begründung, er sei nicht wegen der Kinder krank und er soll eine Reha bzw. stationäre Behandlung machen (Rentenversciherung soll zahlen).
Arbeiten geht er aber ganz normal und er macht auch eine Therapie.Für die Arbeit, die ihm auch wichtig ist, um die Familie zu ernähren und so, bracuht er momentan fast seine ganze Kraft. Zu Hause ist es dann schwer. Alles bleibt an mir hängen und das Verhältnis zu den Kindern ist angekrazt, weil seine Frustratuionstoleranz eher gering ist. Wir dachten, eine Kur für alle wäre das optimale. Jeder kann was für sich tun, also Anwendungen, Gespräche und so, optimal wären auch Sachen für uns als Paar. Und dann wären wir raus aus dem Alltagstrott und den dazu gehörigen Verpflichtungen und könnten gemeinsam Kraft tanken und wieder zusammenfinden.
Kann jemand sagen, wie wir das im Widerspruch möglichst gut formulieren können? (Uns geht es definitiv nicht um einen Familienurlaub, sondern darum, dass uns geholfen wird!)

Danke schon mal

Hallo, Sie dürfen die Kur nicht mit den Kindern begründen. Es geht dabei um die Stabilisierung der Familie NICHT um die Erhaltung der Arbeitskraft oder anderes was mit der Arbeit zu tun hat ebensowenig geht es darum, dass man allein wegen der Kinder in die mentale Situation gekommen ist eine Kur zu beantragen. Im Mittelpunkt der Kur steht die Mutter bzw. der Vater . Bitte schauen Sie auch nochmal in folgenden Link um die Grundlage einer Mutter/Vater Kind Kur nach § 24 zu erlesen und für den Einspruch nutzen zu können. In wie weit sie in der Kurklinik gemeinsam behandelt werden, liegt am Therapieplan der Klinik sowie am pers. Gespräch mit dem Artz vor Ort. Gerne bin ich bereit Ihnen im Wiederspruchverfahren behilflich zu sein. Zum Team gehörige Anwälte unterstützen ebenso. Auch bei der Auswahl der Klinik bin ich gern behilflich, denn die Kurhilfe arbeitet bundesweit mit fast 100 Kliniken eng zusammen und daher können wir auf einen großen Erfahrungpool zugreifen um die optimale Kureinrichtung zu finden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Mutter-Kind-Kur

Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben. Beste Grüße, Andrea Koch, Kurhilfe.de

Hallo, Danke für die schnelle Antwort!
Das alles ist etwas kompliziert, weil wir ja 2 Krankenkassen haben. Im Focus sehe ich ganz klar den Erhalt der Familie und den Erhalt der Erziehungsfähigkeit und auch ein Art Genesung der Vater-Kind-Beziehung, aber auch der Paarbeziehung. Ich weiß nicht, wie man das bei der Krankenkasse meines Mannes begründen soll, da die scheinbar eine Familienkur (was das dann ja quasi wäre) scheinbar nicht für gut befinden. Aber wenn die Familie gestärkt wird, wird ja auch mein Mann gestärkt. Er befindet sich ja Therapie und macht für sich Fortschritte. Doch jeder, der mit einem psychisch Kranken zu tun hat, weiß, dass sein nächstes Umfeld das Testfeld, der Stossdämpfer und das Auffangnetz ist.
Wir haben die Kuranträge über die Awo laufen lassen, die behilflich waren. Bisher haben wir die Ablehnung vom Antrag meines Mannes erst telefonisch, wird wohl morgen schriftlich kommen. Dann müssen wir mal gucken.
In wie weit könnten Sie mir denn helfen?
Ein Haus haben wir schon ausgesucht, dass von unseren beieden Kassen akzeptiert würde und auch zu unseren „Beschwerden“ passen würde (Therapeutikum West Fehmarn) (Ich habe leichtes Asthma, mein Sohn Probleme ´mit den Atemwegen, aber noch kein Asthma)
Vielen Dank nochmal für die schnelle Antwort!
Gruß, Britta

Schönen guten Tag,
es gibt keine Familienkur wie Sie die gern hätten. Es gibt nur Familienkuren wenn ein Todesfall vorliegt, schwerste Behinderungen, die es unmöglich machen ein Elternteil allein mit dem Kind in Kur fahren zu lassen oder wenn schwere Erkrankungen vorliegen, die einen Tod zur Folge haben werden. Paartherapien und Familientherapien sind ambulant abzudecken, dass sieht der Gesetzgeber so vor. Daher ist es sehr gut, dass Sie zwei KK haben, denn nur in dem Fall könnten Sie „zufällig“ in der selben Kureinrichtung untergebracht sein.
Wenn Ihr Schwerpunkt auf der psychischen Erkrankung Ihres Mannes liegt, ist es auch dabei vom Gesetz vorgesehen, dass Ihr Mann alleine therapiert werden muss, da davon ausgegangen wird (weil ihr Mann bereits in der Therapie ist), dass der Erkrankung nicht mehr Vorsorge geleistet werden kann sondern bereits Rehabilitiert werden muss. Vater-Kind-Kur=Vorsorgekur, Reha = Rehabilitation.
Wenn Sie den Antrag über die AWO laufen haben, dann müssen Sie denen auch sagen, dass der Antrag Ihres Mannes abgelehnt wurde und die stelle sollte Ihnen helfen beim Einspruch. Dafür sollten die ja da sein und nicht nur wenn alles glatt läuft.

Ich kann Ihnen auf Grund jahrelanger Erfahrung u.a. mit den Krankenkassen helfen erfolgreich in eine Kurmaßnahme zu kommen. Wir haben uns in den letzten Jahren die Erfahrung und Kompetenz erarbeitet die nötig ist um dieses zu schaffen.

Es ist schwierig so etwas komplexes auf diese Weise zu besprechen. Bitte wenden Sie sich an die AWO, wie schon gesagt. Wenn die Ihnen nicht helfen wollen/können springe ich gerne ein.

Beste Grüße
Andrea Koch
0381-21062950
Kurhilfe.de

Hallo, danke nochmal.
Ich hab schon mit der AWO telefoniert. Der Mann sagte, dass die KK ja quasi eine stationäre Unterbringung befürwortet. Und dass es schon wichtig ist, dass auch die Vater-Kind-Beziehung gestärkt wird. Wir müssen leider den schriftlichen Bescheid bzw. die Absage abwarten, was genau drin steht. und das kommt natürlich nicht. Denn meine Krankenkasse hat schon Plätze reserviert, auch für meinen Mann mit, weil die das für sehr sinnvoll halten, halt ganzheitlicher Ansatz. Und eine Reha ist das ja nicht, denn er ist ja voll im Berufsleben und soll es auch bleiben, also eher Präventiv.
Ich Danke ganz herzlich für Ihre Antwort und komme ggf. gerne auf Sie zurück.

Vielen, vielen Dank!!!

Hallo,
ein Widerspruch ist einfach formuliert: „Ich lege Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse X vom … Az.: ein und beantrage, meinen Antrag vom… auf Bewilligung einer Kur positiv zu bescheiden. Zur Begründung trage ich vor…“
Alles weitere wie die Widerspruchsstelle und vor allem wo Sie innerhalb welcher Frist den Widerspruch hinschicken sollen,entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung, die am Ende des Bescheids steht.
Ich empfehle, dass Sie sich mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen, ob die Maßnahme vielleicht von dort bezahlt werden könnte.