Wie verbindlich ist die sog. Gliedertaxe?

Hallo liebe Wissende,

vielleicht könnt Ihr mir bei der Einschätzung des folgenden, fiktiven Sachverhaltes helfen:

Angenommen, eine 69-jährige Frau wäre aus Unachtsamkeit gestürzt und hätte sich dabei einen Oberschenkelbruch zugezogen. Die Frau hätte Jahre zuvor Prothesen (TEP) für beide Kniegelenken bekommen und keine Beschwerden oder Einschränkungen mit den beiden Knien danach gehabt.

Weiter angenommen, die private Unfallversicherung hätte der Frau nun eine Rentenzahlung angeboten. Zugrundeliegen würde der Rentenberechnung ein Invaliditätswert von 1/10 von 70 % der Versicherungssumme.

Weiter wäre zu unterstellen, dass die Frau durch den Bruch deutlich beeinträchtigt wäre. Das Versicherungsgutachten würde auch eine Invalidität des Beines von 4/10 feststellen. Von diesen 4/10 würden aber ohne weitere Erläuterungen 3/10 als Vorschädigung durch die Knie-TEP abgezogen werden, so dass sich die Versicherungsleistung von 1/10 ergäbe.

Soweit zum fiktiven Sachverhalt. Die Fragen, die ich mir nicht, aber Ihr mir vielleicht beantworten könnt, sind folgende:

  1. Die für die Knie-TEP abgezogenen 3/10 Vorinvalidität scheinen mir so eine Art Pauschale (auch aus der Gliedertaxe?) zu sein, die ohne Ansehen der tatsächlich vorhandenen Einschränkungen aus Vereinfachungsgründen unterstellt wird. Ist das richtig?

  2. Müsste die Versicherung bei einem „Widerspruch“ gegen ein solches Gutachten beweisen, dass die Vorschädigung tatsächlich 3/10 betrug, wenn der Versicherte die Beschwerdefreiheit nach der Knie-TEP einwendet. Oder ziehen sich hier die Versicherungen (würde ich ja für wahrscheinlich halten) auf die Pauschalen zurück und der Versicherte müsste in einem Gerichtsverfahren versuchen müsen, die Pauschale zu erschüttern?

  3. Wenn ein/e Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt hinzugezogen werden sollte: wäre hier ein Fachanwalt für Versicherungsrecht zu empfehlen (eine Medizinfrage wäre es doch m. E. eher nur am Rande)?

Liebe Grüße

Trillian

  1. Wenn ein/e Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt hinzugezogen werden
    sollte: wäre hier ein Fachanwalt für Versicherungsrecht zu
    empfehlen (eine Medizinfrage wäre es doch m. E. eher nur am
    Rande)?

Bei schweren Personenschäden sollte nach meiner Meinung absolut immer rechtliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Diese rechtliche Hilfe kann auch ein Versicherungs berater sein (bvvb.de).

Es geht hier um so viel Geld, daß Erkundigungen in Foren nicht angemessen sind.

Liebe Grüße

Trillian

Viel Glück

Erdbeerzunge