Wie verbindlich ist ein Anschreib. zum Arb.-Vertr?

Guten Tag,

ich habe zu meinem neuen Arbeitsvertrag per beiligendem Schriftstück, die Mitteilung bekommen, dass ich zunächst in die Entgeldgruppe 3 Stufe 2 (TV-L West) falle.
Man hat sich da aber zu meinen Gunsten geirrt.
Da ich noch nie im ÖD beschäftigt war, müsste ich in Stufe 1 eingruppiert werden.
Im eigentlichen Arbeitsvertrag (wurde gestern von beiden Seiten unterzeichnet) steht nur, dass ich in die Entgeldgruppe 3 eingruppiert werde, die Stufe ist also nicht näher genannt.

Habe ich nun durch das o.g. beiliegende Schreiben einen Anspruch auf die Stufe 2?

Über einen Tipp wäre ich wirklich sehr froh!

Vielen Dank und noch ein schönes Wochenende!
Flamedancer_fa4338

[Beitrag editiert vom www Team]

Hallo,

ich würde erst mal gar nichts machen und abwarten, ob der Arbeitgeber das
korrigiert.

Gruß aus Bochum,

Manfred Burr

Guten Abend Herr Burr,

vielen Dank für ihr schnelle Antwort.
Ich werde ihren Rat auf jeden Fall befolgen.

Wissen sie ob ich durch dieses Schreiben, einen Rechtsanspruch auf die Stufe 2 habe?

Mit freundlichen Grüßen,
Flamedancer_fa4338

[Beitrag editiert vom www Team]

Hallo,

da sollten Sie besser einen Rechtsanwalt fragen …

Gruß,

Manfred Burr