Wie verfahren mit Finanzamt bei Freiberufler unter 8130 Euro Jahresgewinn

Hallo. Mich interessiert die Frage, ob man unbedingt beim Finanzamt die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit anzeigen muss, wenn man mit einer freiberuflichen Tätigkeit startet, bei der sicher abzusehen ist, dass der Jahresgewinn unter der Einnahmensteuergrenze von knapp über 8000 Euro liegt und auch sonst nur ‚Einnahmen‘ aus freiwilliger Unterstützung Angehöriger (nicht Ehepartner) vorliegen, die ja meines Wissens nicht steuerpflichtig sind.
In diesem Zusammenhang auch die Frage, ob mit dem Freibetrag von 8130 Euro (2013) bzw. 8354 Euro (2014) schon der Gewinn und nicht der Umsatz bei der freiberuflichen Tätigkeit gemeint ist.
Schließlich interessiert mich, ob die Steuernummer, die auf Rechnungen angegeben werden muss (sofern keine Umsatsteuernummer vorliegt), diejenige sein darf, die man zu Beginn der ersten Arbeitnehmertätigkeit bekommen hat, auch wenn seit Längerem keine solche Tätigkeit mehr vorliegt. Oder muss die Steuernummer, die ich auf meinen Rechnungen angeben würde, eine neu für Freiberuflichkeit vergebenene sein?
Herzlichen Dank für eure Antworten.
Gruß Mia.

Das mit der Steuernummer weiß ich leider nicht wirklich. Es bleibt immer die gleiche, aber es gab vor einigen Jahren neue. Ich habe gute Erfahrungen damit, direkt beim FA awnzurufen und zu fragen. Eine Steuererklärung musst Du in jedem Fall machen. Und was die Freigrenze betrifft: Damit ist selbstverständlich der Gewinn gemeint und nicht der Umsatz. Wie gesagt: Steuereklärung ist trotzdem nötig.
Noch ein Tipp: Du kannst auch freiwillig umsatzsteuerpflichtig sein. Das kommt auf Deine Auftraggeber an. Sind es Privatkunden, lohnt es, solange wie möglich die Sonderregelung für Kleinunternehmer zu nutzen. Sind es Geschäftskunden, ist es denen egal, sie kriegen die Mehrwertsteuer zurück. Und Du kannst von der vereinnahmten Mehrwert- (=Umsatz-) Steuer Deine verausgabte Umsatzsteuer abziehen. Und solche Ausgaben hast Du in jedem Fall: für Bürobedarf, Fahrkosten, Material etc.

Viel Erfolg,

Gisela

Liebe Gisela und Leser/innen des Forums,

vielen Dank für Deine hilfreiche Antwort. Vor allem der Punkt beim Finanzamt für Auskümfte nachfragen (auch anonym?), erscheint mir attraktiv.
Weißt Du zufällig auch etwas darüber, wie notwendig das mit der Steuererklärung wäre, wenn die Freiberuflichkeit nur als „Liebhaberei“ geführt wird? Der Punkt, weshalb ich gern von einer Steuererklärung absehen würde, liegt zum einen in der damit verbundenen Bürokratie ohne reelle Folgen (weil aller Voraussicht nach auch längerfristig eh keine Steuer zu bezahlen wäre) und zum anderen darin, dass dann (zumindest soweit mir bekannt), der freiwillige Krankenversicherungsbeitrag bei der Gesetzl. Krankenversicherung für Selbständige angesetzt werden würde und nicht ein (niedrigerer) Beitrag, der sich an den tatsächlichen längerfristig (geringen) Einnahmen orientiert.

Viele Grüße von Mia