Wie verhält es sich mit dem Pflichtteil beim Erbe?

Meine Großeltern haben 5 Kinder und einem Sohn vor ca 10 Jahren das Haus überschrieben. Wie verhält es sich jetzt im Todesfall der Großeltern mit dem Pflichtteil für die anderen Kinder spielt das Haus dabei dann noch eine Roll?

Da die Überschreibung doch im Erbfall weit über die 10 Jahre hinausgeht wird das Haus für die Berechnung des Pflichtteils der anderen 4 Kinder doch gar nicht mehr berücksichtige und der Pflichteilanspruch bezieht sich doch nur noch auf das was zum Erbzeitpunkt zum Beispiel auf dem Konto vorhanden ist? Oder?

Ich möchte keine Rechtsberatung

Sofern wir hier davon ausgehen dürfen, dass somit das Haus vor über 10 Jahren dem 5. Kind geschenkt wurde, dann ist bzgl. dieses Hauses der Kas gegessen und für den verbleibenden Rest gilt ohne weitere Verträge oder Testamente normales Erbrecht. Sind die 10 Jahre noch nicht um, so wird anteilig angerechnet.

Von Pflichtteilen spricht man idR nur dann, wenn schriftlich vereinbart wurde, dass eines oder mehrere der Kinder nicht erben oder nicht den ihnen ansonsten zustehenden vollen Anteil erhalten sollen. Gibt es derartige Verträge oder ein Testament in diesem hy­po­the­tischen Fall?

Gruß
BW

Wurde denn eine Grundbuchberichtigung zugunsten des Sohnes vorgenommen? Nach Ablauf der 10 Jahre spielt das Haus dann keine Rolle mehr beim Erbe aber wie kommst Du denn auf den Pflichtteil dabei?
Der Pflichtteil tritt nur ein wenn die Großeltern nur ein Kind als Alleinerben einestzen. Dadurch wären dann alle anderen Kinder enterbt und würden nur den Pfichtteil bekommen. ramses90

Ja jetzt wo Sie es so sagen war das mit dem Pflichtteil quatsch … aber das ist auch nur nebensächlich da ja das Haus auch in der normalen Erbfolge keine Rolle mehr spielt…

Und das ärgert mich schon sehr

Warum? Ich unterstelle jetzt einfach mal, das die Großeltern sich dabei was gedacht haben.

das gehört hier nicht her

vielen Dank für die Auskünfte

Wie jetzt? Stehen wir aktuell an der Grenze von 10 Jahren, und leben die Großeltern noch/steht zu erwarten, dass die Großeltern die 10 Jahre überleben?

Dann ist das Haus aus allem raus.

Wenn der Erbfall vor Erreichen der 10 Jahre eintreten sollte, hätten die anderen Kinder nicht automatisch einen Pflichtteil, sondern müssten sich überlegen, ob sie entweder den ihnen noch aus dem restlichen Vermögen zufallenden Erbteil akzeptieren, oder das Erbe ausschlagen, und dann den Pflichtteil geltend machen. Der ist zwar in Geld nur halb so hoch wie der gesetzliche Erbteil, hat aber in Situationen wie dieser den Vorteil, dass bzgl. der Schenkungen der letzten zehn Jahre ein Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Beschenkten geltend gemacht werden kann. Dann wird der Pflichtteil so berechnet, als sei das Haus noch in der Erbmasse vorhanden gewesen, und muss dessen Wert dann - soweit er in die Pflichtteile der übrigen Pflichtteilsberechtigten fallen würde - vom Beschenkten an die Pflichtteilsberechtigten ausgezahlt werden. D.h. wenn vier weitere Pflichtteilsberechtigte Pflichtteilsergänzungsansprüche stellen würden, wären 4/10 des Wertes des Hauses weg, weil jeder Pflichtteilsberechtigte einen Anspruch von 1/10 (gesetzliche Erbteile von 5 Kindern wären je 1/5, Pflichtteilsansprüche in Hälfe des gesetzlichen Erbteils je 1/10) hätte.

Wie gut hier immer alle im Bilde sind :grin: