zu folgendem fiktiven Fall entstanden ein paar Fragen:
Ein Fahrzeughalter bringt sein KFZ zur Werkstatt (eine Filiale einer großen „roten“ Kette) und möchte am folgenden Tag eine Inspektion durchführen lassen.
Das KFZ wird oberflächlich begutachtet, um evtl. größere Schäden gleich feststellen zu können (größere Schäden werden nicht festgestellt).
Es wird dann ein Auftrag ausgedruckt mit allen Sachen, die gemacht werden, der Kunde unterschreibt diesen Auftrag (große Inspektion laut den Vorgaben des Herstelers soll durchgeführt werden).
Vereinbart wird, dass der Kunde das Fahrzeug am nächsten Tag vorbeibringt, um die Inspektion durchführen zu lassen.
Besteht ein Anspruch der KFZ-Werkstätte auf die Durchführung der Leistung? (das „Kleingedruckte“ ist für den Kunden nicht mehr einsehbar, da die unterschriebenen Formulare in der Werkstätte verblieben sind und er auch keine Kopie erhalten hat (er hat danach nicht gefragt)
Kann der Kunde ohne Einschränkung von diesem Auftrag zurücktreten? (Arbeiten sind ja noch nicht ausgeführt worden)
Sollte er dies schriftlich tun?
Was kann dem Halter geraten werden, da er den Auftrag nicht mehr ausführen lassen möchte. (außer, dass er sich beim nächsten Mal vorher genügend informiert
Besteht ein Anspruch der KFZ-Werkstätte auf die Durchführung
der Leistung?
ich vermute(!), daß dem nicht so ist.
Kann der Kunde ohne Einschränkung von diesem Auftrag
zurücktreten?
ich vermute(!), daß dem nicht so ist.
(Arbeiten sind ja noch nicht ausgeführt worden)
Das spielt keine Rolle. Es wurde ein Vertrag eingegangen. Fälle wie Rücktritt vom Vertrag sind üblicherweise in den AGB geregelt.
Was kann dem Halter geraten werden, da er den Auftrag nicht
mehr ausführen lassen möchte.
Hm, eine solche Person könnte z.B. einfach mal da hingehen, und mit etwas Charme und Ehrlichkeit mit denen reden. Sollte das nicht fruchten, könnte sich die Person mal die AGB und eine Kopie des Auftrags aushändigen lassen und nachlesen, was dort dazu steht.
Das kleingedruckte ist mal völlig irrelevant.
Ja selbst mündlich hätte die Auftragserteilung gereicht um einen wirksamen Vertrag hin zu bekommen. Nur wäre der für beide Seiten wenig beweisbar.
Zu raten wäre demjenigen, dass er mit der Werkstatt sprich und denen mitteilt, dass er die Inspektion nun doch nicht nachen möchte. Das reicht i.d.R. aus.
der Termin wurde telefonisch über die Zentrale nun abgesagt.
Der Halter wird sich mit der Werkstatt direkt noch in Verbindung setzen.
Danke schön für die Hinweise