Wer weiss wie man den Kauf von Apps verbucht??? Umsatzsteuerrechtlich?
Softwarekauf
Also genau so als wenn man ein Programm auf CD mit Schachtel gekauft hätte.
Nachweise: Rechnung des Anbieters(bei Apple eine E-Mail) ausdrucken Kopie der Abbuchung(Kreditkarte oder Kontoauszug, je nachdem was detaillierter ist.)
Servus,
es handelt sich um den Erwerb eines Nutzungsrechtes, also eine empfangene sonstige Leistung.
Wenn ein Unternehmer in D von einem Unternehmer im Ausland (ja, es ist ganz egal, ob Gemeinschafts- oder Drittlandsgebiet) eine sonstige Leistung für sein Unternehmen erwirbt, schuldet er die darauf entfallende Umsatzsteuer und kann diese gleichzeitig als Vorsteuer abziehen.
Weil die automatische Behandlung der USt- und Vorsteuer und der richtige Ausweis in der USt-VA und der USt-Erklärung bissel fummelig ist, sind Aufwandskonten mit entsprechender Automatik leider ziemlich dünn gestreut, im SKR 04 z.B. 5925-5926, die die empfangenen Leistungen ganz oben in der GuV ausweisen, wo sie eigentlich nur hingehören, wenn sie unmittelbar in Erträge einfließen (z.B. Leistungen eines Subunternehmers für ein Projekt). Es dürfte im Zweifelsfall leichter sein, das verwendete Konto in der GuV und der BWA an die richtige Stelle zu steuern, als die umsatzsteuerliche Behandlung eines Kontos in der 68er Klasse - Sonstige betriebliche Aufwendungen - richtig zurechtzuschrauben.
Schöne Grüße
MM