Wie verhält es sich bei diesem Fall?

Guten Tag.

Bin das erste mal hier und weiß leider nicht, ob meine Frage schon diskutiert wurde.

Mich würde interessieren, wie Sie diese Angelegenheit sehen!

Im Februar 2005 hat Herr A. ein Maklervertrag mit einem Versicherungsvermittler geschlossen. Ca. 2 Monate später hat Herr A. eine Rechtsschutzversicherung über ein Kreditinstitut abgeschlossen, ohne den Makler. Nun ergibt sich jedoch im Jahr 2010 ein Schadensfall, welcher auf den Maklervertrag zurück zuführen ist. Die Deckung der RV wurde hierzu aber versagt, weil der Maklervertrag „vor“ Abschluss der RV geschlossen wurde, eine Deckung somit ausgeschlossen ist. Nun meine Frage: Sicher ist es so, dass der Maklervertrag vor Abschluss der RV geschlossen wurde. Der Versicherungs- bzw. Schadensfall ist doch aber erst im Jahr 2010 eingetreten, demnach innerhalb der Laufzeit der RV.

Wie verhält es sich also nun?

Geht es bei einer RV nicht generell um den tatsächlichen Schadensfall? Also um den Eintritt des Schadens? Dann müsste die RV doch auch zahlen, oder?

Es wäre ja vergleichbar, wenn sich Herr A. einen PKW im Jahr 2005 gekauft hätte und nun aufgrund eines Versäumnisses des Herstellers ein Schaden entstanden ist. Dann ist ja der Schaden eben in diesem Jahr entstanden und man kann sich doch nicht darauf berufen, dass der PKW bereits im Jahr 2005 erworben wurde und somit vor Abschluss der RV. Oder sehe ich das falsch?

Hat jemand von Ihnen Informationen, Meinungen oder Anmerkungen zu dieser Thematik? Ich wäre Ihnen sehr zu Dank verbunden.

Beste Grüße…

Es gibt Fachbegriffe dafür, welche mir Momentan aber nicht einfallen. Tatsächlich gibt es zwei Arten von RV, welche eben danach entscheiden WANN der VERTRAG (um den die RV sich kümmern soll) geschlossen wurde abgeschlossen wurde. Es gibt tatsächlich RV die eine Haftung ausschließen für Verträge, die abgeschlossen wurden als noch kein Versicherungsschutz in der RV vorlag

Das ist auch bei anderen Versicherungen der Fall z.b. Zahnzusatzversicherungen:
Wenn meine Zähne kaputt sind und ich schnell eine Zusatzversicherung abschließe um meine bereits kaputten Zähne erneuern zu lassen, hab ich schlechte Karten.
Deswegen behalten sich einige Versicherungen einen Leistungsausschluss vor, wenn der Vertrag vor Versicherungsbeginn abgeschlossen wurd