Wie vererbt man richtig?

Hallo liebe Wissens-Community,

ich habe einen folgenden Fall:

Jemand wird voraussichtlich bald sterben und möchte vorher regeln, dass der Nachlass gerecht unter folgenden Personen aufgeteilt ist: 2 Kinder, 1 Ehemann.

Der Ehemann soll das gemeinsame Haus erben, weil die Frau möchte, dass er bis zu seinem Lebensende in dem Haus wohnen bleiben kann.
Jetzt die Frage: Sollen die Kinder (10, 14) erstmal nichts erben, damit der Mann nicht ausziehen muss, wenn die Kinder ihren Erbteil ausgezahlt haben wollen? Oder ist das unfair? Gibt es eine bessere Lösung, in der auch die Kinder etwas bekommen?

LG

Hallo,

wie wäre es mit einem Berliner Testament? Bei dem setzen sich die Eheleute gegenseitig zu (Vor)Erben ein. Die Kinder bekommen erst mal nichts. Nacherben des Längerlebenden sind dann aber die Kinder.

Schöne Grüße
Ann da Cava

Sie sollen sich an einen Fachanwalt für Erbrecht wenden und den darauf hinweisen, dass wenn der Ehemann wieder heiraten sollte und dann vor seiener neuen Ehefrau verstirbt, die Kinder auf die gößtmögliche, gesetzliche Art und Weise in diesem Fall geschützt sind.
Auf Grund des Alters der Kinder nehme ich mal an, dass der Ehemann noch zu den jüngeren Exemplaren gehört und damit eine erneute Eheschließung nicht so weit hergeholt erscheint. ramses90

Den Kindern steht rechtlich ja ohnehin etwas zu, so dass man das zwingend berücksichtigen muss.
Ich würde ebenfalls empfehlen, das mit einem Notar oder Anwalt zu machen (damit es auch sicher rechtskonform ist; evtl. ist auch steuerrechtliche Beratung wichtig) und würde dann so wenige Wenn-Danns (wie unten vorgeschlagen) festlegen wie möglich, sondern eine möglichste klare Verteilung im Hier und Jetzt finden, da alle noch beisammen sind.

Diese Wenn-Danns für die Zukunft halte ich für potentielle Zankäpfel zwischen Vater und den Kindern oder zwischen den Kindern, die nicht sein sollten. Das hat ja alles nicht nur eine ökonomische, sondern auch eine große psychologische Komponente.

So geht die Mutter und hat ihren Vermögensanteil vorher eindeutig und ohne Wenns und Abers verteilt, sie hinterlässt geordnete Verhältnisse. Psychologisch m.E. der Idealfall in einer solchen traurigen Konstellation.

Gruß
F.

Ich wollte ja nicht so ausführlich auf die Eingangsfrage einegehen und das einem Fachanwalt überlassen. Weil Du nun aber indirekt meine Einlassung dazu bemängelst, will ich Dir mal mitteilen was passieren kann, wenn das Erbe der Kinder nicht rechtssicher geschützt ist.
Der Ehemann erbt zunächstmal 1/2, beide Kinder zu je 1/4.
Heiratet er wieder und verstirbt vor der neuen Ehefrau erbt diese von ihm wiederum 1/2 und die Kinder von ihm je 1/4. Damit gehören dann den Kindern vom Haus 3/4 und der neuen Ehefrau 1/4.
Bringt hingegen die neue Ehefrau Kinder mit in die Ehe sind deren Kinder ihrer Mutte gegenüber erbberechtigt und das würde bedeuten, dass die väterlichen Kinder nach dem Tode der 2. Ehefrau keinerlei Anspruch auf deren Erbe haben. Sprich: 1/4 des Hauses (und wahrscheinlich nicht nur das) wären nun bei den Erben der Ehefrau, die väterlichen Kinder schauen „in die Röhre“ und dann gehen die Querelen nämlich erst richtig los!
Zumindest wegen dem Haus, sollte eine je 1/3 Grunbuchberichtigung Vater - Kinder erfolgen um das zu verhindern. ramses90

Beim Fachmann sind wir uns eh einig, alles andere sind -unterschiedliche- Anregungen.
Ich verstehe schon, wovor du warnen willst.

Gruß
F.

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Es klingt ganz danach, dass ich mich mit einem Notar/einer Notarin zusammensetze.

Wenn Du an einen gerätst der wirklich Ahnung vom Erbrecht hat, dann haste Glück gehabt.
Fachanwalt für Erbrecht wäre die bessere Wahl und dann die Beurkundung durch einen Notar. ramses90

ja… verstehe. Danke dir. Dann werde ich wohl genau diesen Weg gehen.