Wie verbuche ich Fremdleistungen nach §13b

wie verbuche ich Erlöse nach § 13b
und Aufwendungen nach § 13b
als Nachunternehmer

Hallo Ostberlin79,

zunächst ist es immer hilfreich, wenn Du zu den Paragraphen auch das passende Gesetzbuch dazu schreibst. Ich gehe mal davon aus, dass wir uns im Umsatzsteuergesetz § 13b (UstG) bewegen.

Zu Deinen Aufwendungen: Du hast ja als Unternehmer im Vorfeld Waren oder Leistungen eingekauft. Hier musst Du die Vorsteuer, die auf der an Dich adressierten Rechnung ausgewiesen ist und die Ware wie folgt verbuchen.

Vorsteuer & Wareneingang an Bank

Zu Deinen Erlösen: Hier hast Du ja Deinem Kunden gegenüber Forderungen und auch diese müssen versteuert werden. Also buchst Du unter Berücksichtigung Deiner Kalkulation wie folgt:

Forderung an Erlöse & Umsatzsteuer

ich hoffe, Du hattest das gemeint und ich konnte Dir weiter helfen.