Wie jetzt? Stehen wir aktuell an der Grenze von 10 Jahren, und leben die Großeltern noch/steht zu erwarten, dass die Großeltern die 10 Jahre überleben?
Dann ist das Haus aus allem raus.
Wenn der Erbfall vor Erreichen der 10 Jahre eintreten sollte, hätten die anderen Kinder nicht automatisch einen Pflichtteil, sondern müssten sich überlegen, ob sie entweder den ihnen noch aus dem restlichen Vermögen zufallenden Erbteil akzeptieren, oder das Erbe ausschlagen, und dann den Pflichtteil geltend machen. Der ist zwar in Geld nur halb so hoch wie der gesetzliche Erbteil, hat aber in Situationen wie dieser den Vorteil, dass bzgl. der Schenkungen der letzten zehn Jahre ein Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Beschenkten geltend gemacht werden kann. Dann wird der Pflichtteil so berechnet, als sei das Haus noch in der Erbmasse vorhanden gewesen, und muss dessen Wert dann - soweit er in die Pflichtteile der übrigen Pflichtteilsberechtigten fallen würde - vom Beschenkten an die Pflichtteilsberechtigten ausgezahlt werden. D.h. wenn vier weitere Pflichtteilsberechtigte Pflichtteilsergänzungsansprüche stellen würden, wären 4/10 des Wertes des Hauses weg, weil jeder Pflichtteilsberechtigte einen Anspruch von 1/10 (gesetzliche Erbteile von 5 Kindern wären je 1/5, Pflichtteilsansprüche in Hälfe des gesetzlichen Erbteils je 1/10) hätte.