Wie verhält man sich bei chronischer Erkrankung bei einem Vorstellungsgespräch etc

Hallo,

wenn Jemand ärztlich festgestelltes Asthma hat (kein schlimmes Asthma, merkt man kaum) und der Arzt einen im Attest bescheinigt, man sollte, wenn möglich, nicht im Bereich Bäckerei, Blumen, Tiere, Kälte und Hitze arbeiten, aber man könnte als Hilfsverkäuferin (geringfügige Beschäftigung) in einer Bäckerei arbeiten, wie soll man sich gegenüber dem Arbeitgeber verhalten. Es liegt keine Allergie vor, aber man rät ärztlich ab. Muss man einen Arbeitgeber Auskunft über z.B. Asthma vor der Arbeitseinstellung geben od. nicht. Rechtlich gesehen, weiß man nicht, wie man sich verhalten soll od. muss. Muss man immer dem Arbeitgeber mitteilen, ob eine chronische Erkrankung vorliegt od. kann man es verschweigen, wenn es für den Arbeitsplatz nicht wichtig wäre.

Vielleicht kann Jemand hier Auskunft geben.

Vielen Dank.

Hallo Bummia,

ich kann nur genau wie der Arzt dringend davon abraten mit Asthma in einer Bäckerei zu arbeiten.

Rechtlich gesehen könnte der Arbeitgeber vermutlich den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Auch wenn keine starke Beeinträchtigung (aus der Sicht des Arbeitnehmers) besteht, so gehe ich dennoch davon aus, dass der Vertrag nicht zustande kommt wenn der Arbeitgeber von dem Asthma weiß.

Tendenziell gilt allerdings, dass man seinem Arbeitgeber keine Erkrankung angeben muss, wenn diese nicht relevant für den Vertragsabschluss ist. 

So auch ein Urteil vom 07.07.2011

Gruß