Wie verbindlich ist ein Baufinanzierungs-Konditionsangebot durch einen Kreditvermittler?
Anhand des folgenden Beispiels interessiert mich ob eine verbindliche Konditionsabsprache zustande gekomment ist:
Angenommen am 9.November wird von einem Direkt-Baufinanzierungs-Kreditvermittler ein „verbindliches Konditionsanbebot“ für eine Baufinanzierung angeboten. Dieses berücksichtigt eine Bindungsfrist bis 15.Nov 23.59Uhr, d.h. bis dahin mus das Angebot rechtsverbindlich unterzeichnet mit den geforderten Unterlagen per Post/Fax angeommen werden.
Die rechtsverbindliche Unterzeichnung und Weiterleitung der geforderten Unterlagen erfolgt per e-mail am 12 November.
Am 26 November werden weitere (zuvor nicht nachgefragte) Unterlagen angefordert. Wegen Urlaubsabwesenheit erfolgt die Beantwortung und Weiterleitung der nachträglich geforderten Unterlagen am 29 November.
Ohne weitere Informationen werden die Kreditverträge von dem Kreditinstitut von dem der Kreditvermittler zuvor die Konditionen angeboten hatte, am 7.Dezember zugesandt. Die angegebenen Konditionen sind jedoch nunmehr deutlich teurer.
Nun die Fragen:
Sind die Konditionen zuvor rechtsverbindlich abgeschlossen worden (Angebot und Annahme gem. BGB?)?
Hat man gesetzlichen Anspruch auf die ursprünglich niedrigeren Konditionen? Was wäre dann die Grundlage auf die man sich berufen kann?
Vielen Dank für die Unterstützung für eine sicherlich und hoffentlich aussergewöhnliche Fragestellung mit Blick auf die Vertrauenswürdigkeit von Kreditvermittler, Vertragssicherheit bei Konditionsangeboten sowie der Zusammenarbeit zwischen Kreditvermittler und Kreditinstitut!
Viele Grüße
Wie verbindlich ist ein Baufinanzierungs-Konditionsangebot durch einen Kreditvermittler?
Bedingt verbindlich, weil meistens mit Bedingungen verbunden.
Am 26 November werden weitere (zuvor nicht nachgefragte) Unterlagen angefordert.
Das kann vieles bedeuten. Dadurch könnte sich das vorliegende Angebot erledigt haben.
Ohne weitere Informationen werden die Kreditverträge von dem
Kreditinstitut von dem der Kreditvermittler zuvor die
Konditionen angeboten hatte, am 7.Dezember zugesandt.
Das ist üblich, denn der Kunde muß das erhöhte Angebot ja nicht unterschreiben.
Sind die Konditionen zuvor rechtsverbindlich abgeschlossen worden (Angebot und Annahme gem. BGB?)?
Aus der Ferne würde ich sagen, nein.
Hat man gesetzlichen Anspruch auf die ursprünglich niedrigeren Konditionen?
Nein, die Bedingungen, zu denen das erste Angebot vorgelegt wurde, waren offenbar nicht gegeben.
Vielen Dank für die Unterstützung für eine sicherlich und hoffentlich aussergewöhnliche Fragestellung
Diese Frage kommt regelmäßig wenn das Zinsniveau steigt, erst vor wenigen Tagen hatte wir sie hier im Forum. Also von außergewähnlich kann keine Rede sein.
mit Blick auf die Vertrauenswürdigkeit von Kreditvermittler,
Dieser Fall sagt nichts über die Vertrauenswürdigkeit von Kreditvermittlern aus. Fristen sind Fristen, da kan auch der Vermittler nichts machen.
Angenommen am 9.November wird von einem
Direkt-Baufinanzierungs-Kreditvermittler ein „verbindliches
Konditionsanbebot“ für eine Baufinanzierung angeboten. Dieses
berücksichtigt eine Bindungsfrist bis 15.Nov 23.59Uhr, d.h.
bis dahin mus das Angebot rechtsverbindlich unterzeichnet mit
den geforderten Unterlagen per Post/Fax angeommen werden.
Die rechtsverbindliche Unterzeichnung und Weiterleitung der
geforderten Unterlagen erfolgt per e-mail am 12 November.
Na, damit ist die Frage ja schon beantwortet. Wurde das Zustandekommen des Vertrages von der Einsendung der geforderten unterschriebenen Unterlagen per Post oder dem Versandt per Fax abhängig gemacht, so ist dieser Vertrag durch das Zusenden per e-mail halt nicht zustande gekommen.
Gruß
Joschi