Wie verhält sich eine teilweise Erwerbsminderungsrente?

Ich möchte trotz das ich nur die teilweise EMR bekomme meinen Job aus gesundheitlichen Gründen kündigen.

Ein ärztl. Attest für das AfA existiert so das keine Sperrfrist droht.

1.Bekomme ich dann in irgendeiner Form Arbeitslosengeld 1 und wie würde sich das mit der EMR verhalten?

2. Im Winter soll eine Langzeitreise im außereuropäischen Ausland angetreten werden. 

2.1 Wie würde sich der Erhalt der EMR und einem AG1 verhalten wenn ich mich aus Deutschland für diesen Zeitraum aus Deutschland abmelden würde? 

2.2 Wie würde sich der Erhalt der EMR und einem AG1 verhalten wenn ich mich aus Deutschland für diesen Zeitraum aus Deutschland nicht abmelden würde?

Hallo!

Du zahlst doch über deinen Lohn in die Arbeitslosenversicherung ein. also bist du auch versichert und würdest ALG 1 bekommen.

EMR betrifft deine Minderung, sie gleich aus dass du offenbar nur eingeschränkt arbeiten kannst. ALG 1 ist Lohnersatz und sollte auf die EMR keinen Einfluss haben, hat ja dein Lohn bisher auch nicht gehabt.

Zu den anderen Punkten ?
ALG Bezieher dürfen doch nur eingeschränkt verreisen (normaler, eher kurzer Urlaub, nach Absprache evtl. möglich), sie müssen doch der Arbeitvermittlung zur Verfügung stehen.

Aber wenn Du nun offenbar gar nicht mehr vermittelbar bist ? Wenn das sich absehbar bessern würde wärst du ja krankgeschrieben.
Wenn nicht käme vielleicht eine höhere EMR in Betracht.

Da besteht für Dich also noch reichlich Klärungsbedarf bei Rentenversicherung ,Jobcenter und Kasse.

MfG
duck313

Hallo,

da für die Hinzuverdienstgrenze bei Teil-EMR nicht das tatsächliche ALG1, sondern die Berechnungsgrundlage - also der letzte Verdienst - für das ALG1 herangezogen wird, kann es sein, daß während des Bezuges von ALG1 die Rente ruht und nicht ausbezahlt wird.

Alberca