ich habe eine Gaststätte. Hier kaufe ich Lebensmittel ein. Diese kann ich aber aber nicht alle verarbeitet bzw. verkauft. Wie verbuche ich die Lebensmittel die vernichtet wurden?
Hallo,
die Verbuchung erfolgt erst am Ende des Geschäftsjahres bei der Bestandsfeststellung durch die Inventur. Die Differenz auf dem was dann noch da ist und dem was da sein müsste, ist entweder verarbeitet, verkauft, geklaut, verdorben, durch Schwund oder sonst wie gemindert. Dieser Verbrauch wird genau wie die Umsätze über die Gewinn-Verlust-Rechnung abgerechnet. Damit sind auch die vernichteten Lebensmittel berücksichtigt.
Gruß Woko
Im Grundsatz hat Woko recht. Es kommt aber auch noch auf die Gewinnermittlungsart an.
Da jedoch gerade auch in der Gastronomie, der Umsatz verprobt wird, nach branchenüblichen Aufschlagsätzen, kommt es zu einem Mißverhältnis zwischen Wareneinsatz und erziehltem Umsatz.
Aus diesem Grunde solltest du immer Aufzeichnungen führen (über die Mengen und den dazu gehörenden Einstandspreisen) der verdorbenen Waren. Das ist ebend kaufmännisch/betriebswirtschaftlich ein anderer Aufwand als Wareneinsatz. Das gleiche gilt bei Runden auf`s Haus - das ist auch kein Wareneinsatz - sondern eher „Werbeaufwand“.
Es kann nicht schaden, wenn du also auch über verdorbene Waren und Freirunden, insoweit „Buch führst“.
LG Rainer
Hallo Woko,
vielen Lieben Dank und einen schönen Gruß
Danke Rainer
Liebe Grüße
Andrea